Das gilt auch für die Fußball-Bundesliga. Der Amateur- und Freizeitsportbetrieb wird zudem weitestgehend untersagt, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch beschlossen.
Nach dem ersten Stillstand im März hatten es die Deutsche Fußball Liga (DFL) und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) mit einem ausgeklügelten Hygienekonzept geschafft, den unterbrochenen Spielbetrieb in der Bundesliga und der 2. Bundesliga wieder aufzunehmen – zunächst vor Geisterkulissen.
Profi-Ligen in existentieller Bedrängnis
Für die aktuelle Saison erhielt die DFL grünes Licht von der Politik, zumindest bis zu 20 Prozent der Gesamtkapazität der Stadien mit Zuschauern füllen zu dürfen. Allerdings hatten die örtlichen Behörden weiterhin das Recht, die Zuschauerzahl zu reduzieren oder einen Ausschluss zu veranlassen. Dies ist nach dem sprunghaften Ansteigen der Corona-Fallzahlen zuletzt vielerorts geschehen. Auch für das kommende Wochenende ist bereits für zahlreiche Partien beider Ligen eine drastische Herabsetzung oder der Ausschluss von Fans verfügt worden.
Eine Verringerung der Zuschauer-Zulassung auf null bringt vor allem professionelle Teamsport-Ligen im Basketball, Handball, Eishockey oder Volleyball in existenzielle Bedrängnis.
Schweiz verbietet Großveranstaltungen
Auch der Schweizer Bundesrat hat die Schraube im Umgang mit dem Coronavirus wieder angezogen. Am Mittwoch wurde beschlossen, dass Großveranstaltungen ab Donnerstag landesweit wieder verboten sind. Maximal erlaubt sind Sportveranstaltungen mit bis zu 50 Personen. Die Einschränkung gilt unbefristet.
Betroffen sind vorerst von den neusten Maßnahmen zur Eindämmung des Virus im Sport, insbesondere die Meisterschaften im Fußball und Eishockey. Die Swiss Football League sowie die National und Swiss League müssen das weitere Vorgehen noch eruieren. Sie wollen die Meisterschaften nur im äußersten Notfall noch einmal unterbrechen, so wie sie es im März getan haben.
Trainings und Wettkämpfe sind im Profibereich weiter erlaubt. Im Breitensport gilt ein Limit von maximal 15 Personen.