Im Ermittlungsverfahren zum Kuss-Skandal um Luis Rubiales, den inzwischen zurückgetretenen Präsidenten des spanischen Fußballverbandes RFEF, haben die Anhörungen von Zeugen und Sachverständigen begonnen. Nach Medienberichten vom Dienstag haben ein Bruder und eine Freundin von Weltmeisterin Jennifer Hermoso dabei bestätigt, dass die 33-Jährige bei der WM-Siegerehrung am 20. August in Sydney gegen ihren Willen von Rubiales auf den Mund geküsst worden sei.
Zudem hätten sie versichert, die Spielerin sei anschließend von RFEF-Funktionären unter Druck gesetzt worden, um Rubiales zu entlasten, berichtete der staatliche TV-Sender RTVE unter Berufung auf Justizkreise.
Ermittlungsrichter Franco de Jorge habe am Montag in Madrid auch zwei Sachverständige befragt, die Experten im Lippenlesen seien. Diese hätten anhand der Auswertung der Fernsehbilder festgestellt, dass Rubiales vor dem Kuss Hermoso eine Frage gestellt habe, die als "Un besito?" ("Ein Küsschen?") gedeutet werden könne, berichteten die Zeitung "La Razón" und weitere spanische Medien. Da Hermoso mit dem Rücken zu den Kameras positioniert gewesen sei, sei jedoch nicht zu ermitteln, ob und wie sie darauf reagiert habe.
Am Donnerstag sowie am kommenden Montag stehen weitere Anhörungen an, die zum Teil per Videokonferenz stattfinden sollen. Unter anderem wurden für Montag drei Spielerinnen des Weltmeisterteams vorgeladen. Dabei handelt es sich laut Medien um Weltfußballerin Alexia Putellas, Kapitänin Irene Paredes sowie Misa Rodríguez.
Rubiales war bereits am 15. September befragt worden. Der Richter hatte verfügt, dass der 46-Jährige sich Hermoso nur bis auf höchstens 200 Meter nähern und keinen Kontakt zu ihr aufnehmen darf. Rubiales beteuert, Hermoso habe dem Kuss nach dem Finalsieg über England zugestimmt. Die Spielerin erklärte aber, sie habe sich "als Opfer einer impulsiven, sexistischen und unangebrachten Handlung gefühlt, der ich nicht zugestimmt habe".
Richter de Jorge muss nun am Staatsgerichtshof entscheiden, ob Rubiales auf die Anklagebank kommt. Dem Beschuldigten droht laut Experten eine Haftstrafe von bis zu vier Jahren.