Das Bundesstrafgericht hat einen 24-jährigen Fan des FC St. Gallen zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt. Der Schweizer hatte im Februar 2016 während eines Spiels zwischen dem FC Luzern und dem FC St. Gallen vier Feuerwerkskörper aufs Feld geworfen. Von der Freiheitsstrafe muss der Mann 18 Monate absitzen.

Das noch nicht rechtskräftige Urteil ist deswegen wegweisend, weil eine derartige Aktion erstmals mit einer Gefängnisstrafe geahndet wurde. Zudem hat das Gericht den Mann zu 180 Tagessätzen a 50 Franken (43,56 Euro) und zu einer Buße von 700 Franken (609,86 Euro) verurteilt. Dem Geschädigten, der seitdem an einem irreversiblen Hörschaden leidet, muss der 24-Jährige eine Schmerzensgeld von 12.000 Franken (10.454,78 Euro) zahlen.

Mehrfache Gefährdung durch Sprengstoff in verbrecherischer Absicht

Der vorsitzende Richter führte bei der Urteilsverkündung am Mittwoch aus, dass es sich bei den beiden auf das Spielfeld geworfenen Kreiselblitze um Sprengstoffe handle. Der Ostschweizer habe sich damit der mehrfachen Gefährdung durch Sprengstoffe in verbrecherischer Absicht schuldig gemacht. Nicht unter Sprengstoffe oder giftige Gase nach dem Schweizer Strafgesetzbuch fallen laut Gericht die beiden Rauchtöpfe, die der Mann zuerst auf das Feld geworfen hatte.

Verurteilt wurde der Mann auch wegen schwerer Körperverletzung aufgrund des verursachten Hörschadens beim Zuschauer, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfacher Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren beantragt.