Die Anwälte von Franz Beckenbauer haben die 5,5 Millionen Euro an den 71-Jährigen vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) aus ihrer Sicht verteidigt. Die Juristen schrieben in einer Stellungnahme am Mittwoch, dass die Behauptungen, Beckenbauer habe das Geld für die WM 2006 oder für ein Ehrenamt erhalten, falsch seien.
Beckenbauer habe die Einnahmen aus seinen werblichen Aktivitäten für den von ihm damals geworbenen nationalen WM-Sponsor (Oddset) auch "unverzüglich an seinem Wohnsitz in Österreich ordnungsgemäß versteuert", hieß es in dem Statement der Kanzlei Nesselhauf.
Am Dienstag hatten Medien berichtet, dass der damalige Chef des Organisationskomitees der WM 2006 den Betrag aus dem für die WM-Organisation gedachten Sponsorengeld erhalten habe. Versteuert wurde die Zahlung durch den DFB vier Jahre nach der WM. Beckenbauer soll die Schuld im März 2011 beglichen haben.
Laut Beckenbauer-Juristen handelte es sich um eine Abzugssteuer, die nach einer Betriebsprüfung 2010 vom DFB gezahlt wurde. Diese werde fällig, wenn "Zahlungen an einen Steuerausländer geleistet werden". Beckenbauer habe das Geld nach Kenntnis der Betriebsprüfung "unverzüglich" erstattet.
Auf die am Mittwoch von DFB-Präsident Reinhard Grindel geäußerte Kritik reagierten Beckenbauers Anwälte ebenfalls. Die Behauptung, dass Beckenbauer die Öffentlichkeit getäuscht habe, treffe nicht zu, meinten sie. Grindel hatte gesagt: "Für mich ist dieser ärgerliche Vorgang ein neuerlicher Beleg, dass das WM-OK auf Abschottung gesetzt hat, dass dort keine Transparenz geherrscht und die Öffentlichkeit in Teilen auch getäuscht worden ist."