Deutschlands "Fußball-Kaiser" Franz Beckenbauer schweigt, auch Wolfgang Niersbach hält sich bedeckt - nur Theo Zwanziger fährt schwere juristische Geschütze auf. Der ehemalige DFB-Präsident will das von der Schweizer Bundesanwaltschaft gegen ihn und seine früheren WM-OK-Mitstreiter eröffnete Ermittlungsverfahren wegen Betruges, Geldwäscherei und Veruntreuung rechtlich anfechten.
"Die Verfahrenseinleitung ist rechtswidrig und verletzt meinen Mandanten in seiner Ehre und seinen Rechten. Wir werden deshalb in der kommenden Woche Strafanzeigen gegen die Schweizer Ermittler sowohl bei der dortigen Bundesanwaltschaft als auch bei den deutschen Strafverfolgungsbehörden stellen", kündigte Zwanzigers Anwalt Hans-Jörg Metz am Freitag in einer Mitteilung an.
Die Schweizer Bundesanwaltschaft hatte am Vortag mitgeteilt, dass sie im Zusammenhang mit der Affäre um die Vergabe der Fußball-WM 2006 an Deutschland bereits seit dem 6. November 2015 gegen Zwanziger sowie dessen ehemalige OK-Mitstreiter Beckenbauer, Niersbach und Horst R. Schmidt ermittele.
Am Freitag wurde ein weiterer Verdächtiger bekannt: Fedor Radmann. Die Behörde bestätigte, dass "im Rahmen des Fußballkomplexes" auch gegen den Beckenbauer-Vertrauten und ehemaligen Geschäftsführer der Salzburger Olympiabewerbungsgesellschaft ermittelt werde. Zu den Hintergründen teilte die Bundesanwaltschaft nichts mit.
Eine Facette der Ermittlungen gegen das frühere WM-OK-Quartett ist eine Zahlung aus dem Jahr 2002. Damals flossen sechs Millionen Schweizer Franken (5,47 Mio. Euro) von einem Beckenbauer-Konto über eine Schweizer Anwaltskanzlei nach Katar an eine Firma, die dem früheren FIFA-Vizepräsidenten und mittlerweile wegen Korruption lebenslang gesperrten Mohammed bin Hammam zugerechnet wird.
Zwanzigers Anwalt Metz monierte nun: "Es wird verschwiegen, dass mein Mandant erst ab dem 01.07.2003 Mitglied des WM OK für die WM 2006 war. Er konnte also für die Geldflüsse im Jahr 2002 in der Schweiz, in die er auch in keiner Weise anderweitig eingebunden war, nicht verantwortlich sein."
Inakzeptabel seien zudem die Aufführung verschiedenster Straftatbestände nach Schweizer Recht ohne Hinweis auf notwendige unterschiedliche Betrachtungen hinsichtlich der beteiligten Personen und das Verhalten der Schweizer Justiz, Ermittlungsvorgänge wegen strafrechtlicher Tatbestände an sich zu ziehen, "die auch nach deutschem Strafrecht verfolgbar wären, hier jedoch bereits verjährt sind".
Laut Metz drängt sich der Verdacht auf, "dass auf diese Weise Vorschriften über die Verfolgungsverjährung nach deutschem Strafrecht unterlaufen werden sollen". Gegen Zwanziger, Niersbach und Schmidt wird in Deutschland nur wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt.
Auf den ersten Blick erscheint die Argumentation des Zwanziger-Anwalts plausibel. Doch die Zahlungen von 2002 sind nur der Ausgangspunkt für die Ermittlungen. Strafrechtlich relevant ist für die Schweizer Bundesanwaltschaft vielmehr die drei Jahre später getätigte Überweisung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Höhe von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA, die von dort umgehend an den früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet wurde.
Der Verdacht der Ermittler: Die Spitze des WM-Organisationskomitees habe 2005 gewusst, dass dieses Geld nicht - wie offiziell deklariert - für eine Gala, die es dann auch nie gab, bestimmt war. Zu diesem Zeitpunkt war Zwanziger längst DFB-Präsident und ins OK aufgerückt.