Mit vier Rasen- und zwei Kunstrasenplätzen haben die Trainingsmöglichkeiten der Fußballakademie Burgenland (FUBAK) in Mattersburg sogar das Anforderungsprofil des ÖFB übererfüllt. Insgesamt seien die sechs Spielfelder im Zeitraum von Juli 2014 bis Juni 2019 jedoch nur zu 38 Prozent ausgelastet gewesen, lautet einer der Kritikpunkte im am Mittwoch veröffentlichten Bericht des Burgenländischen Landes-Rechnungshofs (BLRH).
Im Jahr 2015 hatte demnach der Aufsichtsrat festgelegt, dass die Nutzung der Spielstätten ausschließlich den Mannschaften der Akademie und dem SV Mattersburg für dessen Training und den Meisterschaftsbetrieb zur Verfügung stünden. Der BLRH sah dies kritisch. Seitens der Geschäftsführung der FUBAK habe es in einer Stellungnahme allerdings geheißen, dass Dritte die Spielfelder bereits entgeltlich nutzen könnten. Außerdem werde an einem alternativen Nutzungskonzept gearbeitet, wurde betont.
Ebenfalls kritisch betrachtete der Landes-Rechnungshof, dass bis zum Ende der Prüfung die Entscheidung über die Verteilung von rund 1,51 Millionen Euro aus der Vorsteuer unter den Gesellschaftern offen gewesen sei. Das Finanzamt hatte nämlich schon mit September 2016 die Vorsteuern für die Geschäftsjahre 2009/10 bis 2015/16 anerkannt. Im November 2016 war zudem die Gemeinnützigkeit der FUBAK-Betreiber ab dem Geschäftsjahr 2011/12 bestätigt worden.
In den überprüften fünf Schuljahren besuchten 202 Spieler die Fußballakademie. Die Aufwendungen pro Spieler lagen im Schnitt bei rund 27.100 Euro jährlich, heißt es im Bericht. Dieser zeige auch einige formale Mängel, etwa eine (ab 2019) fehlende Fördervereinbarung zwischen dem Land und den FUBAK-Betreibern. Außerdem wird auf potenzielle Risiken hingewiesen, etwa beim Liquiditätsmanagement durch verzögerte Gesellschafterzuschüsse.
Zum aktuellen Status Quo in Hinblick auf den im Juli aufgeflogenen Bankskandal um die Commerzialbank Mattersburg könne der Bericht keine Auskunft geben, da der Prüfzeitraum im Juni 2019 ende, hieß es. Im überprüften Zeitraum bis Ende Juni 2019 habe der BLRH keine Hinweise auf Malversationen in den Unterlagen der Fußballakademie gefunden. Jedoch dürften daraus keine Rückschlüsse etwa auf die Herkunft der Gesellschafterzuschüsse des SV Mattersburg gezogen werden. Denn der SVM als Gesellschafter der FUBAK sei nicht der Kontrollbefugnis des Landes-Rechnungshofes unterlegen.
Die Prüfung habe zwar zu über 120 Feststellungen und 34 Empfehlungen geführt. Es handle sich dabei aber "um keine gravierenden rechtlichen oder betriebswirtschaftlichen Beanstandungen", so Landes-Rechnungshofdirektor Andreas Mihalits: "Die Buchführung in der FUBAK war nachvollziehbar, die Dokumentation ordentlich, die Datenqualität gut, und das bei einer äußerst schlank aufgestellten Geschäftsführung." Für den überprüften Zeitraum könne durchaus festgehalten werden, "dass die Fußballakademie Burgenland in Abhängigkeit von den Gesellschafterzuschüssen und offenen Gesellschafterentscheidungen im Wesentlichen gut geführt war".