Der 1. Jänner 2018 bringt nicht nur ein neues Jahr, sondern auch auf der Liste der verbotenen Dopingmittel eine Neuerung. So streicht die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA Alkohol von der Verbotsliste. Bis dahin gilt aber noch die Alkoholgrenze von 0,1 Promille.

Alkohol war bislang verboten, weil er das zentrale Nervensystem angreift, Angst und Anspannungen vermindert. Die Sportarten, in denen Alkohol als noch bis 1. Jänner als Doping gilt, wurden in den vergangenen Jahren immer weniger. Zuletzt war der Konsum noch im Motorsport, Luftsport, Bogenschießen und im Motorbootsport verboten.

Betrunken auf dem Fußballplatz

Interessant: Im Profifußball etwa darf ein betrunkener Spieler aufs Feld einlaufen. Nur, wenn er eine Gefahr für sich selbst oder andere Spieler darstellt, kann ihn der Schiedsrichter vom Platz nehmen, zitiert die "Bild-Zeitung" einen Sprecher des DFB. Apropos Schiedsrichter: In der deutschen Bundesliga gab es einmal einen Vorfall - doch war damals ein Schiedsrichter betroffen.

Wolf-Dieter Ahlenfelder pfiff am 8. November 1975 betrunken das Spiel zwischen Bremen und Hannover. Und pfiff bereits nach 32 Minuten die erste Halbzeit ab. Als der Fehler aufflog, ließ er die restliche Viertelstunde bis zur Pause doch noch spielen.