"Die Angelegenheit muss zurück zu den nationalen Gerichten in Deutschland, aber die müssen anwenden, was der EuGH deutlich gesagt hat. Nur ändert sich jetzt noch nichts", hieß es.
Natürlich sei das EuGH-Urteil verbindlich auch für die Verwaltungsgerichte in Gießen und Stuttgart, doch formal ändere sich bis zu deren Urteil nichts. Das bedeutet, dass bis dahin das Monopol trotz EuGH-Urteils gültig ist. Es könne auch sein, dass die deutsche Regelung noch vor dem Urteil der beiden Verwaltungsgerichte an das EU-Recht angepasst werde, dann würde das Glücksspiel-Monopol weiterhin Gültigkeit haben, erklärte ein Experte aus dem EuGH.
Ob konkret die Entscheidung - wenn die Verwaltungsgerichte in Deutschland das EuGH-Urteil anwenden - bedeutet, dass dass künftig nicht nur private deutsche Glücksspielanbieter, sondern auch ausländische Anbieter in Deutschland zugelassen werden, wollte der Fachmann nicht beantworten. Dies lasse sich heute nicht hundertprozentig sagen. "Was ich sagen kann, die EuGH-Entscheidung ist verbindlich".