„Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei“ - vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand. Und deshalb sollte ein Kapitän stets kompetent und zuverlässig sein, heißt es. Ob allerdings das Wahlprozedere zum ÖEHV-Präsidium tatsächlich wasserdicht gewesen ist, darüber scheiden sich die Geister resp. Gerichte.
Das Team des neu gewählten Klaus Hartmann sieht sich rechtmäßig gewählt. Die Gegenseite, also jene, die die Wahl vom 27. Juni anficht, fühlt sich ebenfalls im Recht. Zwei Schiedsgerichte beschäftigten sich mittlerweile mit dem Fall. Resultat? Wenig überraschend zwei verschiedene Meinungen. Das von Hartmann bestellte Juristen-Team bestätigte unlängst die Wahl des Villachers als legal und gültig.
Schon am Wahltag kündigte eine Allianz um Peter Wimmer (Sprecher der wahlanfechtenden Partei, Nachwuchsreferent und Verbandskapitän beim OÖEHV) an, Rechtsmittel einzulegen. Es haben beim Wahlvorschlag Unterschriften gefehlt. Ergo sei dies ein Formalfehler und die Wahl damit grundsätzlich ungültig. Das Schiedsgericht des "alten" Präsidiums (Ex-Präsident Gernot Mittendorfer) fühlt sich ebenso zuständig. Und gab in seinem Spruch die Empfehlung für Neuwahlen ab. "Wir müssen nun abwarten wie das ÖEHV-Präsidium reagiert. Wenn diese Reaktion so erfolgt wie erwartet, dann müssen wir auf Basis dieser Entscheidung die weitere Vorgangsweise bestimmen. Der Weg vor ein ordentliches Gericht wird nicht erspart bleiben", meint Wimmer.
Für den Welser sieht das Problem nicht bei der anfechtenden Partei: "Der Formalfehler ist ja nicht uns unterlaufen, sondern den Verbänden, die den Wahlvorschlag eingebracht hatten." Also KEHV (Kärnten) und NÖELV (Niederösterreich). Und Wimmer legt nach: "Nachdem der Wahlantrag nicht konform stattgefunden hat und die Wahl demnach ungültig ist, hätte das vom neuen Präsidium bestellte Schiedsgericht gar nicht erst tätig werden dürfen." Nachsatz: "Da beißt sich die Katze in den Schwanz."
Wimmer lässt mit einem Vorschlag aufhorchen, der bis dato allerdings keine Anhörung gefunden hat: "Lassen wir das Ganze doch von einem Schiedsgericht eines nicht-zuständigen, unbefangenen Verbandes beurteilen, wie Fußball, Basketball, Hockey oder Handball. Da wären die Emotionen komplett raus." Vom neuen Präsidium soll diesem Ansinnen allerdings bereits eine Absage erteilt haben.
Hartmann genervt
Emotionen sind nach wie vor im Spiel. Auch bei ÖEHV-Präsident Hartmann, der allmählich unwirsch auf diesbezügliche Anfragen reagiert. "Die Gewichtung einzelner Medien zu diesem Thema erstaunt mich. Wir haben genügend Arbeit im Verband", so der Villacher genervt. Für ihn war die Empfehlung des "anderen" Schiedsgerichtes für Neuwahlen vorhersehbar, weil genau so angekündigt. "Da ist ein Gericht willkürlich zusammengetreten. Sämtliche Rechtsexperten bescheinigen mir, dass wir nichts zu befürchten haben. Außerdem ist das Gutachten sprachlich schlecht formuliert", kann sich Hartmann einen Seitenhieb nicht verkneifen.
Differenzierter Ansicht scheint man auch bei den Unterstützern zu sein. Während Wimmer die Vereine Dornbirner EC, Bregenzerwald, Kitzbühel, Lustenau, Zeltweg sowie die Verbände aus Oberösterreich und Vorarlberg anführt, sieht das Hartmann anders. "Ich habe mit Christian Ladberg (OÖEHV-Präsident, Anm.) telefoniert. Er hat mir bestätigt, dass er nicht vor Gericht ziehen will. Es gibt keine Spaltung. Die beiden Verbände akzeptieren das Urteil jenes Schiedsgerichts, das die Wahl bestätigt." Nachsatz: "Drei, vier Vereine machen Wirbel. Wimmer hat aber keinerlei Vollmacht. Ich begebe mich nicht auf dieses Level."
Für Hartmann sei die Sache erledigt. Falls doch ein Gericht angerufen werde, rechnet er mit einem Zeithorizont für das Verfahren von zwei Jahren. Laut seinen Rechtsberatern sei eine Anfechtung "juristisch aussichtslos". Nun liegt der Puck also bei Wimmer & Co. Ein alter Witz besagt: "Zwei Juristen - drei unterschiedliche Meinungen". Wer in dieser Causa das letzte Wort haben wird, und wer als letzter lacht, ist nicht absehbar.