Hochzeits-, Geburtstags- oder Weihnachtsfeiern vor einer sich aufbauenden neuen Corona-Welle auf 25 Teilnehmer zu reduzieren, ist an sich eine sinnvolle Idee. Im Gesetzestext steht vor diesen drei Varianten einer Feierlichkeit ausdrücklich das Wort „beispielsweise“. Ob man bei der Ausarbeitung aber tatsächlich daran gedacht hat, wie sehr die Verordnung Mannschaftssportarten treffen wird, darf bezweifelt werden. Zumindest kann man wissen, dass ein Fußballspiel nicht wirklich mit einer Hochzeit zu vergleichen ist. Doch bei 22 Spielern auf dem Feld, Ersatzspielern auf der Bank, Trainer auf der Linie und zumindest einem Offiziellen, geht sich die Rechnung schon nicht mehr aus. Gleiches gilt auf dem Eis oder in der Handballhalle. Durchaus verständlich, dass sich viele Verbände wie der Delfin im Thunfischnetz fühlen, der eben unabsichtlich mit an Land gezogen wurde.