"Wir haben den Spielern klar gesagt, es ist ihr höchstpersönlicher Bereich, jeder muss für sich selbst entscheiden, was er tut. Aber grundsätzlich empfehlen wir es und bewerten es positiv, dass Spieler ihren Verein in einer so schwierigen Phase unterstützen", sagte Gernot Zirngast.
Der Steirer wies darauf hin, dass ein Verein mit jedem Spieler einzeln das Kurzarbeitsmodell ausverhandeln muss und dass dieses Agreement anschließend noch der Zustimmung der VdF bedarf. Außerdem sind die Clubs auf das Entgegenkommen der Kicker angewiesen, die aufgrund ihrer befristeten und unkündbaren Verträge nicht zur Umstellung auf Kurzarbeit zwangsverpflichtet werden können. "Es hängt vom Goodwill der Spieler ab. Wir haben auch vollstes Verständnis dafür, dass Spieler, deren Vertrag am 31. Mai 2020 endet, keine Interesse an Kurzarbeit haben", erklärte Zirngast.
Sollten sich die Profis durchwegs der Kurzarbeit verweigern, könnte sie dies auf längere Sicht teuer zu stehen kommen. "Das Worst-Case-Szenario ist, dass es ein Verein nicht übersteht und er Insolvenz anmelden muss", warnte der VdF-Funktionär. In diesem Fall wären die finanziellen Einbußen für die Kicker wohl ungleich höher.
Die Kurzarbeit würde maximal drei Monate laufen und sofort ausgesetzt werden, wenn der Spielbetrieb früher startet. Die Kurzarbeitsbeihilfe des AMS sieht bei bis zu 1.700 Euro Nettoeinkommen ein Entgelt von 90 Prozent des bisherigen Gehalts vor, bei bis zu 2.685 Euro sind es 85 Prozent und ab 2.686 Euro sind es 80 Prozent.
Das AMS ersetzt dem Arbeitgeber ausschließlich die entstandenen Kosten für Einkommen bis zur Höchstbeitragsgrundlage (5.370 Euro Brutto). Sonderprämien wie etwa jene für Punkte oder eine Anzahl von Einsätzen fallen durch die Aussetzung des Spielbetriebs weg und werden auch durch die Kurzarbeitsbeihilfe nicht refundiert.
In diesem Zusammenhang betonte Zirngast, dass sehr viele im Oberhaus beschäftigte Profis entgegen der landläufigen Meinung keine Großverdiener sind. "Es ärgert mich immer, wenn es heißt, die Fußballer in Österreich sind so reich. Viele von ihnen bekommen nicht mehr als Angestellte, wie eine VdF-Studie im Vorjahr gezeigt hat. Außerdem hat man als Fußball-Profi nur zehn bis zwölf Jahre die Chance zur Erwerbstätigkeit."
Die Möglichkeit, Kurzarbeit anzunehmen, gibt es im österreichischen Sport nur für in den höchsten beiden Ligen engagierte Fußballer, weil zwischen Gewerkschaft und Bundesliga ein Kollektivvertrag abgeschlossen wurde. Auch Mitglieder des Trainerstabs können auf freiwilliger Basis in die Kurzarbeit wechseln und sind, sofern sie befristete Verträge besitzen, ebenfalls unkündbar und nicht dazu gezwungen.