Ein vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten lehnt die Anerkennung von E-Sport als Sport ab. Der Begriff Sport sei "durch die langjährige Rechtsprechung im traditionellen Sinne der Anforderungen an die Körperlichkeit konkretisiert", heißt es in dem Dokument.
Jegliches Spiel an der Konsole falle nicht unter diesen und sei "kein Sport im Sinne des geltenden Rechts". Der Gemeinnützigkeit des E-Sports als Sport erteilt das Gutachten deshalb eine Absage.
An einem Punkt stellt es sich freilich gegen eine Position des DOSB: Dieser unterscheidet zwischen virtuellen Sportarten (beispielsweise Fußballsimulationen wie FIFA) und dem als eGaming bezeichneten restlichen Bereich (darunter League of Legends oder Counter-Strike: Global Offensive). Diese Unterscheidung sei rechtlich nicht belastbar.
"Das ist das Ende von eGaming als realitätsferne Wortschöpfung zur Spaltung der E-Sport-Bewegung", hieß vom Präsidenten des eSport-Bunds Deutschland (ESBD), Hans Jagnow. Gleichzeitig kritisierte er zentrale Punkte des Gutachtens. "Viele vom DOSB anerkannte Sportarten wie Sportschießen, Tischfußball oder Darts definieren sich über die Präzision der Bewegung, nicht den Umfang." E-Sport unterschiedlich zu behandeln, sei vor dem Hintergrund des Gleichheitsgrundsatzes nicht tragbar.