Inhaltsverzeichnis
- Allgemeine Nutzungsbedingungen der Kleine Zeitung GmbH & Co KG
- Forenregeln der Kleinen Zeitung GmbH & Co KG
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kleine Zeitung GmbH & Co KG für Werbeaufträge
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kleine Zeitung für Business Stage & Business Lounge
ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN DER KLEINE ZEITUNG GMBH & CO KG („KLEINE ZEITUNG”)
Stand: Februar 2024
1) WAS REGELN DIESE ALLGEMEINEN NUTZUNGSBEDINGUNGEN UND WANN GELTEN SIE?
Diese Nutzungsbedingungen gelten für Nutzungen der Website kleinezeitung.at samt allen zugehörigen Subdomains (gemeinsam „Website“) sowie der von Kleine Zeitung herausgegebenen mobilen Anwendungen („Apps“) - Website und Apps gemeinsam: „kleinezeitung.at“ - durch Personen („User:in“/“Nutzer:in“, m/w/d, oder auch „Sie“).
Mit der Nutzung von kleinezeitung.at bzw. eines einzelnen zugehörigen Dienstes (siehe Punkt 2) der Nutzungsbedingungen), stimmt der:die User:in diesen Nutzungsbedingungen zu.
Kleine Zeitung behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit zu ergänzen oder abzuändern („Änderungen“). Die Änderungen sind mit Veröffentlichung der geänderten Nutzungsbedingungen auf kleinezeitung.at wirksam und gelten für alle Nutzungen von kleinezeitung.at ab diesem Zeitpunkt. Betreffen die Änderungen den Punkt 4) werden die Nutzer:innen darüber hinausgehend informiert. Der:die User:in kann außerdem stets die aktuelle Fassung der Nutzungsbedingungen auf kleinezeitung.at abrufen. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der jeweiligen Nutzung von kleinezeitung.at gültige Fassung der Nutzungsbedingungen.
2) WAS IST INHALT UND ZWECK VON KLEINEZEITUNG.AT?
kleinezeitung.at ist die Gesamtheit der Online-Dienste (insgesamt: „Dienst/e“; gesondert: „einzelne/r Dienst/e“), die von Kleine Zeitung betrieben werden. Dem:der User:in werden sowohl Nachrichten über das Tagesgeschehen und andere redaktionelle Inhalte zur Verfügung gestellt als auch weitere Funktionen und Services angeboten, wie zB die Möglichkeit, einzelne auf kleinezeitung.at veröffentlichte Artikel zu kommentieren oder auf Kommentare von anderen User:innen zu antworten, der Bezug von Newslettern, die Teilnahme an Gewinnspielen, Vorteilsprogrammen, Umfragen, etc. Ferner können über die Dienste von mit Kleine Zeitung geschäftlich verbundenen Unternehmen oder Dienste von anderen Drittanbietern (gemeinsam: „externe Dienste“) aufgerufen werden.
Die Nutzung von externen Diensten durch den:die User:in erfolgt auf dessen eigene Gefahr und zu den Bedingungen der jeweiligen Drittanbieter. Sofern nicht ausdrücklich anders von Kleine Zeitung angegeben, ist Kleine Zeitung weder Vertragspartei eines Geschäfts zwischen dem:der User:in und dem Drittanbieter noch Stellvertreter oder Beauftragter, weder Vermittler noch Makler. Kleine Zeitung übernimmt daher auch keine Haftung für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit, Qualität, Eignung (zB Einlösbarkeit von Gutscheinen) etc von Waren, Dienstleistungen oder digitalen Inhalten von Drittanbietern, die dem:der User:in auf den Diensten oder über Linksetzung auf Websites von Drittanbietern zugänglich gemacht werden. Inserate von Drittanbietern auf kleinezeitung.at stellen kein verbindliches Angebot von Kleine Zeitung dar. Ein allfälliger Geschäftsabschluss/Vertrag kommt ausschließlich zwischen dem Inserenten oder dem im Inserat genannten Dritten und dem:der User:in, der das Angebot annimmt, zustande. Kleine Zeitung haftet nicht für das Zustandekommen oder Nichtzustandekommen eines derartigen Geschäfts/Vertrags sowie etwaige damit in Zusammenhang stehende Ansprüche welcher Art auch immer (zB Gewährleistung, Schadenersatz, Ansprüche auf Handlung oder Unterlassung, etc).
3) UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN KANN KLEINEZEITUNG.AT GENUTZT WERDEN?
3.1) Entgeltliche / Unentgeltliche Dienste
Der Dienst besteht derzeit sowohl aus unentgeltlichen (zB Online-Zugang zu kostenlosen redaktionellen Inhalten) als auch entgeltlichen (zB Online-Zugang zu kostenpflichtigen redaktionellen Inhalten) Angeboten. Kleine Zeitung behält sich vor, jederzeit unentgeltliche Angebote auf entgeltliche Angebote umzustellen oder den Dienst oder einzelne Dienste auch ohne Angabe von Gründen einzustellen. Ist ein einzelner Dienst nur gegen Entgelt verfügbar, weist Kleine Zeitung vor Inanspruchnahme des Dienstes auf die Kostenpflicht hin. Dienste ohne einen derartigen Hinweis sind kostenlos.
Die Bereitstellung hochwertiger redaktioneller Inhalte basiert zu einem Gutteil auf der Finanzierung durch Werbeeinnahmen. Kleine Zeitung erteilt die Zustimmung zur Nutzung ihrer redaktionellen Inhalte auf kleinezeitung.at durch Abruf und (temporäre) Vervielfältigung im Endgerät des:der User:in ausschließlich unter der Bedingung, dass der:die User:in keine Werbeblocker verwendet, die das von Kleine Zeitung gestaltete, Werbeeinschaltungen beinhaltende Layout verändern. Sollte im Browser des:der User:in ein Werbeblocker installiert worden sein, verpflichtet sich der:die User:in, diesen für die Nutzung von kleinezeitung.at zu deaktivieren. Zur Klarstellung: Ob Ihnen im Rahmen der Nutzung von kleinezeitung.at personalisierte (auf Ihr Nutzungsverhalten bezogene) Werbung angezeigt wird, hängt von Ihrer Einwilligung zu Cookies ab. Details dazu erfahren Sie in unserer Datenschutzinformation bzw. in unserer Cookie Policy.
3.2) Allgemein zugängliche Dienste / Registrierungspflichtige Dienste
Der Dienst steht – sofern im Einzelnen nicht etwas anderes angegeben ist (zB bestimmte Voraussetzungen oder Einschränkungen) – jedem:jeder User:in zur Verfügung, der über die für die Nutzung des Dienstes erforderliche technische Ausstattung verfügt. Kleine Zeitung leistet keine Gewähr, dass der Dienst mit der technischen Ausstattung des:der User:in kompatibel ist oder bleibt. Es ist zu jedem Zeitpunkt Sache des:der User:in, über die für die Nutzung des Dienstes erforderliche technische Ausstattung zu verfügen.
Sofern Kleine Zeitung einzelne Dienste anbietet, die einer vorherigen Registrierung/Anmeldung bedürfen (zB Nutzung kostenpflichtiger redaktioneller Inhalte; Kommentieren von Artikeln; Bezug von Newslettern; Bestellungen von Waren im Webshop; Teilnahme an Gewinnspielen, Vorteilsprogrammen, Umfragen, etc), ist dies nur zumindest 18 Jahre alten natürlichen Personen gestattet. Davon abweichend sind Schüler:innen von Schulen, die am Programm „Schüler machen Zeitung“ von Kleine Zeitung mitwirken oder das Kleine Plus-Abo mit E-Paper für Schulen abonniert haben, bereits ab dem vollendeten 14. Lebensjahr zur Registrierung/Anmeldung berechtigt. Die Nutzung des Diensts „Artikel kommentieren“/„Kommentarbereich“ (siehe unter Punkt 4) ist jedoch nur zumindest 18 Jahre alten Schüler:innen gestattet.
Die Nutzung von kleinezeitung.at durch juristische Personen richtet sich nach dem auf diese anzuwendenden Gesetz (zB AktG, GmbHG, UGB) und den darin enthaltenen Bestimmungen über die Vertretungsbefugnis.
Der:die User:in ist zur vollständigen und richtigen Angabe seiner:ihrer im Rahmen der Registrierung/Anmeldung abgefragten Daten verpflichtet und hat Änderungen/Ergänzungen seiner:ihrer Daten unverzüglich an Kleine Zeitung zu melden, oder die Änderungen/Ergänzungen selbst vorzunehmen, sofern die technischen Möglichkeiten hierfür vorhanden sind. Der:die User:in ist im eigenen Interesse verpflichtet, seine:ihre Zugangsdaten (zB Benutzername, E-Mail-Adresse, Passwort etc) geheim zu halten und vor unbefugten Zugriffen Dritter zu schützen. Der:die User:in ist ferner verpflichtet, Kleine Zeitung eine allfällige unbefugte oder missbräuchliche Verwendung seiner Zugangsdaten umgehend per E-Mail an feedback@kleinezeitung.at zu melden und die weiteren Anweisungen von Kleine Zeitung zu befolgen. Bei Verletzung einer der vorstehenden Pflichten haftet der:die User:in für Schäden aus der unbefugten oder missbräuchlichen Verwendung seiner Zugangsdaten.
Von dem:der User:in eingegebene Daten dürfen nicht geeignet sein, Schäden an den Diensten, Computern, Servern oder anderen technischen Einrichtungen von Kleine Zeitung oder anderer Personen zu verursachen, oder unzulässigerweise in Dienste, Computer, Server oder andere technische Einrichtungen einzugreifen (zB durch Viren, Trojaner oder sonstige Malware, Webcrawler, Robots, etc).
Sofern nicht anders vereinbart (zB im Rahmen eines gesonderten Vertrages mit dem:der User:in) kann der:die User:in jederzeit verlangen (zB per E-Mail an feedback@kleinezeitung.at), dass sein:ihr Account deaktiviert und seine:ihre gespeicherten Daten gelöscht werden. Bei Beendigung des Accounts des:der User:in oder Einstellung des Dienstes behält sich Kleine Zeitung vor, alle eingespeisten Daten des:der User:in (z.B. Fotos und andere Inhalte) ohne jeglichen Ersatzanspruch des:der User:in zu löschen.
Kleine Zeitung behält sich vor, unentgeltliche User:innen-Accounts, die über einen Zeitraum von sechs Monaten inaktiv sind, zu deaktivieren und die gespeicherten Daten zu löschen. Eine Inaktivität eines Accounts liegt vor, solange keine Anmeldung (kein Einloggen) über den betreffenden Account erfolgt und somit keine Handlungen (zB Kommentieren über die Kommentarfunktion) gesetzt werden können.
3.3 Haftung für Inhalte / Verfügbarkeit / Feiertagsregelung
Für unentgeltliche Dienste gilt: Kleine Zeitung übernimmt keine Haftung oder Gewährleistung für die ständige Verfügbarkeit des Dienstes. Kleine Zeitung haftet – abgesehen von ihren Verantwortungen als Medieninhaber – weder für Informationen, Kommunikation, Programme, Software und andere Materialien (insgesamt: „Inhalte“), die im Rahmen des unentgeltlichen Dienstes bereitgestellt werden, noch für Schäden, die aus der Verwendung dieser Inhalte entstehen, es sei denn, dass solche Schäden durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Kleine Zeitung treffenden gesetzlichen Verpflichtungen oder von wesentlichen Vertragspflichten von Kleine Zeitung herbeigeführt werden. Die vorstehende Regelung gilt für alle Arten von Schäden, insbesondere Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, unrichtige oder unvollständige Inhalte, Verlust, Missbrauch oder Löschung von Daten, Viren, Trojaner oder sonstige Malware oder die in sonstiger Weise bei der Nutzung des Dienstes entstehen können.
Für entgeltliche Dienste gilt: Schadenersatz und Gewährleistung von Kleine Zeitung richten sich nach den für den jeweiligen entgeltlichen Dienst anzuwendenden Vertragsbedingungen (zB Abonnementvertrag). Zudem gilt hinsichtlich der Verfügbarkeit für entgeltliche Dienste, die ePaper in ihrem Lieferumfang beinhalten, die folgende Feiertagsregel: An jenen Montagen, auf die ein gesetzlicher Feiertag fällt, erscheint die Print-Ausgabe der Kleine Zeitung nicht und ist daher auch an diesem Tag kein tagesaktuelles ePaper abrufbar. Auch an jedem unmittelbar auf einen Feiertag folgenden weiteren Feiertag (Doppelfeiertag), erscheint keine Print-Ausgabe, sodass auch an diesen Tagen kein tagesaktuelle ePaper abrufbar ist.
3.4 Inhalte Dritter / Einspeisen/Übernehmen von Inhalten / Rechteeinräumung
Kleine Zeitung ist ausschließlich für Inhalte verantwortlich, die von Kleine Zeitung selbst erstellt bzw. zu Eigen gemacht und auf kleinezeitung.at veröffentlicht, öffentlich zur Verfügung gestellt oder verbreitet werden. Dazu zählen nicht Inhalte von Dritten (einschließlich von diesen Dritten zugänglich gemachte Inhalte von anderen Urhebern, Autoren oder Verbreitern), die dem:der User:in direkt auf kleinezeitung.at oder indirekt (zB über Linksetzung) zugänglich gemacht werden. Sofern überhaupt bei einzelnen Diensten zugelassen, müssen Verlinkungen auf kleinezeitung.at durch den:die User:in als externe Links geführt werden und jeweils ganze Seiten (inkl. Navigationsframe) wiedergeben. Eine Übernahme von Inhalten in eigene Frames ist unzulässig. Sofern Links zu anderen Websites vorhanden sind, übernimmt Kleine Zeitung im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit keinerlei Verantwortung, weder für den Inhalt (zB gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßende, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte) dieser Websites noch für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen. Unter keinen Umständen ist Kleine Zeitung für irgendwelche Verluste oder Schäden haftbar, die dem:der User:in insbesondere dadurch entstehen, dass er:sie auf Informationen vertraut, die er:sie im Rahmen der Nutzung des Dienstes oder infolge Linksetzung auf andere Websites erhalten hat. Ansprüche welcher Art auch immer, die aus Inhalten Dritter gegründet sind, sind daher von dem:der User:in nicht an Kleine Zeitung, sondern immer direkt an den jeweiligen Dritten zu richten. Sobald Kleine Zeitung Kenntnis über die Rechtswidrigkeit in Zusammenhang mit der Linksetzung erlangt, löscht Kleine Zeitung die betroffene Linksetzung von den Diensten.
Die über kleinezeitung.at angebotenen Inhalte (einschließlich direkt oder mittels Linksetzung zur Verfügung gestellter Inhalte Dritter) können urheberrechtlich und/oder durch Patent-, Marken- und/oder durch andere Schutzrechte (gemeinsam: „Schutzrechte“) geschützt sein. Die Nutzung dieser Inhalte durch den:die User:in unterliegt den für den jeweiligen Dienst anzuwendenden Vertragsbedingungen (zB Abonnementvertrag), sowie – in Ermangelung oder ergänzend zu einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung – den geltenden Urheber- und anderen Schutzgesetzen sowie diesen Nutzungsbedingungen. Die weitere Verbreitung, Vervielfältigung und öffentliche Zurverfügungstellung der Inhalte ist dem:der User:in grundsätzlich untersagt und nur in Ausnahmefällen auf Anfrage und nach ausdrücklicher Genehmigung der Rechteinhaber erlaubt.
Für von User:innen eingespeiste Inhalte (z.B. über die Kommentarfunktion) sind diese selbst verantwortlich. Die Einspeisung von Inhalten durch den:die User:in hat unter Beachtung von Rechten Dritter und der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Dem:der User:in ist es daher verboten, mit den von ihm eingespeisten Inhalten in Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Vermögensrechte , Immaterialgüterrechte, fremde Geschäftsgeheimnisse, etc.) unberechtigt einzugreifen bzw. Rechte Dritter zu verletzen (siehe zu unzulässigen Inhalten insbesondere auch unter Punkt 4).
Der:die User:in hat anzuwendende Urheber- oder sonstige Kennzeichnungspflichten unbedingt zu wahren und entsprechende Kennzeichnungen (zB Name des Fotografen, Quelle eines Zitats) eigenverantwortlich und auch bei Kopieerstellung anzubringen. Der:die User:in garantiert etwaig zu leistende Abgaben an Verwertungsgesellschaften (zB AKM) zur Gänze zu entrichten. Kennzeichnungen und andere Hinweise dürfen ohne Zustimmung des Berechtigten nicht gelöscht, verfälscht oder unkenntlich gemacht werden.
Kleine Zeitung steht ein Einsichtsrecht in die von dem:der User:in eingespeisten Inhalte zu. Wenn der:die User:in durch Schutzrechte geschützte Inhalte in für den:die User:in zugänglichen Bereichen von kleinezeitung.at verbreitet, so gilt das - soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist - als Gewährleistung des:der User:in, dass der Rechteinhaber der Inhalte vollständig und wirksam alle dafür notwendigen Rechte eingeräumt hat. Mit der Einspeisung erteilt der:die User:in selbst oder im Namen des Rechteinhabers an Kleine Zeitung das nicht-exklusive Recht, diese Inhalte zeitlich und räumlich unbeschränkt, gänzlich oder teilweise zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu ändern, zu bearbeiten, zu veröffentlichen, öffentlich zur Verfügung zu stellen oder zu übersetzen. Die Rechteeinräumung umfasst gleichzeitig das für Kleine Zeitung bestehende Recht, die eingespeisten Inhalte in jeder Form in andere von Kleine Zeitung erstellte Inhalte zu integrieren. Mangels gesonderter schriftlicher Vereinbarung zwischen Kleine Zeitung und dem:der User:in ist die Rechteeinräumung unentgeltlich. Kleine Zeitung hat jederzeit das Recht (aber nicht die Pflicht), die an Kleine Zeitung eingeräumten Rechte auch an Dritte weiterzugeben. Von User:innen eingespeiste Inhalte (zB Texte, Fotos) können daher jederzeit ohne Entgeltanspruch des:der User:in, sofern nicht anders schriftlich vereinbart oder zwingend gesetzlich vorgesehen ist, in Print- oder Onlinemedien, Apps oder über sonstige technische Verfahren veröffentlicht oder öffentlich zur Verfügung gestellt werden.
Der:die User:in hält Kleine Zeitung von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf die Verletzung einer Verpflichtung aus seinem Verantwortungsbereich (zB Einspeisung von rechtmäßigen und nicht gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten; Einspeisung von Inhalten ohne Verletzung von Rechten Dritter; Einräumung der Rechte an eingespeisten Inhalten, etc) zurückzuführen sind. Dies umfasst auch allfällige Anwalts- und Gerichtsverfahrenskosten.
3.5 Datenschutz / IT-Sicherheit
Soweit bei der Nutzung des Dienstes oder einzelner Dienste von Kleine Zeitung personenbezogene Daten des:der User:in verarbeitet werden, erfolgt dies auf der Grundlage der dem:der User:in gesondert erteilten Informationen gemäß Artikel 13 oder Artikel 14 der Datenschutz-Grundverordnung, einschließlich Informationen zur IT-Sicherheit („Datenschutzinformation“). Die Datenschutzinformation kann von dem:der User:in ständig hier in der jeweils aktuellen Fassung eingesehen werden.
Kleine Zeitung haftet für einen unbefugten Zugriff oder eine missbräuchliche Verwendung von Daten des:der User:in durch Dritte (zB in Zusammenhang mit einem Hackergangriff) nur, sofern der unbefugte Zugriff oder die missbräuchliche Verwendung ausschließlich darauf zurückzuführen sind, dass es Kleine Zeitung zumindest grob fahrlässig verabsäumt hat, angemessene und zumutbare Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
3.6 Nutzungsvorbehalt gem. § 42h Abs 6 UrhG
Die Nutzung der Inhalte dieser Website (einschließlich aller Subdomains und Unterverzeichnisse) für Text- und Data Mining iSd § 42h Abs 6 UrhG für die Zwecke der Anlernung bzw. des Trainings von KI-Modellen und/oder KI-basierten Technologien ist ausdrücklich verboten.
FORENREGELN
4) WELCHE BESONDEREN REGELN GELTEN FÜR DEN DIENST „ARTIKEL KOMMENTIEREN“/“KOMMENTARBEREICH“? („FORENREGELN“)
Kleine Zeitung fördert Meinungsvielfalt. Ihre Diskussionsbeiträge und Ihre Meinung sind ein wesentlicher und wertvoller Bestandteil von Kleine Zeitung, weshalb wir Ihnen mit der Funktion „Kommentarbereich“ einen Raum für den Meinungsaustausch bieten. Wie wir miteinander diskutieren wollen, lesen Sie hier – wir freuen uns über Ihre aktive Beteiligung!
Eine funktionierende Community braucht auch Leitlinien, Verfahren und Maßnahmen, um ein respektvolles Miteinander unterschiedlicher Meinungen zu gewährleisten:
4.1 Wie kann ich kommentieren?
Nachdem man sich angemeldet hat, klickt man auf einen Artikel und scrollt nach unten ans Ende des Textes. Hier kann man den Button „Kommentare“ wählen. Schalten Sie sich dann mit Ihrer Handynummer frei und vergeben Sie gegebenenfalls einen Benutzernamen. Bei Fragen zu den Forenregeln klicken Sie bitte hier oder wenden Sie sich an feedback@kleinezeitung.at
4.2 Allgemeine Grundsätze
Der Kommentarbereich von Kleine Zeitung ist ein Dienst, der sich aus vielen verschiedenen Gemeinschaften von Menschen zusammensetzt. Unser Ziel ist es, allen Mitgliedern einen Raum zur Verfügung zu stellen, wobei wir ein respektvolles Miteinander und eine produktive Diskussionskultur bieten wollen. Daher gilt: Seien Sie tolerant gegenüber Andersdenkenden. Behandeln Sie andere mit Respekt und Rücksicht, auch wenn Sie vielleicht nicht der gleichen Meinung sind. Achten Sie bitte auf Ihren Umgangston und den Inhalt Ihrer Äußerungen. Formulieren Sie Ihre Beiträge auf eine Art und Weise, wie Sie auch von anderen User:innen angesprochen werden möchten: respektvoll, sachlich und höflich. User:innen sind für die in ihren Kommentaren enthaltenen Inhalte selbst verantwortlich.
4.3 Grenzen der Meinungsfreiheit, Gesetze und Rechtsvorschriften
Ihre Meinungsfreiheit endet jedenfalls dort, wo die Rechte anderer verletzt werden oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen wird. Das Verbreiten von rechtswidrigen Inhalten sowie von Inhalten, die sonst unlauter sind oder gegen die guten Sitten verstoßen bzw. moralisch verwerflich sind, ist in unserem Kommentarbereich nicht gestattet. User:innen können bei Verstößen gegen geltendes Recht gegebenenfalls auch rechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
Die in unserem Kommentarbereich geteilten Inhalte dürfen keinesfalls gegen die nachfolgenden Kriterien verstoßen:
4.3.1 Betrug: Inhalte, durch welche andere Nutzer:innen oder Dritte gezielt getäuscht oder ausgebeutet oder Tatsachen absichtlich falsch dargestellt werden sollen, um Personen oder Unternehmen zu Handlungen oder Unterlassungen zu veranlassen, die diese oder sonstige Personen oder Unternehmen im Vermögen schädigen, somit mit dem Zweck an deren Geld oder Eigentum zu gelangen, sind unzulässig. Äußerungen, durch welche derartige Aktivitäten gefördert oder koordiniert werden, sind ebenfalls untersagt.
4.3.2 Datenschutz: Inhalte, die unzulässigerweise personenbezogene oder vertrauliche Informationen von anderen Nutzer:innen oder Dritten enthalten, anfordern oder anbieten, wie beispielsweise medizinische Informationen oder Wohnsitz- und Finanzinformationen, sind untersagt.
4.3.3 Gewalt: Inhalte, die zu Gewalttaten aufrufen, anstiften oder diese unterstützen sind verboten. Äußerungen, durch welche andere mit dem Tod oder sonstiger mäßiger oder schwerer Gewalt bedroht werden, sind verboten. Weiters sind Inhalte, mit welchen Handlungen schwerer Gewalt angeboten werden oder um solche ersucht wird sowie jene Inhalte, die derartige Handlungen befürworten oder Gewalttaten verherrlichen, unzulässig. Selbst solche Inhalte in diesem Zusammenhang, die nicht ernst oder bloß scherzhaft gemeint sind, sind zu unterlassen.
4.3.4 Hass- oder Hetzrede: Äußerungen, die zu Hass anstiften, verhetzen und/oder bestimmte Personen oder Personengruppen herabsetzen, beleidigen, verunglimpfen oder verletzen sollen, sind unzulässig. Äußerungen, die sich gegen die nationale Herkunft, ethnische Zugehörigkeit, Religion, sexuelle Orientierung, das Geschlecht, die Geschlechtsidentität, eine Behinderung oder ernsthafte Krankheit anderer Menschen richtet, sind verboten.
4.3.5 Illegale/Unsichere Produkte: Inhalte, mit welchen versucht wird, illegale bzw unsichere Produkte zu verkaufen, zu kaufen, anzufragen, zu bewerben, zu spenden, zu verschenken oder sonst zu handeln, sind unzulässig. Unter derartigen Produkten sind unter anderem zu verstehen: (Schuss-)Waffen und deren Zubehör, Drogen, verschreibungspflichtige Medikamente oder solche Medikamente, die von medizinischem Personal zu verabreichen sind, gefährdete Tier- und Pflanzenarten, Gefahrgut.
4.3.6 Mobbing, Stalking, Einschüchterung: Inhalte, die darauf abzielen, Menschen bloßzustellen oder zu erniedrigen, sind unzulässig. Äußerungen, die als beharrliche unerwünschte Kontaktaufnahme anzusehen sind oder dazu dienen, um andere einzuschüchtern/zu verängstigen, beispielswiese Drohnachrichten, sind ebenfalls untersagt.
4.3.7 Negative Auswirkungen auf den zivilgesellschaftlichen Diskurs oder Wahlen: Inhalte, die negative Auswirkungen auf zivilgesellschaftliche Debatten oder Wahlen sowie Wahlergebnisse haben könnten, sind nicht zulässig. Davon umfasst sind auch Äußerungen, die geeignet sind, über Wahlen oder andere staatsbürgerliche Vorgänge in die Irre zu führen oder diese unzulässig zu beeinflussen sowie in manipulativer Weise verbreitete Falschmeldungen (Fake News).
4.3.8 Persönlichkeitsrechte (z.B. Ehre, Recht am eigenen Bild, Namensrecht): Inhalte, durch die Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden, sind unzulässig. Diskreditierung und Diffamierung von Personen ist untersagt. Inhalte, durch die unzulässigerweise in die Ehre und Privatsphäre von anderen eingegriffen wird, sind ebenfalls untersagt.
4.3.9 Pornografie oder sexualisierte Inhalte: Sexuelle Inhalte, wie unter anderem Bilder oder sonstige Aufnahmen von nackten Personen oder von sexuellen Handlungen, könnten von vielen Nutzern als anstößig empfunden werden und sind daher nicht zulässig. Auch das Anbieten sexueller Handlungen ist untersagt.
4.3.10 Risiko für die öffentliche Sicherheit: Inhalte, die als ernsthafte Bedrohung der öffentlichen oder persönlichen Sicherheit einzustufen sind, sind verboten. Darunter sind unter anderem jegliche Inhalte mit Absichtserklärungen, Androhungen oder Handlungsaufrufe zur Ausübung von Gewalt an bestimmten Orten oder Personen(-gruppen) sowie zur Herstellung oder Verwendung von Waffen oder Sprengstoffen, zu verstehen.
4.3.11 Schutz von Minderjährigen: Inhalte, durch welche die Sicherheit von minderjährigen Personen gefährdet werden könnte, sind nicht zulässig. Darunter sind unter anderem Inhalte zu verstehen, die Minderjährigen einen körperlichen, geistigen oder moralischen Schaden zufügen können.
4.3.12 Selbstverletzung: Äußerungen, die Suizid oder Selbstverletzung beabsichtigt oder unbeabsichtigt fördern, verherrlichen oder zu derartigen Handlungen ermutigen, sind untersagt. Diskussionen zu diesem Thema sind nur dann zulässig, wenn sie der notwendigen Sensibilität und Sachlichkeit entsprechen.
4.3.13 Terroristische Inhalte: Äußerungen die zur Begehung terroristischer Straftaten direkt oder indirekt anstiften, die terroristische Aktivitäten verherrlichen oder befürworten, die zur Beteiligung an terroristischen Vereinigungen oder deren Finanzierung auffordern oder eine solche befürworten oder Drohungen enthalten, eine terroristische Straftat zu begehen, sind unzulässig. Weiters sind Unterweisungen in der Herstellung oder im Gebrauch von Sprengstoffen, Schuss- oder sonstigen Waffen sowie schädlichen oder gefährlichen Stoffen, sowie chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen (CBRN-Stoffen) bzw Unterweisungen in andere spezifische Methoden oder Verfahren mit dem Ziel eine terroristische Straftat zu begehren oder zu deren Begehung beizutragen, verboten. Terroristische Straftaten sind Straftaten, die mit dem Ziel begangen werden, die Bevölkerung auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern, öffentliche Stellen bzw eine internationale Organisation rechtswidrig zu einem Tun oder Unterlassen zu zwingen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Landes bzw einer internationalen Organisation ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören.
4.3.14 Tierschutz: Inhalte, die dem Tierschutz zuwiderlaufen, weil sie beispielsweise Tierquälerei verharmlosen oder andere animieren sollen, Tieren Leid, Schmerzen oder Schäden zuzufügen, sind untersagt
4.3.15 Verletzung geistigen Eigentums: Urheber-, Marken- sowie sonstige Immaterialgüterrechte Dritter sind zu achten. Das Teilen von immaterialgüterrechtlich geschützten Inhalten ist nur dann zulässig, wenn auch die entsprechenden Berechtigungen bzw Zustimmungen zur Veröffentlichung vorliegen. Inhalte, die geistige Eigentumsrechte anderer Personen verletzen, sind unzulässig
4.4 Sonstige Regelungen betreffend die „Zulässige Nutzbarkeit des Dienstes“
Sämtliche Inhalte, die unter die Tatbestände 4.3.1 bis 4.3.15 fallen, unabhängig davon, ob darin ein Verstoß gegen geltendes Recht oder gegen die guten Sitten vorliegt oder diese moralisch verwerflich sind, verlassen gleichzeitig auch die zulässige Nutzbarkeit des Dienstes. Im Hinblick auf unsere allgemeinen Grundsätze (Punkt 4.2 oben) sind weiters unter dieser Bestimmung auch folgende Inhalte nicht gestattet:
a) Inhalte die andere Personen oder Personengruppen diskriminieren, erniedrigen, herabwürdigen, beleidigen, bloßstellen oder die pietätlos sind. Inhalte, mit welchen Personen oder Personengruppen beschimpft werden.
b) Verleumderische, ruf- kredit- oder geschäftsschädigende Äußerungen gegenüber Personen, Unternehmen oder Organisationen sowie Inhalte, die darauf abzielen, Dritte im Wettbewerb zu schädigen und Inhalte, die als „üble Nachrede“ zu qualifizieren sind
c) Unangemessene oder verharmlosende Vergleiche
d) Werbung für kommerzielle Zwecke, dies beinhaltet auch Kettenbriefe aller Art, Junk- und Spam-Postings, Meinungsumfragen oder Wettbewerbe
e) Wahlaufrufe für bestimmte Parteien
4.5 Sonstiges
Gefährden Inhalte auf sonstige Art und Weise die Atmosphäre unter unseren User:innen oder führen sie zu einer Benachteiligung bzw Schlechterstellung gewisser Nutzer, so sind sie ebenfalls unzulässig.
4.6 Benutzername, Klarnamen
Kommentare sind unter einem Pseudonym oder Ihrem echten Namen gestattet. Jedoch darf es nicht der Fall sein, dass man Sie fälschlicherweise für jemand anderen halten kann. Ihr Benutzername muss ebenso diesen Forenregeln entsprechen. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem tatsächlichen Namen (Klarnamen) zu registrieren und unter diesem zu posten. Dies fördert Ihre Glaubwürdigkeit, da Sie mit Ihrem realen Namen für Ihre Aussagen einstehen, wie es auch unsere Autor:innen tun.
4.7 Moderation des Kommentarbereichs
Unser Forum soll durch eine inklusive und respektvolle Umgebung geprägt sein, in welcher Menschen mit unterschiedlichen Ansichten ihre Meinungen ausdrücken und austauschen können. Um das sicherzustellen, ist unser Community-Team im Einsatz und beschränkt bekannt gewordene rechtswidrige oder sonst gegen unsere Forenregeln verstoßende Inhalte.
4.7.1 Verfahren, die zur Inhaltsbeschränkung beitragen
Wir verwenden Suspect-Words-Listen, welche konkrete von uns festgelegte Wörter beinhalten, die einen rechtswidrigen oder sonst gegen unsere Forenregeln verstoßenden Inhalt nahelegen. Mithilfe dieser Listen werden Kommentare, in welchen eines der dort enthaltenen Wörter vorkommt, automatisiert erkannt. Derartige Kommentare werden durch unser Community-Team auf die Vereinbarkeit mit unseren Forenregeln geprüft.
Mithilfe unserer Meldefunktion können Sie Inhalte, die Sie als rechtswidrig erachten bzw. die sonst gegen unsere Forenregeln verstoßen, melden. Gemeldete Inhalte werden so rasch wie möglich und im Einklang mit dem Digital Services Act durch unser Community-Team geprüft.
Darüber hinaus untersucht unser Community-Team freiwillig stichprobenartig geteilte Inhalte auf Eigeninitiative. Sollten uns im Rahmen dieser freiwilligen Untersuchung rechtswidrige oder sonst unsere Forenregeln verletzende Inhalte auffallen, werden diese entsprechend durch uns moderiert.
4.7.2 Getroffene beschränkende Maßnahmen
Zur Vermeidung von rechtswidrigen oder sonst unsere Forenregeln verletzenden Inhalten treffen wir folgende beschränkende Maßnahmen:
4.7.2.1 Dauerhafte sperre des Zugangs zum Kommentar
Wird bekannt, dass ein Kommentar rechtswidrig ist oder sonst gegen unsere Forenregeln verstößt, sperrt unser Community-Team den Zugang zu diesem Kommentar dauerhaft; entweder dadurch, dass er nicht veröffentlicht oder entfernt wird. Der betreffende Kommentar ist ab Verhängung der Sperre nicht mehr öffentlich zugänglich oder wird nie veröffentlicht (User:innen können dieses Kommentar nicht sehen).
4.7.2.2 Vorübergehende Aussetzung der teilweisen Bereitstellung des Dienstes
a) Prämoderations-Status
User:innen, die wiederholt gegen unsere Forenregeln verstoßen, sodass wir den Zugang zu deren Inhalten sperren mussten (siehe Punkt 4.7.2.1 oben) sowie User:innen, durch deren Nutzerverhalten die Atmosphäre unseres Dienstes beeinträchtigt wird, werden durch uns in den Prämoderations-Status gesetzt. Das bedeutet, dass die geteilten Inhalte dieser User:innen erst nach positiver Prüfung durch unser Community-Team öffentlich zugänglich (und damit sichtbar) werden. Diese Maßnahme dauert drei Monate an und endet automatisch nach Ablauf dieser Dauer. Liegen die Voraussetzung für den Prämoderations-Status nach Beendigung dieser Maßnahme neuerlich vor, so ist die erneute Prämoderation – wiederum für eine Dauer von drei Monaten – möglich.
b) Aussetzung der Möglichkeit Kommentare zu posten
Verstoßen User:innen wiederholt oder in gravierender Weise (zB Beschimpfungen unsere Mitarbeiter oder anderer User:innen, Herabwürdigung von Personen oder Personengruppen, bewusst falsche Informationen/Fake News) gegen diese Forenregeln, setzen wir für den Account des:der betreffenden User:in die Möglichkeit Inhalte im Kommentarbereich zu posten befristet aus. Je nach Schwere der Verstöße bzw des gegen unsere Forenregeln verstoßenden Verhaltens erfolgt die Aussetzung des Accounts für die Dauer von einer Stunde, drei Stunden, 24 Stunden oder sieben Tagen. Während dieses Zeitraums ist es für den:die betreffende:n User:in nicht möglich, Inhalte im Kommentarbereich zu posten. Ein passives Lesen der Inhalte im Kommentarbereich ist weiterhin möglich.
4.7.2.3 Beendigung der teilweisen Bereitstellung des Dienstes
Für User:innen, über die bereits mehrfach eine der obigen Maßnahmen verhängt wurde und die weiterhin gegen unsere Forenregeln verstoßen oder die – auch nur einmalig – eklatant gegen unsere Forenregeln verstoßen (zB durch Drohungen, massive Beschimpfungen, Gewalt verherrlichende Aussagen, Hassreden gegen Personen oder Personengruppen etc), wodurch die Atmosphäre unseres Dienstes schwerwiegend gestört wird und eine positive Veränderung des Nutzerverhaltens nicht erwartet werden kann, wird die Möglichkeit Inhalte im Kommentarbereich zu posten dauerhaft beendigt. Ein passives Lesen der Inhalte im Kommentarbereich bleibt weiterhin möglich.
4.7.3 Begründung der getroffenen beschränkenden Maßnahmen
Wir informieren Sie, wenn wir hinsichtlich eines von Ihnen geteilten Inhalts bzw. hinsichtlich Ihres Nutzeraccounts eine der oben genannten Maßnahmen gesetzt haben. In diesem Zuge werden wir Ihnen erläutern, aufgrund welcher Umstände die von uns gesetzte Maßnahme erforderlich war und welche Optionen Sie haben, wenn Sie mit dieser Maßnahme nicht einverstanden sind.
4.8 Auswahl der Artikel, bei denen kommentiert werden kann
Es steht uns frei, zu entscheiden, bei welchen Artikeln Kommentare möglich und welche Artikel davon ausgenommen sind.
4.9 Strategie zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Inhalte
Terroristische Inhalte sind verboten (vgl dazu auch Punkt 4.3.13 oben). Kommentare, die derartige Inhalte enthalten, stellen einen gravierenden Verstoß gegen unsere Forenregeln dar. Die in diesen Forenregeln beschriebenen Regeln und Verfahren sollen dazu beitragen, jegliche terroristische Inhalte aus unserem Forum fernhalten. Hierbei ist dezidiert in Hinblick auf unsere Strategie für die Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Inhalte darzulegen:
a) Suspect-Words-Listen
Um terroristische Inhalte bereits im Vorfeld zu verhindert, verwenden wir Suspect-Words-Listen (vgl Punkt 4.7.1 oben), mithilfe deren Kommentare automatisiert erkannt werden, die Wörter enthalten, welche einen terroristischen Inhalt nahelegen. Unser Comunity-Team prüft die so erkannten Inhalte und sperrt den Zugang dazu falls erforderlich (siehe Punkt 4.7.2.1 oben).
b) Deaktivierung der Kommentarfunktion im Artikel
Birgt nach unserer Einschätzung ein auf kleinezeitung.at veröffentlichter Artikel ein erhebliches Risiko (z.B. aufgrund von aktuellen weltpolitischen Ereignissen), dass User:innen im Kommentarbereich zu diesen Artikeln terroristische Inhalte teilen könnten, werden wir diesen Artikel von der Kommentarfunktion ausnehmen.
c) Keine Veröffentlichung von Fotos oder Videos
Auch um das Risiko der Verbreitung terroristischer Inhalte einzuschränken, ist das Teilen von Fotos oder Videos in unserem Forum generell nicht möglich.
4.10 Wartezeit bei Prämoderation
Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld, falls Ihr Kommentar aufgrund der in den Punkten 4.7.2.2 lit a (Prämoderations-Status) oder 4.9 lit c (Prämoderation bestimmter Artikel) genannten Maßnahmen oder Verfahren nicht sofort online erscheint. Da unser Community-Team nicht rund um die Uhr im Einsatz ist, kann es dazu kommen, dass Ihr Beitrag mit Verzögerung freigegeben und veröffentlicht wird.
4.11 Rechtliche Konsequenzen und Meldepflicht an Strafverfolgungs- und Justizbehörden gem Art 18 VO (EU) 2022/2065 (Digital Services Act)
Bedenken Sie bitte, dass Sie gegebenenfalls für Ihre Postings nach den entsprechenden rechtlichen Gegebenheiten zur Verantwortung gezogen werden können.
Wir behalten uns vor, Daten des:der User:in an staatliche Stellen, Strafverfolgungsbehörden (insb. gemäß Art 18 der VO (EU) 2022/2065 Digital Services Act und Art 14 Abs 5 der VO (EU) 2021/784 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte) oder gemäß § 14 UWG an sonstige klagsbefugte Einrichtungen, wie Polizei, Gerichte, Behörden, Schutzverband gegen den unlauteren Wettbewerb etc. weiterzugeben, die Untersuchungen in Bezug auf von dem:der User:in eingespeiste Inhalte vornehmen, sowie auf Verlangen von Gerichten, zuständigen Behörden oder dritten Personen die erforderlichen Daten des Users zu übermitteln, sofern dies nach einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist. (insb. Auskunftsansprüche nach ECG) Hingewiesen wird auch auf Art 18 VO (EU) 2022/2065 (Digital Services Act) der uns verpflichtet unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungs- oder Justizbehörden zu informieren sowie alle vorliegenden einschlägigen Informationen zur Verfügung zu stellen, sobald wir Kenntnis von Informationen erhalten, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person oder von Personen darstellt, begangen wurde, begangen wird oder begangen werden könnte.
4.12 Einstellung der Funktion im Kommentarbereich zu Posten auf Verlangen des: der User:in
Möchte der:die User:in die Funktion des Postens im Kommentarbereich nicht nutzen und somit deaktivieren lassen, hat der:die User:in die Möglichkeit die Einstellung dieser Funktion bei Kleine Zeitung zu verlangen. Bitte wenden Sie sich hierfür an unser Aboservice, feedback@kleinezeitung.at, +43-316-875-3200. Ein passives Lesen der Inhalte im Kommentarbereich bleibt in diesem Fall weiterhin möglich.
Bei Frage zu den Forenregeln, der Moderation oder der Kleine Zeitung-Community können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden. Sie erreichen uns via E-Mail unter community@kleinezeitung.at.
5) WELCHE SONSTIGEN REGELN GELTEN FÜR DIE NUTZUNG VON KLEINEZEITUNG.AT?
5.1 Gewinnspiele
Für die Teilnahme an Gewinnspielen gelten die jeweils beim Gewinnspiel ausgewiesenen Teilnahmebedingungen. Sofern in diesen Teilnahmebedingungen nicht anders vorgesehen, gilt, dass Preise von Quiz, Gewinnspielen, Umfragen, etc. auf kleinezeitung.at nur innerhalb Österreichs versendet werden bzw. auf Wunsch des:der Gewinner:in am Unternehmenssitz von Kleine Zeitung (Gadollaplatz 1, 8010 Graz) auf eigene Kosten des:der Gewinner:in abzuholen sind.
5.2 Schriftform, Anwendbares Recht
Wenn in diesen Nutzungsbedingungen die Schriftform vorgesehen ist, so entspricht auch die Versendung einer E-Mail dieser Schriftform. Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung von kleinezeitung.at ergeben, gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss von Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Bei Verbrauchern als User:innen gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates der Europäischen Union, in dem der:die Verbraucher:in seinen:ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht verdrängt werden.
Kontaktdaten:
Kleine Zeitung GmbH & Co KG
Gadollaplatz 1, 8010 Graz
Tel.: +43 (0) 316 / 875-3200
E-Mail: aboservice@kleinezeitung.at
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER KLEINE ZEITUNG GMBH & CO KG FÜR WERBEAUFTRÄGE
Stand: 28. August 2023
1. ANWENDUNGSBEREICH UND GELTUNG
1.1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind auf alle Geschäfte der Kleine Zeitung GmbH & Co KG (nachfolgend auch kurz „Auftragnehmer“) mit Kunden (nachfolgend kurz der/die „Auftraggeber“ (m/w/d)) über Anzeigenschaltungen, Werbebeilagen und sonstige Formen der Werbung (nachfolgend zusammenfassend kurz „Werbeaufträge“ bzw. „Werbeauftrag“ oder nur „Aufträge“ bzw. „Auftrag“) im Print-Bereich anzuwenden.
1.2. Erweiterter Anwendungsbereich
Diese AGB gelten sinngemäß auch für Werbeaufträge im digitalen Bereich, d. h. im Bereich digitaler, mobiler und zukünftig technisch möglicher weiterer Verwertungs-, Verbreitungswege bzw. Endgeräte wie beispielsweise sämtliche Internet-Portale und dazugehörige Domains (z. B. www.kleinezeitung.at), Applikationen, Services, Widgets und Gadgets, RSS-Feeds, Newsletter, Social Media etc., auf PCs, Desktops, Notebooks, mobilen Plattformen (Handys, Smartphones, Tablets wie z. B. das iPad), Out of Home-Plattformen (z. B. Infoscreens und anderen Screens), in audiovisuellen Mediendiensten, Navigationsgeräten etc., sofern nicht ausdrücklich etwas anderes festgehalten wird.
1.3. Unternehmer und Verbraucher
Sofern in diesen AGB zwischen Unternehmern und Verbrauchern als Auftraggeber unterschieden wird, gilt gemäß § 1 KSchG einerseits jemand, für den der betreffende Werbeauftrag zum Betrieb seines Unternehmens gehört, als Unternehmer und andererseits jemand, für den dies nicht zutrifft, als Verbraucher.
1.4. Änderungen der AGB, Nebenabreden, Geltung anderer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
a) Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit abzuändern oder zu ergänzen (nachfolgend zusammenfassend kurz „Änderungen“). Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB. Nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für Unternehmer als Auftraggeber gilt: Änderungen gelten auch für bereits laufende Werbeaufträge, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Die jeweils aktuellen AGB sind unter www.kleinezeitung.at/agb
b) Gegenläufige Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, selbst wenn der Auftragnehmer diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
c) Nebenabreden zu diesen AGB sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich (möglich auch per E-Mail) bestätigt worden sind. Nebenabreden, mit denen die Geltung der AGB zur Gänze ausgeschlossen wird, sind nur gültig, wenn sie in Schriftform vorliegen und von den vertretungsbefugten Organen beider Vertragsteile unterschrieben sind.
d) Sofern Anzeigen auch für Drittmedien gebucht werden, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Bedingungen für Anzeigenschaltungen in diesen Medien. Für zusätzlich oder gesondert angebotene Dienstleistungen des Auftragnehmers, deren Ausführung der Auftragnehmer Dritten übertragen hat, gelten zusätzlich zu diesen AGB die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Bedingungen des Dritten. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Bedingungen der Drittmedien sowie Dritter, an die der Auftragnehmer die Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber übertragen hat, sind unter der Webseite des jeweiligen Drittmediums bzw. Dritten einseh- und ausdruckbar oder werden dem Auftraggeber sonst rechtzeitig zur Kenntnis gebracht.
2. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR WERBEAUFTRÄGE
2.1. Auftragsannahme und Vertragsabschluss, Auftragsablehnung
a) Werbeaufträge, gleichgültig von wem diese entgegengenommen wurden, verpflichten den Auftragnehmer erst, wenn sie vom Auftragnehmer angenommen wurden. Auf Wunsch wird die Annahme eines Auftrags vom Auftragnehmer schriftlich (möglich auch per E-Mail) bestätigt. Mündliche Aufträge, deren Annahme nicht schriftlich (möglich auch per E-Mail) bestätigt wurde, binden den Auftragnehmer nicht, solange er nicht mit der Auftragsausführung begonnen hat.
b) Der Auftragnehmer kann die Annahme eines Auftrages ohne Angabe von Gründen ablehnen. Die Annahme eines Auftrags wird nach einheitlichen Grundsätzen des Auftragnehmers jedenfalls bei einem Verstoß gegen rechtliche Vorgaben (siehe unten unter Punkt 2.15), wegen der Herkunft oder der technischen Form abgelehnt. Erfüllt das Werbematerial die technischen Vorgaben des Auftragnehmers nicht, wird dem Auftraggeber die Möglichkeit eingeräumt, das Werbematerial entsprechend nachzubessern. Erfolgt keine Nachbesserung oder entspricht auch das nachgebesserte Werbematerial nicht den technischen Vorgaben des Auftraggebers, wird die Annahme des Auftrages abgelehnt. Der Auftragnehmer behält sich weiters vor, Werbemaßnahmen, die vom Österreichischen Werberat beanstandet wurden, nicht abzubilden (einschließlich des sofortigen Stopps einer bereits laufenden Werbekampagne). Die Ablehnung bzw. der Stopp werden dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
c) Anzeigen im Bereich „Job-Ticker“ auf kleinezeitung.at können von Unternehmern direkt online gebucht werden. Durch die Online-Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber den Auftrag als Unternehmer und nicht als Verbraucher zu tätigen. In diesem Fall sind die Pflichten des Auftragnehmers gemäß § 9 Abs 1 und 2 sowie § 10 Abs 1 und Abs 2 E-Commerce-Gesetz (ECG) im Zusammenhang mit diesen Aufträgen ausgeschlossen.
d) Unbeschadet allfälliger abweichender Vereinbarungen, die in Schriftform vorliegen und von den vertretungsbefugten Organen beider Vertragsteile unterschrieben sein müssen, gelten Verträge, einschließlich Verträge mit Werbeagenturen, über die fortlaufende Erbringung von Leistungen des Auftragnehmers im Sinne dieser AGB (nachfolgend kurz „Daueraufträge“) längstens für die Dauer eines Jahres ab Vertragsabschluss (Datum der Auftragsbestätigung, wenn nicht anders festgelegt). Der Auftragnehmer ist unter wichtigen Umständen berechtigt, auch während der Laufzeit eines Dauerauftrages, die Erbringung weiterer Leistungen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des ihm für die Leistung gebührenden Betrages und/oder von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Auftragnehmer erwachsen.
2.2. Platzierung, Konkurrenzausschluss, Auflagenzahl
a) Die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen des Printmediums ist nicht geschuldet, es sei denn, es wurde vom Auftraggeber ein speziellen Platzierungszuschlag (z. B. Titelseite) entrichtet. Wurde ein Platzierungszuschlag nicht entrichtet, werden Platzierungswünsche nur unverbindlich entgegengenommen. Auch bei Entrichtung eines speziellen Platzierungszuschlags (z. B. Titelseite) bleibt es jedoch dem Auftragnehmer unbenommen, das Inserat zeitlich zu verschieben (z. B. wenn die Redaktion der Zeitung diesen Platz an diesem Tag benötigt bzw. überhaupt eine Seite für Inserate nicht freigibt). Ebenso bleibt es auch bei Entrichtung eines speziellen Platzierungszuschlages für die Titel- oder Rückseite dem Auftragnehmer unbenommen weitere Werbemittel wie Tip On Cards, Werbemäntel etc. auf dem Printmedium anzubringen.
b) Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nur für zwei gegenüberliegende Seiten vereinbart werden.
c) Der Auftraggeber nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Print-Auflagenzahl schwanken kann und daher die Auflage möglicherweise am Erscheinungstag einer Beilage vom Auftrag abweicht. Der Auftragnehmer ist daher berechtigt, ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber, die Beilage im eigenen Ermessen in weiteren regionalen Ausgaben zur Erreichung der Auflagenzahl zu schalten bzw. auf andere Vertriebsmöglichkeiten auszuweichen.
2.3. Druckunterlagen, Anzeigenaufgabe, Probeabzüge, Belegexemplare
a) Dem Auftraggeber obliegt die termingerechte und fehlerfreie Bereitstellung sämtlicher Druckunterlagen. Druckunterlagen für Anzeigen im Print-Bereich müssen zum jeweiligen Anzeigenschluss (zu finden unter werbung.kleinezeitung.at) druckfertig vorliegen.
b) Für die Richtigkeit fernmündlich aufgegebener Anzeigen und undeutlich geschriebener Textvorlagen kann keine Gewähr übernommen werden.
c) Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
d) Belegseiten und Belegexemplare werden nur geschuldet, wenn der Auftraggeber diese schriftlich (möglich auch per E-Mail) in einer bestimmten Anzahl und zu einem bestimmten Preis bestellt hat und diese Bestellung vom Auftragnehmer bestätigt wurde, wobei die Belegseiten und Belegexemplare grundsätzlich in digitaler Form geliefert werden und nur dann die Print-Form geschuldet ist, wenn dies in der Bestellung ausdrücklich vereinbart wurde.
e) Anzeigen werden nur 5 zu 5 Millimeter nach der tatsächlichen Abdruckhöhe berechnet. Anzeigen, die höher als 220 mm sind, müssen aus umbruchstechnischen Gründen mit gesamter Blatthöhe (Satzspiegel 275 mm) in Rechnung gestellt werden.
f) Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach dem Erscheinen der letzten Anzeige.
2.4. Anzeigenpreise, Preise für zusätzliche Leistungen und Zahlungskonditionen
a) Es gelten die jeweils unter werbung.kleinezeitung.at für den jeweiligen Anzeigenbereich ausgewiesenen Tarife und Preise für zusätzlich oder gesondert angebotene Dienstleistungen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Basis für die Verrechnung im digitalen Bereich sind die ausgelieferten Ad-Impressions des Adservers des Auftragnehmers bzw. von ihm beauftragter Dritter. Nicht für Verbrauchern, sondern ausschließlich für Unternehmer als Auftraggeber gilt: Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Preise auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen oder mit dem Auftraggeber etwas anderes vereinbart wurde.
b) Die Rechnung mit Beleg wird spätestens am fünften Tag des auf die Veröffentlichung folgenden Monats erstellt. Die Rechnungen des Auftragnehmers sind, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Bezahlung fällig. Die Rechnungslegung erfolgt durch Übermittlung einer Rechnung im PDF-Format an die bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Nur bei Widerspruch zur elektronischen Übermittlung wird eine Papierrechnung zugesandt. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche Rechnungen an die angegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können und technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls entsprechend zu adaptieren. Elektronische automatisierte Antwortschreiben (Abwesenheitsnotiz etc.) des Auftraggebers werden nicht berücksichtigt und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen. Der Auftraggeber hat eine Änderung seiner E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen. Die Rechnung wird an die vom Auftraggeber zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse zugestellt. Nicht bekannt gegebene Änderungen der E-Mail-Adresse gehen zulasten des Auftraggebers. Mit der Rechnung wird ein Beleg übermittelt. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine Aufnahmebescheinigung des Auftragnehmers. Dies gilt, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
c) Der Auftragnehmer behält sich vor, nicht eingehobene Werbeabgaben nachzuverrechnen, wenn die Steuerbehörde eine derartige Abgabe einfordert.
d) Die Aufrechnung von Forderungen des Auftraggebers gegen Forderungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen. Im Falle von Verbrauchern als Auftraggeber gilt dies nicht, wenn die Forderung gerichtlich festgestellt oder sonst vom Auftragnehmer anerkannt worden ist.
e) Nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für Unternehmer als Auftraggeber gilt: Das Recht zur Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen.
f) Bei verschuldetem Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, die daraus entstehenden notwendigen und zweckentsprechenden Spesen und Kosten, insbesondere für Mahnung, Inkasso und außergerichtliche Rechtsanwaltskosten, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, sowie Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zusätzlich zu verrechnen. Laufende und weitere Aufträge des Säumigen können vom Auftragnehmer bis zur vollständigen Bezahlung des fälligen Betrags zurückgestellt werden.
2.5. SEPA-Lastschriftmandat
Bei Zahlung mittels Einzugsermächtigung beauftragt der Auftraggeber den Auftragnehmer, die vom Auftraggeber zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit zu Lasten seines Kontos mittels wiederkehrender SEPA-Lastschrift einzuziehen. Es ist hiermit auch die kontoführende Bank des Auftraggebers ermächtigt, die Lastschriften einzulösen. Letztere ist auch berechtigt, Lastschriften zurückzuleiten, insbesondere dann, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. Teilzahlungen sind nicht zu leisten. Der Auftraggeber hat das Recht, innerhalb von 56 Kalendertagen ab Abbuchungsdatum ohne Angabe von Gründen, eine Rückbuchung auf sein Konto zu veranlassen. Den Einzug zum jeweiligen Fälligkeitstermin wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber gemeinsam mit der Rechnung spätestens sieben Kalendertage vor Fälligkeit vorab ankündigen (Pre-Notification). Der Auftraggeber hat für eine entsprechende Kontodeckung zu sorgen. Auftraggeber im Ausland müssen sicherstellen, dass der Rechnungsbetrag vollständig in Euro auf dem Konto des Auftragnehmers einlangt. Differenzbeträge werden nachbelastet.
2.6. Agenturprovision
Leistungen, die eine 15-prozentige Agentur- (Mittler-) Provision rechtfertigen, sind die Mittlerleistung selbst, die Übermittlung einer druckfertigen Unterlage bzw. elektronische Übermittlung des fertigen Sujets, die Übernahme des Delkredere und die Haftung für Copyright-Fragen.
2.7. Verfall von Nachlässen
Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist für Daueraufträge (siehe oben unter Punkt 2.1.d) oder innerhalb eines Monats nach Ablauf der individuell vereinbarten Vertragsdauer geltend gemacht worden ist. Bei Konkurs und Zwangsausgleich entfällt jeglicher Nachlass.
2.8. Kennzeichnung von Anzeigen
(Text-)Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Auftragnehmer deutlich kenntlich gemacht.
2.9. Fremdinserate
Inserate (auch in Beilagen) dürfen lediglich Eigenwerbezwecken dienen. Eine Weitergabe an Dritte, sohin Fremdinserate, bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Bei Zuwiderhandeln hat der Auftraggeber als verschuldensunabhängige Pönale den zweifachen Tarifwert der Buchung bei jedem Verstoß unverzüglich zu bezahlen. Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers (z.B. Schadenersatz) bleiben davon unberührt.
2.10. Chiffreanzeigen
Bei Chiffreanzeigen haftet der Auftraggeber für die Rücksendung der den Angeboten beigegebenen Anlagen. Er hat keinen Anspruch auf Auslieferung solcher Einsendungen, die unter missbräuchlicher Inanspruchnahme des Chiffredienstes angenommen werden.
2.11. Rücktrittsrecht für Verbraucher und Rücktrittsfolgen
a) Rücktrittsrecht: Ein Auftraggeber, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, kann binnen 14 Kalendertagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses zurücktreten. Wurde mit der Erbringung der Dienstleistung/Inseratschaltung sofort, jedenfalls innerhalb der Rücktrittsfrist auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers und bei dessen Kenntnis des Verlustes des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung begonnen, so besteht kein Rücktrittsrecht, wenn der Vertrag bereits vollständig erfüllt wurde. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie kann z. B. per Brief oder per E-Mail erfolgen. Der Auftraggeber kann dafür auch das Widerrufsformular verwenden, das unter www.kleinezeitung.at/ruecktrittsbelehrung heruntergeladen werden kann. Die fristgerechte Absendung der Rücktrittserklärung an den Auftragnehmer, ohne Angabe von Gründen, genügt. Kontaktdaten für die Ausübung des Rücktrittsrechts: Per Post an: Kleine Zeitung GmbH & Co KG Gadollaplatz 1, 8010 Graz, per Telefon an: 0316/875-3781, per E-Mail an: meinewerbung@kleinezeitung.at.
b) Rücktrittsfolgen: Wenn der Auftraggeber vom Vertrag zurücktritt, wird der Auftragnehmer sämtliche geleisteten Zahlungen unter Verwendung desselben Zahlungsmittels, dessen sich der Auftraggeber beim Vertragsabschluss über die Dienstleistungen bedient hat, unverzüglich, spätestens jedoch binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung, erstatten. Keinesfalls wird für die Rückzahlung ein Entgelt verrechnet. Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistung während der Rücktrittsfrist beginnen soll, und wurde die Dienstleistung vom Auftragnehmer noch nicht vollständig erbracht, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ausschluss des Rücktrittsrechts: Bei Vertragsabschlüssen in Geschäftsräumen/am Messestand (sofern dort gewöhnlich der Verkauf stattfindet); außerhalb von Geschäftsräumen, wenn der Betrag EUR 50,- nicht übersteigt (§ 1 FAGG); wenn das Geschäft vom Verbraucher selbst angebahnt wurde (§ 3 KSchG).
2.12. Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber
a) Mit Ausnahme des Rücktritts von Verbrauchern gemäß Punkt 2.11. gebührt dem Auftragnehmer bei Stornierungen durch den Auftraggeber eine Stornogebühr. Bei Stornos von Werbeanzeigen (jeweils vor Anzeigenschluss): bis eine Woche kostenlos, ab einer Woche 30 %, ab einem Tag 50 % des Anzeigenpreises. Bei Stornos von Beilagen (Beilagenpreis) und Sonderwerbeformen (Verarbeitungspreis) (jeweils vor Anzeigenschluss): bis einen Monat kostenlos, ab einem Monat bis neun Tage 20 %, ab acht Tage 50 % des Beilagen- bzw. Verarbeitungspreises. Die Beilagenstornierungskosten werden auf Basis des Beilagenpreises der niedrigsten Gewichtsklasse berechnet. Eine Stornierung von Folgeaufträgen (ein Auftrag über mehrere Schaltungen) ist nach der ersten Inseratschaltung nicht mehr möglich.
b) Hat der Auftraggeber den Auftragnehmer mit der Produktion der Werbemittel und/oder mit der Anzeigenschaltung auf Fremdportalen beauftragt, sind die Produktionskosten (Erstellungskosten Werbemittel, Druckkosten, Werbekosten auf Fremdportalen) nach Leistungserbringung durch den Auftragnehmer auch bei Stornierungen durch den Auftraggeber zur Gänze zu bezahlen.
c) Das Recht des Auftraggebers bei Vorliegen eines wichtigen Grundes einen Dauerauftrag (siehe Punkt 2.1.d) außerordentlich mit sofortiger Wirkung aufzulösen bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn aus Umständen, die vom Auftraggeber nicht zu vertreten sind, die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für diesen unzumutbar ist, insbesondere bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen wesentliche Vertragsbestimmungen, gegen die guten Sitten oder gegen das Ansehen des Auftraggebers.
2.13. Rücktritt vom Auftrag bzw. Vertragsauflösung durch den Auftragnehmer
a) Der Auftragnehmer ist berechtigt bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von einem angenommenen Auftrag zurückzutreten bzw. einen Dauerauftrag (siehe Punkt 2.1.d) außerordentlich mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn aus Umständen, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für diesen unzumutbar ist, insbesondere (i) bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen wesentliche Vertragsbestimmungen (wie beispielsweise ein schuldhafter Verzug des Auftraggebers mit einer Zahlung trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung jeweils unter Setzung einer Nachfrist von zumindest 14 Tagen; oder die Übermittlung von Werbematerial durch den Auftraggeber, das gegen rechtliche Vorschriften verstößt oder technische Vorgaben des Auftraggebers nicht erfüllt und trotz Einräumung der Möglichkeit zur Nachbesserung vom Auftragnehmer nicht oder nicht entsprechend nachgebessert wird), gegen die guten Sitten oder gegen das Ansehen des Auftragnehmers, (ii) bei nachhaltiger Verschlechterung der Bonität des Auftraggebers, die zu einer nachhaltigen Gefährdung der Erfüllung der Verbindlichkeit des Auftraggebers und der Rechtsstellung des Auftragnehmers führt, sowie (iii) im Falle der Schließung des Unternehmens des bzw. der Einstellung des Mediums des Auftragnehmers.
b) Der Auftragnehmer behält sich weiters vor, Werbemaßnahmen, die vom Österreichischen Werberat beanstandet wurden, nicht abzubilden (einschließl. eines sofortigen Stopps einer bereits laufenden Werbekampagne). Der Auftragnehmer kann aus diesem Grund sowohl die Annahme eines Anzeigenauftrags ablehnen als auch von rechtsverbindlich angenommen Aufträgen zurücktreten.
2.14. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt sind seitens des Auftragnehmers nicht zu vertreten. Ein Ereignis höherer Gewalt liegt bei einem unvermeidlich schwerwiegenden Ereignis vor, das für den Auftragnehmer unvorhersehbar war oder zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht berücksichtigt werden konnte. Als Beispiele für höhere Gewalt können genannt werden, sofern die oben genannten Voraussetzungen jeweils erfüllt sind: Arbeitsaufstände, behördliche Maßnahmen und/oder gesetzliche Vorschriften, Feuer, Streik, Kriegs- oder Terrorakte, zivile oder militärische Unruhen, nukleare Katastrophen oder Naturkatastrophen, Verlust oder Fehlfunktionen von Versorgungsunternehmen, Pandemien. Der Auftragnehmer ist für die Dauer und im Umfang der Wirkung eines Ereignisses höherer Gewalt von seinen vertraglichen Verpflichtungen befreit. Der Auftragnehmer wird auch nicht schadenersatzpflichtig, wenn er seine Verpflichtungen aus dem Werbeauftrag aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht oder nur verzögert erfüllen kann. Der Auftragnehmer behält den Anspruch auf das volle Entgelt, wenn die zu veröffentlichende Anzeige in angemessener Zeit nach Ende des Ereignisses höherer Gewalt veröffentlicht wird. Wird die Veröffentlichung der Anzeige nicht in angemessener Zeit nach Ende des Ereignisses höherer Gewalt nachgeholt, entfällt auch die Zahlungspflicht des Auftraggebers aus dem Werbeauftrag.
2.15. Haftung des Auftraggebers
a) Für den Inhalt der Anzeige haftet der Auftraggeber. Der Auftraggeber garantiert und haftet zunächst dafür, dass der Werbeauftrag (z. B. das Inserat) gegen keinerlei rechtliche Vorgaben (z. B. UWG, GleichbehandlungsG, GlücksspielG, Energieausweis-Vorlagegesetz, besondere Werbebestimmungen für Arzneimittel und Alkohol, berufsrechtliche Vorschriften für Ärzte, Rechtsanwälte und andere freie Berufe, Werbeverbote nach Tabakgesetz sowie nach Tierschutzgesetz etc.), nicht gegen das Ansehen des Auftragnehmers oder die guten Sitten verstößt, technischen Anforderungen genügt, er alle rechtlichen Bestimmungen einhält (z. B. UWG, Abgabe lt. GlücksspielG, Kennzeichnung als Werbung, Impressumspflicht) und alle notwendigen Rechte inne- bzw. eingeräumt erhalten hat und daher Rechte Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte (Recht auf Wahrung der Ehre, Bildnisschutz, Namensrechte etc.), Immaterialgüterrechte wie Urheber-, Markenschutzrechte bei Fotos, Grafiken, Tonträger, Videobänder usw.) nicht verletzt werden. Der Auftraggeber garantiert in diesem Zusammenhang, dass er sowohl über die für die Printausgabenveröffentlichung als auch über die für die dauerhafte (unbefristete) digitale Zugänglichmachung (einschließlich ePaper und digitalen Archiven) erforderlichen Rechte verfügt. Der Auftraggeber garantiert daher beispielsweise auch bei Anbot gewerblicher Dienstleistungen die gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung seines Unternehmens gem. § 63 Gewerbeordnung (GewO) bzw. § 6 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz (ECG) im Onlinebereich bzw. sonstige für den mobilen, digitalen etc. Bereich geltende Gesetzesbestimmungen einzuhalten. Sollte der Auftraggeber rechtlichen Bestimmungen wie z. B. der Kennzeichnungspflicht oder Bestimmungen des GleichbehandlungsG nicht nachkommen, behält sich der Auftragnehmer vor, die Annahme des Anzeigenauftrags abzulehnen bzw. bei begründetem Verdacht eines Gesetzesverstoßes, angegebene Daten, wie Namen und Anschrift des Auftraggebers auf Anfrage dem Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb sowie den gem. § 14 Abs 1, 2. u. 3. Satz UWG klagebefugten Einrichtungen oder sonstigen Behörden (z B Magistrat, Polizei), Gerichten oder sonstigen Dritten (z. B. gem. § 18 Abs 4 ECG) mitzuteilen.
b) Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter sind zu einer entsprechenden Prüfung des Werbeauftrags (z. B. des Inserats oder eines dagegen vorgebrachten Veröffentlichungsbegehrens), dessen Inhalt und Gestaltung (Text, Bild, Grafik etc.) nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, rechtlich notwendige Adaptionen auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber vorzunehmen.
c) Bringt es ein Werbeauftrag mit sich, dass personenbezogene Daten anderer Personen (nachfolgend kurz „betroffene Dritte“) verarbeitet werden, die dem Auftraggeber zuzurechnen sind (z. B. Kontaktdaten eines Mitarbeiters des Auftraggebers in einem Stelleninserat, Kontaktdaten der Ansprechperson bei einem Kunden des Auftraggebers, Daten des Glückwunschempfängers in einem Glückwunschinserat etc.), so ist der Auftraggeber als Verantwortlicher gemäß Art. 4 Ziffer 7 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zudem auch für die Einhaltung sämtlicher datenschutzrechtlicher Vorschriften (insbes. der DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes, DSG) in Zusammenhang mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Dritten verantwortlich. Diese Verantwortung besteht für sämtliche Verarbeitungstätigkeiten des Auftraggebers einschließlich der Übermittlung der Daten an den Auftragnehmer zum Zweck der Durchführung des Werbeauftrags (z. B. Veröffentlichung des Inserats). Der Auftraggeber garantiert und haftet in seinem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 5 DSGVO), die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung (Art. 6 bis Art. 10 DSGVO) wie auch für die Wahrung der Rechte der betroffenen Personen (Art. 12 bis Art. 23 DSGVO). Der Auftraggeber hat den betroffenen Dritten daher insbesondere die Datenschutzinformationen hinsichtlich der Verarbeitung deren Daten durch ihn und Übermittlung an den Auftragnehmer zu erteilen, die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung durch ihn/Übermittlung an den Auftragnehmer sicherzustellen und allfällige Betroffenenbegehren bezüglich der Datenverarbeitung durch ihn/Übermittlung an den Auftragnehmer zu beantworten.
d) Umfasst der Werbeauftrag ein Gewinnspiel, das vom Auftraggeber veranstaltet wird und für das der Auftragnehmer lediglich die Plattform zur Verfügung stellt und die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme besorgt, so hat der Auftraggeber zum einen als Veranstalter sämtliche rechtlichen Erklärungen in Zusammenhang mit der Auslobung, Teilnahme und Abwicklung des Gewinnspiels selbst abzugeben bzw. von den Teilnehmern einzuholen, und zum anderen als Verantwortlicher nach der DSGVO, selbst für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften zu sorgen. Der Auftraggeber hat daher notwendige Datenschutzinformationen zu erteilen, Betroffenenbegehren zu beantworten wie auch für die von ihm beabsichtigte Verwendung der Teilnehmerdaten gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen der Teilnehmer, in eigener Verantwortung selbst einzuholen. Werden dafür entsprechende Texte (z. B. Teilnahmebedingungen, Einwilligungserklärungen) auf der Plattform des Auftragnehmers verwendet, so handelt es sich hierbei um einen vom Auftraggeber rechtlich zu prüfenden Entwurf bzw. geschieht dies letztlich ausschließlich gemäß dem Auftrag und über Weisung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer haftet - im Rahmen der Bestimmungen dieser AGB zu Gewährleistung und Haftung - allein für die Bereitstellung und Verfügbarkeit der technischen Voraussetzungen für die Teilnahme. Nicht für Verbrauchern, sondern ausschließlich für Unternehmer als Auftraggeber gilt: Die Haftung des Auftragnehmers für die Rechtmäßigkeit des Gewinnspiels und die rechtmäßige Verwendung der Daten von Teilnehmern solcher Gewinnspiele durch den Auftraggeber ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
e) Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter, die auf die Verletzung einer Verpflichtung aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers zurückzuführen sind und die auf den ausgeführten Werbeauftrag (z. B. das erschienene Inserat) gegründet werden (so z. B. auch, wenn sie von Mitbewerbern des Auftragnehmers geltend gemacht werden, sowie Einschaltkosten von gerichtlich angeordneten Gegendarstellungen) oder die im Zusammenhang mit der Ausführung des Werbeauftrags stehen (z. B. Ansprüche von betroffenen Dritten hinsichtlich der Verarbeitung ihrer Daten), vollkommen schad- und klaglos. Dies umfasst auch allfällige zweckentsprechende und notwendige bzw. sonst gerichtlich zuerkannte Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Der Auftragnehmer ist in diesem Zusammenhang berechtigt sich im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte beim Auftraggeber hinsichtlich der berechtigten Ansprüche des Dritten zu regressieren. Nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für Unternehmer als Auftraggeber gelten die nachstehenden Bestimmungen dieses Unterpunktes e): Der Auftraggeber verzichtet – soweit gesetzlich zulässig - im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte auf einen Einwand des Mitverschuldens und auf jegliche sonstige Haftung des Auftragnehmers. Jegliche nachteiligen Rechtsfolgen, die dem Auftragnehmer in diesem Zusammenhang aus dem Werbeauftrag entstehen (insbesondere auch aus straf- und verwaltungsstrafrechtlicher Inanspruchnahme), sind daher jedenfalls im Regressweg vom Auftraggeber zu tragen, Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer, welcher Art auch immer, sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
2.16. Gewährleistung und Haftung des Auftragnehmers
a) Beanstandungen aller Art sind schriftlich (möglich auch per E-Mail) an den Auftragnehmer zu richten. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
b) Nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für Unternehmer als Auftraggeber gelten die nachstehenden Bestimmungen dieses Unterpunktes b): Beanstandungen sind innerhalb von acht Tagen (Rügepflicht) nach Erscheinen der Anzeige oder Erfüllung eines anderweitigen Werbeauftrags bei sonstigem Verlust der Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche zu erheben. Der Auftragnehmer ist zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Erst nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen oder Ablehnung der Nachbesserung durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber zu weiteren Ansprüchen (Preisminderung, Vertragsauflösung) entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt.
c) Für die Eignung zum Druck beigestellter oder vom Auftraggeber selbst gestalteter Druckunterlagen, Kosten für die Herstellung von Reinzeichnungen bzw. Abweichungen in der Druckqualität, bedingt durch deren Ausgestaltung sowie auch inhaltliche Fehler solcher beigestellter Druckunterlagen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, ebenso wenig besteht eine diesbezügliche Prüf- und/oder Hinweispflicht.
d) Für Druckfehler bzw. Fehler, die den Sinn des Inserats nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet.
e) Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber gegenüber für Schäden, soweit diese von seinem Personal oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Für leichte Fahrlässigkeit wird gehaftet, wenn es sich um Personenschäden oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz handelt. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, wird auch dann für leichte Fahrlässigkeit gehaftet, wenn es sich um Schäden aus der Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten zur Durchführung des Werbeauftrages (Verschaffung der vereinbarten Leistungen) handelt. Darüber hinaus wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Besorgungsgehilfen wird stets nur unter den Voraussetzungen des § 1315 ABGB gehaftet. Für Schäden Dritter wird nicht gehaftet. Weiters ist eine Haftung für indirekte Schäden, mittelbare Schäden, Begleit- und Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Rechtsverfolgungskosten ausgeschlossen. Auftraggeber, die Unternehmer sind, haben das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu beweisen und Schadenersatzansprüche innerhalb von einem Jahr geltend zu machen; die Haftung des Auftragnehmers ist – soweit gesetzlich zulässig - der Höhe nach mit dem Betrag des Preises für den betreffenden Auftrag begrenzt. Die in diesen AGB enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatz neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruchs geltend gemacht wird.
2.17. Immaterialgüterrechte
Das Eigentum und die Rechte an Idee, Konzeption, Gestaltung, Layout, Titel, Text, Fotos etc. an vom Auftragnehmer gestalteten Sujets verbleiben beim Auftragnehmer, sofern mit dem Auftraggeber im Einzelfall nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Dieses Anzeigensujet darf daher lediglich in der Kleinen Zeitung, auf www.kleinezeitung.at oder ausdrücklich in vom Auftragnehmer gestatteten Medien in unveränderter Weise veröffentlicht werden. Jegliche auch nur teilweise Bearbeitung, Vervielfältigung und/oder anderweitige Veröffentlichung, Verbreitung und/oder Verwertung des Anzeigensujets bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.
2.18. Geheimhaltung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche ihm zur Verfügung gestellten Informationen, die nicht öffentlich bekannt sind (z. B. Passwort, Benutzernamen, Mediadaten u. a.) absolut vertraulich zu behandeln, sicher aufzubewahren und vor unbefugten Zugriffen Dritter zu schützen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine allfällige unbefugte oder missbräuchliche Verwendung umgehend dem Auftragnehmer zu melden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Informationen nur an Personen weiterzugeben, die sich ihrerseits zu umfassender Geheimhaltung gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet haben. Diese Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber weiter fort. Für aus der Verletzung dieser Geheimhaltungspflicht resultierende Schäden hält der Auftraggeber den Auftragnehmer vollkommen schad- und klaglos. Dies umfasst auch allfällige zweckentsprechende und notwendige bzw. sonst gerichtlich zuerkannte Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Nicht für Unternehmern, sondern ausschließlich für Verbrauchern als Auftraggeber gilt: Die Verpflichtung des Auftragnehmers angemessene Abwehrmaßnahmen zu treffen bleibt unberührt.
2.19. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
a) Erfüllungsort ist Graz.
b) Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates der Europäischen Union, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht verdrängt werden.
c) Nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für Unternehmer als Auftraggeber gilt: Für alle aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag einschließlich dieser AGB entstehenden Streitigkeiten, wie auch des Zustandekommens und der Beendigung des Vertrages, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Graz vereinbart.
2.20. Salvatorische Klausel
Nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für Unternehmer als Auftraggeber gilt: Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich dieser AGB (einschließlich dieser Regelung) ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder der übrigen Teile solcher Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der unwirksamen Teile tritt eine wirksame Bestimmung, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch für etwaige unvorhergesehene Lücken des Vertrages, einschließlich dieser AGB.
3. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIGITALE WERBUNG
a) Zusätzlich zu den vorstehenden allgemeinen Bedingungen für Werbeaufträge des Punktes 2. gelten nachfolgende Bestimmungen dieses Punktes 3. für Anzeigenschaltungen und andere Werbeformen im digitalen Bereich, d. h. im Bereich digitaler, mobiler und zukünftig technisch möglicher weiterer Verwertungs-, Verbreitungswege bzw. Endgerätewie beispielsweise sämtliche Internet-Portale und dazugehörige Domains (z. B. www. kleinezeitung.at), Applikationen, Services, Widgets und Gadgets, RSS-Feeds, Newsletter, Social Media etc., auf PC, Desktops, Notebooks, mobilen Plattformen (Handys, Smartphones, Tablets wie z. B. das iPad), Out of Home-Plattformen (z. B. Infoscreens und anderen Screens), in audiovisuellen Mediendiensten, Navigationsgeräten etc. (zusammenfassend kurz: „digitale Werbung“).
b) Die Bestimmungen für digitale Werbung dieses Punktes 3. gehen den allgemeinen Bedingungen für Werbeaufträge des Punktes 2. im Fall von Widersprüchen im Zweifel zur Gänze vor.
c) Dem Auftraggeber obliegt die termingerechte und fehlerfreie Bereitstellung sämtlicher Informationen, Dokumente, Unterlagen, Dateien, welche für die Schaltung der jeweiligen digitalen Werbung erforderlich sind (z. B. Grafiken, Rich Media Banner, Texte, Videos, Links und anderes, zusammenfassend kurz „Werbematerial“). Das Werbematerial muss spätestens drei Werktage bei Standardwerbeformen (lt. IAB) bzw. fünf Werktage bei anderen Werbeformen vor der festgelegten Ersteinbindung auf der Website etc. vollständig, fehlerfrei und den technischen Voraussetzungen entsprechend vorliegen.
d) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer sämtliche Daten richtig und vollständig anzugeben, die zur Identifizierung des Auftraggebers im Sinne des § 6 Abs 1 E-Commerce Gesetz (ECG) notwendig sind. Die Übergabe der Daten hat im elektronischen Weg mittels E-Mail-Anhangs zu erfolgen. Diese Daten müssen den nach E-Commerce-Gesetz (ECG) oder sonstigen in Betracht kommenden gesetzlichen Anforderungen zur Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation genügen, sowie gegebenenfalls den einschlägigen, jeweils aktuell gültigen Vorgaben durch das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG), das Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG) sowie durch das Mediengesetz und alle sonstigen für das Schalten der digitalen Werbung geltenden gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Insbesondere müssen die übermittelten Daten eine rechtskonforme Kennzeichnung von Auftraggebern kommerzieller Kommunikation zulassen.
e) Der Auftragnehmer hat das Recht jedoch nicht die Pflicht, das übermittelte Werbematerial auf seine Darstellungstauglichkeit und technische Eignung (insb. passendes Format, Darstellungstechnologie und Dateigrößen etc.) zu prüfen und gegebenenfalls zur Anpassung an den Auftraggeber zu retournieren. Dabei ist der Auftragnehmer auch berechtigt, diese Anpassungen nach vorheriger Vereinbarung mit dem Auftraggeber selbst vorzunehmen und diesem die Kosten dafür zu verrechnen.
f) Der Auftragnehmer schuldet keine bestimmte Platzierung, Reihenfolge oder Aufteilung der Ad-Impressions während der Werbekampagne, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine Fixplatzierung (Display-Banner auf der kleinezeitung.at-Startseite oder Zwischenseiten im E-Paper) vereinbart.
g) Der Auftragnehmer ist bei einer laufenden digitalen Werbekampagne dazu berechtigt, die gesamte digitale Werbung oder Teile davon aus rechtlichen, technischen oder sonstigen Gründen (z. B. Verstoß gegen die guten Sitten oder das Ansehen des Auftragnehmers, Beanstandung durch den Österreichischen Werberat) nachträglich unverzüglich zu sperren, wobei eine vorherige Absprache mit dem Auftraggeber nicht notwendig ist, dieser aber von der Maßnahme ehestmöglich informiert wird. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit eingeräumt, das Werbematerial innerhalb einer Nachfrist von zwei Wochen ab Information durch den Auftragnehmer nachzubessern. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer die Rechtskonformität des nachgebesserten Werbematerials schriftlich zu bestätigen. Wird innerhalb dieses Zeitraums seitens des Auftraggebers ein rechtskonformer Zustand hergestellt, wird die digitale Werbung wieder geschalten und die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Vergütung bleibt aufrecht. Erfolgt keine oder keine entsprechende Nachbesserung des Werbematerials, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Auftrag bzw. zum Teilrücktritt vom Auftrag bezüglich der betreffenden Werbekampagne berechtigt.
h) Für digitale Werbung, die von der Content Performance Group GmbH, FN 345338 a, mit Sitz in Wien vermarktet wird, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Spezifikationen der Content Performance Group GmbH.
Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: https://www.kleinezeitung.at/datenschutz.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Spezifikationen von Content Performance Group GmbH finden Sie auch auf:
https://www.copegroup.com/allgemeine-geschaeftsbedingungen/
https://www.copegroup.com/buchungsbedingungen/
https://www.copegroup.com/wp-content/uploads/2021/11/Spezifikationen_COPE-Netzwerk-sd-one-2021-11-11.pdf
Satz- und Druckfehler vorbehalten.
Kontaktdaten:
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Gadollaplatz 1
A-8010 Graz
Telefon: 0316-875-3781
E-Mail: meinewerbung@kleinezeitung.at
Firmenbuchnummer: FN 185959 w
Firmenbuchgericht: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz
UID-Nr.: ATU47346803
Komplementärin:
Kleine Zeitung GmbH
Gadollaplatz 1
A-8010 Graz
Firmenbuchnummer: FN 183862 k
Firmenbuchgericht: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER KLEINE ZEITUNG FÜR BUSINESS STAGE & BUSINESS LOUNGE
Soweit nicht Abweichendes schriftlich vereinbart wird gelten für Beauftragungen der Kleine Zeitung GmbH & Co KG (nachfolgend „Kleine Zeitung“) durch den Kunden (nachfolgend „der Kunde“ oder „Sie“) betreffend die „Kleine Zeitung Business Stage“ (nachfolgend „Business Stage“) und die „Kleine Zeitung Business Lounge“ (nachfolgend „Business Lounge“) sowie der durch die Beauftragung zustande kommende Vertrag (nachfolgend „der Vertrag“) die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Kleine Zeitung und der Kunde werden im Folgenden auch als „Vertragspartei“ und zusammen als „Vertragsparteien“ bezeichnet.
1. Besondere Bestimmungen Business Stage
1.1. Leistung
Die Business Stage kann in den Paketen „Berichterstattung Steiermark“, „Berichterstattung Steiermark inkl. Eventmovie“, „Berichterstattung Kärnten“, „Berichterstattung Kärnten inkl. Eventmovie“, „Berichterstattung Steiermark und Kärnten“ sowie „Berichterstattung Steiermark und Kärnten inkl. Eventmovie“ beauftragt werden. Im Falle einer Beauftragung gilt/gelten die Leistungsbeschreibung sowie die pro Paket zur Verrechnung gelangenden Tarife, die mit dem Kunden gesondert vereinbart werden, mit folgenden Ergänzungen:
1.1.1. Einladung Gäste
Das Konzept sieht eine Teilnahme von ca. 50 Personen (inkl. Diskutanten und Moderator) an der Business Stage vor. Eine Ausweitung der Personenzahl auf höchstens 100 Personen ist bei gesonderter Vereinbarung möglich, führt jedoch auch zur Anpassung des Tarifs zum jeweils beauftragten Paket der Business Stage. Vorgesehen ist, dass sowohl der Kunde als auch Kleine Zeitung annähernd jeweils zur Hälfte Gäste einladen. Kleine Zeitung sichert das Versenden der Einladung an die mit dem Kunden abgestimmte Anzahl jedoch höchstens 300 Personen zu, übernimmt jedoch keine Garantie oder Gewährleistung für die Anmeldung oder das tatsächliche Erscheinen einer konkreten Personenanzahl oder bestimmter Personen. Im Einzelfall kann vereinbart werden, dass seitens Kleine Zeitung eine höhere Anzahl an Einladungen versendet wird. Um ein geordnetes Einladungsmanagement sicherzustellen, stellt Kleine Zeitung für die Anmeldung der eingeladenen Gäste eine Landingpage zur Verfügung; ein entsprechender von Kleine Zeitung zur Verfügung stehender Link ist in jeder Einladung anzuführen. Kleine Zeitung ist berechtigt, im Rahmen der aktiven Anmeldung durch die Gäste, eine freiwillig anzuhakende Werbeeinverständniserklärung zu platzieren, insbesondere um die Gäste nachfolgend auch per E-Mail oder telefonisch zu weiteren Veranstaltungen der Kleinen Zeitung einladen zu können.
1.1.2. Auswahl und Einladung Diskutanten
Vorgesehen sind max. 5 Diskutanten, die konkrete Anzahl und die Auswahl und Ansprache der hierfür angedachten Personen erfolgt in Absprache mit dem Kunden.
1.1.3. Moderation und Podiumsdiskussion
Die Moderation und Diskussionsführung erfolgen durch einen erfahrenen Moderator, der von Kleine Zeitung nach eigenem Ermessen ausgewählt und beauftragt wird und auch aus der Redaktion der Kleinen Zeitung stammen kann. Für die Podiumsdiskussion ist ein Zeitraum von bis zu 1,5 Stunden vorgesehen, wobei eine Überschreitung situationsgegeben möglich ist. Für das anschließende Networking sind etwa 2 Stunden eingeplant. Die Fragen, die der Diskussion zu Grunde gelegt werden, arbeitet der Moderator nach seinem eigenen Ermessen aus. Ob und in welcher Tiefe eine vorherige Abstimmung der Fragen mit dem Kunden oder den Diskutanten erfolgt, liegt ebenfalls im Ermessen des Moderators.
1.1.4. Catering und Weinbegleitung
Die Auswahl eines Caterers und dessen Angebot liegt ebenfalls im Ermessen der Kleinen Zeitung und wird – mangels abweichender Vereinbarung - mengenmäßig auf ca. 50 Personen ausgerichtet.
1.1.5. Fotos und Eventmovie
Bei jeder Business Stage ist ein Fotograf anwesend, um die besten Momente einzufangen. Bei Buchung der Pakete „Berichterstattung Steiermark inkl. Eventmovie“, „Berichterstattung Kärnten inkl. Eventmovie“ sowie „Berichterstattung Steiermark und Kärnten inkl. Eventmovie“ ist darüber hinaus ein Videoteam, bestehend aus ein bis max. 2 Personen vor Ort, das die Podiumsdiskussion in Bild und Ton festhält und anschließend mit den Diskutanten und/oder Gästen Interviews führt. Kleine Zeitung produziert aus diesem Videomaterial ein gekürztes „Eventmovie“ (Länge zwischen 2 und 4 Minuten, das sowohl Ausschnitte aus der Podiumsdiskussion als auch den Interviews enthält. Sowohl eine Auswahl von ca. 30 Lichtbildern als auch das Eventmovie (nachfolgend zusammen „das Bild- und Tonmaterial“) werden dem Kunden im Rahmen der Rechteeinräumung gemäß Punkt 3.3.1 zur Verfügung gestellt.
2. Besondere Bestimmungen Business Lounge
2.1. Leistung
Die Business Lounge kann in den Paketen „Berichterstattung Steiermark“, „Berichterstattung Kärnten“, und „Berichterstattung Steiermark und Kärnten“ beauftragt werden. Im Falle einer Beauftragung gilt/gelten die Leistungsbeschreibung sowie die pro Paket zur Verrechnung gelangenden Tarife, die mit dem Kunden gesondert vereinbart werden, mit folgenden Ergänzungen:
2.1.1. Auswahl und Einladung der Gesprächspartner
Das Konzept sieht an der Business Lounge eine Teilnahme von max. 7 Personen (bestehend aus Kunden, Gesprächspartner und einem Moderator) vor. Vorgesehen sind max. 5 Gesprächspartner, die konkrete Anzahl und die Auswahl und Ansprache der hierfür angedachten Personen erfolgt seitens des Kunden. Eine Ansprache der angedachten Personen kann auf expliziten Wunsch des Kunden unter vorheriger Abstimmung auch über Kleine Zeitung erfolgen.
2.1.2. Moderation und Diskussion
Die Moderation und Diskussion erfolgen durch einen erfahrenen Moderator, der von Kleine Zeitung nach eigenem Ermessen ausgewählt und beauftragt wird und auch aus der Redaktion der Kleinen Zeitung stammen kann. Der Kunde wählt für die Diskussion ein aktuelles Thema seiner Wahl. Der Moderator stimmt sich mit dem Kunden im Vorhinein über die Gesprächsführung ab, assistiert in der Konkretisierung des Gesprächsthemas und führt durch das Gespräch der Business Lounge.
Für die Diskussion ist ein Zeitraum von maximal 1,5Stunden vorgesehen. Die Fragen, die der Diskussion zu Grunde gelegt werden, arbeitet der Moderator nach seinem eigenen Ermessen aus. Die vorherige Abstimmung der Fragen mit dem Kunden liegt ebenfalls im Ermessen des Moderators.
2.1.3. Fotos
Bei jeder Business Lounge ist ein Fotograf anwesend, um die besten Momente einzufangen. Eine Auswahl von ca. 30 Lichtbildern (nachfolgend „das Bildmaterial“) werden dem Kunden im Rahmen der Rechteeinräumung gemäß Punkt 3.3.1 zur Verfügung gestellt.
3. Gemeinsame Bestimmungen
3.1. Leistungen und Tarif
3.1.1. Medialeistungen
Die medialen Leistungen beziehen sich jeweils auf das vom Kunden beauftragte Paket. Diese werden gemäß einem von Kleine Zeitung vorgeschlagenen und mit dem Kunden abgestimmten Mediaplan erbracht. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sämtliche Medialeistungen als entgeltliche Einschaltung bzw. bezahlte Anzeige (das Wording der Kennzeichnung steht Kleine Zeitung frei) gemäß § 26 MedienG zu kennzeichnen sind.
3.1.2. Subunternehmer
Kleine Zeitung ist berechtigt, für die Erbringung der von ihr zugesagten Leistungen nach freier Wahl Subunternehmer einzusetzen (z.B. für Technik, Kamerateam).
3.1.3. Tarife
Es gelten die zum jeweiligen Paket ausgewiesenen Pauschalentgelte. Diesen liegen die – für das Angebot rabattierten – Tarife laut den gültigen Zahlungs- und Geschäftsbedingungen (https://werbung.kleine.at/) zugrunde. Werden Leistungen von einem Kunden mitbeauftragt, die bei den Paketen der Business Stage oder Business Lounge noch nicht ausgewiesen sind, werden diese gesondert in Rechnung gestellt. Weiters trägt der Kunde die im Zusammenhang mit der Beauftragung und deren Durchführung anfallenden Werbeabgaben.
Mangels abweichender Vereinbarung ist das gesamte Entgelt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Verrechnung erfolgt nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen durch Kleine Zeitung.
3.2. Gemeinsame Beauftragung einer Business Stage oder Business Lounge durch mehrere Kunden
Für den Fall, dass eine Business Stage oder Business Lounge von mehreren Kunden mit demselben Paket beauftragt wurde, wird der Tarif des beauftragten Pakets den Kunden anteilig zu gleichen Teilen in Rechnung gestellt. Mangels gesonderter Vereinbarung haften alle Kunden solidarisch als Gesamtschuldner für den Tarif des beauftragten Paketes.
Der Leistungsumfang seitens der Kleinen Zeitung bleibt in diesem Fall mangels gesonderter Vereinbarung insgesamt derselbe. Details (z.B. Aufteilung der einzuladenden Personen, Aufteilung der Medialeistungen auf die Kunden) werden im Einzelfall vereinbart. Wird ein Paket gewählt, das den Eventmovie beinhaltet, so erhalten alle Kunden denselben Eventmovie.
Betragsgrenzen, wie die Beschränkung der Haftung aus Schadenersatz gemäß Punkt 3.4.1 gelten ebenso gegenüber den beauftragenden Kunden gesamthaft.
3.3. Rechte betreffend Fotos und Videos
3.3.1. Kleine Zeitung räumt dem Kunden das nicht exklusive, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, das Bild- und Tonmaterial für die eigene (Nach)Berichterstattung auf seinen eigenen medialen Kommunikationskanälen (eigene Unternehmenswebsite, eigenen Social Media Auftritte, Intranet) sowie auch in der Kommunikation zu eigenen Kunden (z.B. Kundenzeitschrift, Werbemittel) in digitaler und gedruckter Form zu verbreiten, zu vervielfältigen und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Ein Bearbeitungsrecht ist von dieser Rechteeinräumung nicht umfasst.
3.3.2. Kleine Zeitung wird durch die unter 3.3.1 vorgenommene Rechteeinräumung in ihren eigenen Verwertungsrechten hinsichtlich des Bild- und Tonmaterials nicht beschränkt mit der Ausnahme, dass Kleine Zeitung – abgesehen von anderen Medien, denen aufgrund von Medienkooperationen Zweiverwertungen des Content der Kleinen Zeitung eingeräumt wurde – nicht berechtigt ist, sonstigen Dritte Nutzungsrechte am Bild- und Tonmaterial einzuräumen.
3.3.3. Der Kunde ist verpflichtet, eine „Urheberbezeichnung“, wenn eine solche von Kleine Zeitung bei der Übermittlung des Bild- und Tonmaterials wird, bei allen Nutzungen des Bild- und Tonmaterials anzuführen.
3.3.4. Abgesehen von den unter 3.3.1 eingeräumten Rechten werden dem Kunden keine weiteren Rechte an den im Rahmen der Business Stage oder Business Lounge erbrachten Leistungen bzw. dem Eventkonzept selber einschließlich dessen Inhalt eingeräumt. Sämtliche Eigentums- und Immaterialgüterrechte, sowie Verwertungsrechte an den von Kleine Zeitung im Rahmen der Beauftragung der Business Stage erbrachten Leistungen, einschließlich dem Eventkonzept, dessen Inhalt und der vorliegenden Unteralge verbleiben bei Kleine Zeitung.
3.3.5. Kleine Zeitung gewährleistet Inhaber der Nutzungsrechte am Bild- und Tonmaterial zu sein und zur Einräumung der unter 3.3.1 angeführten Rechte an den Kunden berechtigt zu sein sowie auch dafür, dass der Nutzung des Bild- und Tonmaterials keine medienrechtlichen oder sonstigen zivilrechtlichen Ansprüche Dritter (einschließlich solcher aus Verletzung eines Persönlichkeitsrechtes) (nachfolgend „die Persönlichkeitsrechte“) entgegenstehen. Kleine Zeitung hält daher den Kunden für den Fall der Inanspruchnahme durch Dritte gegenüber allfällig erhobenen Ansprüchen Dritter aus oder im Zusammenhang mit dem Bild- und Tonmaterial, betreffend Ansprüche aus Verletzung von Persönlichkeitsrechten jedoch nur für die Dauer von 1 Jahr ab Zurverfügungstellung des Bild- und Tonmaterials, schad- und klaglos. Die Schad- und Klagloshaltungspflicht gilt nicht, wenn der Anspruch aus einer Nutzung durch den Kunden in Überschreitung der Rechteeinräumung gemäß 3.3.1 resultiert oder nicht im Bild- und Tonmaterial selbst sondern aus der Art und Weise der Nutzung (z.B. Verwenden eines Lichtbildes im Zusammenhang mit Bericht, mit dem die abgebildete Person nicht in Verbindung gebracht werden möchte) resultiert. Die Schad- und Klagloshaltungspflicht ist insgesamt auf die Hälfte des Investments laut Angebot zur jeweils beauftragten Business Stage oder Business Lounge beschränkt.
3.3.6. Der Kunde verpflichtet sich, über Ansuchen der Kleinen Zeitung einzelne Beiträge des Bild- und Tonmaterials von den Kanälen, auf denen eine Veröffentlichung erfolgte zu entfernen, sollte eine abgebildete Person gegen die Veröffentlichung im Nachhinein Widerspruch erheben oder sonst (Unterlassungs)ansprüche aufgrund Verwendung des betreffenden Lichtbildes erheben. Betrifft ein Anspruch den Eventmovie, so wird Kleine Zeitung eine adaptierte – um die betreffende Person reduzierte – Version des Eventmovie zur Verfügung stellen, die vom Kunden sodann auszutauschen ist.
3.4. Haftung
3.4.1. Die Kleine Zeitung haftet dem Kunden gegenüber für Schäden, soweit diese von ihrem Personal oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Für leichte Fahrlässigkeit wird gehaftet, wenn es sich um Personenschäden oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz handelt. Darüber hinaus wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Besorgungsgehilfen wird stets nur unter den Voraussetzungen des § 1315 ABGB gehaftet. Für Schäden Dritter wird nicht gehaftet. Weiters ist eine Haftung für indirekte Schäden, mittelbare Schäden, Begleit- und Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Rechtsverfolgungskosten ausgeschlossen. Das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist vom Kunden zu beweisen. Schadenersatzansprüche sind innerhalb von einem Jahr geltend zu machen. Die Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatz neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruchs geltend gemacht wird. Die Haftung aus Schadenersatz ist der Höhe nach – soweit gesetzlich zulässig – insgesamt für sämtliche aus der Beauftragung einer Business Stage oder Business Lounge entstandenen Schäden auf die Hälfte des Investments laut Angebot zur jeweils beauftragten Business Stage oder Business Lounge beschränkt.
3.5. Zustandekommen des Auftrages und Dauer
3.5.1. Die Beauftragung der Kleinen Zeitung zur Durchführung eines der Pakete zur Business Stage oder Business Lounge durch den Kunden kann mündlich oder schriftlich (auch per E-Mail) erfolgen. Nach Beauftragung versendet Kleine Zeitung eine Auftragsbestätigung an den Kunden, der die Details der Beauftragung festhält. Das Vertragsverhältnis endet mit Erbringung aller vertraglichen Leistungen durch die Kleine Zeitung.
3.5.2. Eine vor dem in 3.5.1 beschriebenen Zeitpunkt erfolgende Beendigung der Zusammenarbeit ist nur aus wichtigem Grund zulässig, der es unzumutbar macht, das Vertragsverhältnis fortzusetzen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere (i) die Verletzung einer wesentlichen Vertragsbestimmung durch die andere Vertragspartei, sofern diese die Vertragswidrigkeit trotz Mahnung und Gewährung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen ab Aufforderung (per E-Mail ist ausreichend) nicht einstellt wird, oder (ii) ein Verhalten der Vertragspartei durch ihr zurechenbare Personen, das geeignet ist, das positive Ansehen und/oder den Ruf der anderen Vertragspartei zu beeinträchtigen, und die Vertragspartei ein solches Verhalten nicht kurzfristig, das heißt längstens binnen fünf Werktagen ab Aufforderung durch die andere Vertragspartei (per E-Mail ist ausreichend), abstellt und nach Möglichkeit durch öffentliche Äußerungen widerruft (Bsp: Öffentliche negative oder abschätzige Äußerungen über die jeweils andere Vertragspartei oder deren Produkte/Dienstleistungen).
3.5.3. Erfolgt ein Vertragsrücktritt durch den Kunden ohne Vorliegen eines in der Sphäre der Kleinen Zeitung liegenden Grundes ist Kleine Zeitung berechtigt, zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits erbrachte Medialeistungen gemäß den gültigen Zahlungs- und Geschäftsbedingungen (https://werbung.kleine.at/) dem Kunden in Rechnung zu stellen. Kleine Zeitung ist in diesem Fall zudem berechtigt, bereits an Dritte geleistete Zahlungen und die Zahlungen an Dritte, die ihr als Folge des Rücktritts von einem bereits erteilten Auftrag entstehen, z.B. aufgrund der Stornierung bereits gebuchter Moderation, Foto- bzw. Videografen, Location, Catering oder Podiumsdiskutanten, dem Kunden mit 100 % des anfallenden Entgelts in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens bleibt Kleine Zeitung vorbehalten.
3.5.4. Ereignisse höherer Gewalt wie z.B. Arbeitsaufstände, behördliche Maßnahmen und/oder gesetzliche Vorschriften, Feuer, Streik, Kriegs- oder Terrorakte, zivile oder militärische Unruhen, nukleare Katastrophen oder Naturkatastrophen, Verlust oder Fehlfunktionen von Versorgungsunternehmen, Pandemien und im Allgemeinen jedes unvorhersehbare und unvermeidliche schwerwiegende Ereignis außerhalb der Kontrolle der Kleinen Zeitung oder des Kunden, dessen Eintritt zum Zeitpunkt des Abschlusses des jeweiligen Zustellvertrags vernünftigerweise nicht berücksichtigt werden konnte („Ereignis höherer Gewalt“), befreit die Vertragsparteien von ihren vertraglichen Verpflichtungen für die Dauer und im Umfang der Wirkung des Ereignisses höherer Gewalt. Weder Kleine Zeitung noch der Kunde haftet dafür oder gilt als vertragsbrüchig, wenn sie ihre vertraglichen Verpflichtungen direkt oder indirekt aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht oder verzögert erfüllen kann. Dennoch unternimmt jede Vertragspartei wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, ihre vertragliche Leistung zu erfüllen, sobald dies nach vernünftigem Ermessen möglich ist. Im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt, das zur Absage des Event führt, werden Kleine Zeitung und Kunde einen neuen Termin für das Event einvernehmlich festlegen.
3.6. Sonstiges
3.6.1. Der aus der Beauftragung einer Business Stage oder Business Lounge zustande gekommene Vertrag bzw. die jeweilige Vertragsposition kann ohne vorherige Zustimmung der anderen Vertragsparteien nicht abgetreten bzw. übertragen werden.
3.6.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit allfälligen eigenen Gegenforderungen (aus welchem Titel auch immer), gegen die Forderungen von Kleine Zeitung resultierende aus der Durchführung der Business Stage oder Business Lounge aufzurechnen.
3.6.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB (einschließlich dieser Regelung) ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder der übrigen Teile solcher Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der unwirksamen Teile tritt eine wirksame Bestimmung, die der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch für etwaige unvorhergesehene Lücken dieser AGB.
3.6.4. Für alle aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag einschließlich dieser AGB entstehenden Streitigkeiten, wie auch des Zustandekommens und der Beendigung des Vertrages, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Graz vereinbart.
3.6.5. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
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Gadollaplatz 1
A-8010 Graz
Firmenbuchnummer: FN 183862 k
Firmenbuchgericht: Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz