Der Verlust von Angehörigen ist ein äußerst schmerzvolles Erlebnis. Bereits während der ersten intensiven Trauerphase müssen gleichzeitig eine Reihe von Maßnahmen getroffen werden, von denen sich manche leicht überfordert fühlen. Deshalb ist es ratsam, die professionelle Hilfe eines Bestattungsunternehmens in Anspruch zu nehmen. Dieser kümmert sich um die notwendigen ersten Schritte.
Falls der Todesfall zuhause eintritt, ist umgehend ein Arzt zu verständigen. Dieser nimmt die Totenbeschau vor und stellt den Tod offiziell fest. Vor der Totenbeschau dürfen keine Veränderungen passieren, beispielsweise ein An- oder Umkleiden des Verstorbenen. Auch eine Abholung kann erst nach erfolgter Totenbeschau vorgenommen werden.
Tritt der Todesfall in einem Wohnheim, in einem Krankenhaus oder ähnlichen Einrichtungen ein, wird der Amtsarzt in der Regel von der dortigen Leitung verständigt.
Falls der Todesfall im Ausland eintritt, sollte auf jeden Fall ein österreichisches Bestattungsinstitut verständigt werden. Dieses kümmert sich um die Einhaltung der je nach Staat unterschiedlichen Vorschriften sowie die notwendigen Schritte für eine Überführung.
Wenn der Todesfall an einem öffentlichen Ort passiert, erfolgt eine Verständigung durch die Polizei an den nächsten Angehörigen.
Das Bestattungsinstitut benötigt folgende Dokumente des Verstorbenen:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurteil
- Nachweis des akademischen Grades
- Reisepass (bei nichtösterreichischen Verstorbenen)
Meldung des Todesfalls:
Diese erfolgt beim Standesamt über das Bestattungsunternehmen. Erst nach der Meldung kann eine Sterbeurkunde ausgestellt werden.