Seit Corona hat sich das Leben der Menschen sehr verändert. Für manche in eine ganz andere Richtung. Seit Corona hat man auch die Möglichkeit, sich bei einem Arzt telefonisch krankschreiben zu lassen. Dabei war es egal, welche man Krankheit man hatte und man musste nicht persönlich zum Arzt gehen. Diese Regelung war ab dem 12. März 2020 gültig. Weil es aber wenig Corona-Erkrankungen gab, wurde die Regelung am 01. Juni 2022 wieder abgeschafft. Seit dem 01. August 2022 gilt diese Regelung nun wieder.
Wer muss zum Arzt?
Weil es diese Sonder-Regelung jetzt wieder gibt, gibt es einen Streit zwischen dem Gesundheits-Ministerium, der österreichischen Gesundheits-Kasse und der österreichischen Ärzte-Kammer. Nur an Corona erkrankte Menschen sollen sich telefonisch krankmelden können. Das sagen das Gesundheits-Ministerium und die österreichische Gesundheits-Kasse. Die österreichische Ärzte-Kammer, die steirische Ärzte-Kammer und die Kärntner Ärzte-Kammer sehen das anders. Das Gesundheits-Ministerium ist für die Gesundheit der Menschen und medizinische Angelegenheiten in Österreich verantwortlich. Die österreichische Gesundheits-Kasse zahlt viele medizinische Leistungen der Menschen in Österreich. Das nennt man auch Sozial-Versicherung.
Die österreichische Ärzte-Kammer kümmert sich um die Anliegen der Ärzte in Österreich. Jeder Arzt ist selbst verantwortlich Eine Video-Konsultation ist immer möglich. Das meint die Ärzte-Kammer. Dabei ist es egal, ob man Corona oder eine andere Erkrankung hat. Unter einer Video-Konsultation versteht man ein Gespräch mit dem Arzt über das Internet. Jeder Arzt kann selbst entscheiden, wie er mit einer Krank-Schreibung am Telefon umgeht. Jeder Arzt ist dabei selber verantwortlich. Das sagt Klaus Mitterdorfer. Mitterdorfer ist der Stell-Vertreter des Direktors der Ärzte-Kammer. Er gibt auch Auskünfte über die Rechte und Pflichten von niedergelassenen Ärzten. Ein niedergelassener Arzt ist zum Beispiel ein Haus-Arzt.
Viele Unklarheiten
Vieles bleibt aber trotzdem unklar. Die österreichische Gesunden-Kasse sagt, dass es eine „Obmann Verfügung“ gibt. Das bedeutet, die Kassen-Ärzte dürfen nur Menschen telefonisch krankschreiben, bei welchen der Verdacht auf Corona besteht. Oder sie dürfen nur Menschen telefonisch krankschreiben, welche positiv getestet wurden und die Symptome einer Corona-Erkrankung haben. Kassen-Ärzte werden von der österreichischen Gesunden-Kasse für ihre Leistungen bezahlt. Unter Symptome versteht man bestimmte Zeichen einer Erkrankung.
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Kleine Zeitung inklusiv/Lebenshilfe Kärnten