Im Herbst beginnt wieder die Zeit der Ernte. Es werden wieder viele Land-Wirte mit ihren großen Fahrzeugen und Traktoren auf den Straßen unterwegs sein. Deshalb wird die Polizei die Land-Wirte mehr kontrollieren, damit die Straßen sicher sind. Das wurde am 30. August angekündigt.
Zu schnell unterwegs
Am öftesten wird mit den landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu schnell gefahren. Es gibt auch oft technische Mängel. Das bedeutet, dass beim Fahrzeug etwas kaputt ist oder nicht funktioniert. Es gibt oft gar keine Sicherung des Lade-Gutes. Wenn der Land-Wirt etwas Größeres transportiert, muss das gut gesichert sein, damit nichts herunterfällt.
Es wird auch oft auf die jährlichen Begutachtungs-Fristen vergessen.
Man muss das Fahrzeug 1x im Jahr von einer zuständigen Stelle auf die Verkehrs-Sicherheit überprüfen lassen. Ob das gemacht wurde, wird bei einer Polizei-Kontrolle auch überprüft.
Viele Kontroll-Punkte
Bei der Polizei-Kontrolle wird geschaut, wie schnell das Fahrzeug maximal fahren darf. Es wird auch geprüft, wie schnell Anhänger vom landwirtschaftlichen Fahrzeug gezogen werden dürfen. Diese Anhänger dürfen nämlich nur mit maximal 25 km/h gezogen werden. Es wird kontrolliert, wie sicher die Reifen sind, ob die Beleuchtungen funktionieren und ob es eine Geschwindigkeits-Kennzeichnung am Fahrzeug gibt.
Wenn das landwirtschaftliche Fahrzeug langsamer als 25 km/h fährt, muss das am Fahrzeug ersichtlich sein. Das nennt man Geschwindigkeits-Kennzeichnung. Km/h bedeutet „Kilometer pro Stunde“. Das bedeutet, wie schnell das Fahrzeug maximal fahren darf. 25 km/h ist eine sehr langsame Geschwindigkeit.
Viele Regeln
Es wird außerdem überprüft, ob das Anbau-Gerät nicht überladen ist. Ein Anbau-Gerät ist zum Beispiel ein Mäh-Drescher. Das bedeutet, das nicht zu viel aufgeladen wurde. Außerdem wird darauf geschaut, wie breit die Anbau-Geräte sind. Sie dürfen maximal 3,30 Meter breit sein. Es wird auch die Ladungs-Sicherung überprüft und ob Güter darauf transportiert werden. Güter transportieren darf man auf einem Anbau-Gerät nämlich nicht. Bei einem Traktor mit offener Kabine dürfen Kinder erst ab 12 Jahren mitfahren. Bei einem Traktor mit geschlossener Kabine dürfen Kinder schon ab 5 Jahren mitfahren.
Wer macht diese Kontrollen:
- Landesverkehrs-Abteilung
- Verkehrs-Inspektionen Villach und Klagenfurt
- Streifen-Dienste der Bezirke
- Prüf-Zug des Landes
Diese Abteilungen sind für den Verkehr in Kärnten zuständig. Ein Prüf-Zug ist ein LKW, bei dem ein Fahrzeug auf technische Probleme überprüft werden. Es soll mit den Kontrollen sichtbar gemacht werden, dass auch Land-Wirte für die Sicherheit auf den Kärntner Straßen verantwortlich sind.
Kleine Zeitung inklusiv/Lebenshilfe Kärnten. Übersetzt von Armin Lorbek