Kinder, die keine Corona-Impfung haben oder nicht regelmäßig getestet werden, dürfen im Herbst nicht zur Schule gehen. Im vergangenen Schul-Jahr wurden 180 Schüler daheim betreut. Im heurigen Schul-Jahr werden es mehr sein. „Bisher wurden bereits 200 Kinder für den Unterricht abgemeldet“, sagt Paul Primosch. Er ist der interimistische Bildungs-Direktor in Kärnten. Unter interimistisch versteht man vorübergehend. Es gibt für die Behörden keine Möglichkeit, die Abmeldung von der Schule zu untersagen. Außer es gibt wichtige Gründe.
Die Eltern haben aber nicht immer dieselben Gründe, um ihre Kinder vom Unterricht abzumelden. „Die Gründe sind unterschiedlich. Da gibt es nicht nur die Corona-Leugner und die Impf- und Test-Gegner, sondern auch solche, die Risiko-Patienten in der Familie haben und sich um deren Wohl sorgen,“ betont Ina Tremschnig. Ina Tremschnig ist eine Schul-Psychologin. Schul-Psychologen unterstützen die Schüler, deren Eltern und auch die Lehrerinnen und Lehrer. Meistens bei Problemen der psychischen Gesundheit. Unter Risiko-Patient versteht man, wenn eine Person nicht an Corona erkranken darf, weil das für diese Person sehr schlimm ist.
Der häusliche Unterricht ist nicht gleich wie Home-Schooling. Denn es fehlt der Austausch mit den Lehrern und anderen Schülern. Unter häuslichem Unterricht versteht man, wenn die Schüler zu Hause Unterricht haben. Dabei werden sie nicht von den Lehrern unterstützt.
Am Ende des Schul-Jahres müssen die Schüler im häuslichen Unterricht eine Prüfung ablegen. Unter Home-Schooling versteht man, wenn die Schüler zu Hause Unterricht haben. Die Schüler arbeiten dabei meistens am Computer und haben Kontakt zu den Lehrern und ihren Mitschülern. Die Zeit des E-Learnings während Corona hat gezeigt, dass den Schülern das Lernen in der Gruppe und der Austausch mit Schülern im Alter fehlt. Unter E-Learning versteht man den Unterricht am Computer. Das alles sagt Tremschnig zum Thema Home-Schooling und häuslichem Unterricht.
Tests oder Prüfungen unter dem Schul-Jahr gibt es für abgemeldete Schüler nicht. Die abgemeldeten Schüler müssen aber eine Prüfung am Ende des Schul-Jahres ablegen. Diese Prüfung muss in allen Pflicht-Gegenständen gemacht werden. Außer in Werken und Turnen. Die Prüfung muss bestanden werden. Wenn man die Prüfung nicht besteht, muss man die Klasse im Präsenz-Unterricht wiederholen. Unter Präsenz-Unterricht versteht man, wenn der Unterricht im Klassen-Raum stattfindet. Fast alle, die zu Hause unterrichtet werden, bestehen diese Prüfung. Das sagt die Bildungs-Direktion. Die Bildungs-Direktion kümmert sich darum, dass die Lehrer ihre Arbeit gut machen können.
„Dennoch wollen wir heuer Beratungsgespräche mit den Eltern suchen, die die Kinder abmelden. Schul-Psychologen sollen sie auf die möglichen Folgen aufmerksam machen“, sagt Primosch. Dies erfolgt gemeinsam mit dem Bund. Johann Heuras hat gefordert, dads die Beratungs-Gespräche verpflichtend sein müssen. Johann Heuras ist der Bildungs-Direktor in Niederösterreich. Er meint, dass die Psychologen vor Abmeldung der Schüler mit den Eltern reden sollen.
Gertrud Kalles-Walter findet diese Gespräche sehr gut. Und sie befürchtet eine 2-Klassen-Gesellschaft. Unter 2-Klassen-Gesellschaft versteht man, wenn von zwei Gruppen eine Gruppe benachteiligt ist.
Denn geimpfte Schüler werden keine Einschränkungen haben wollen.
Durch abgemeldete Schüler soll keine weitere Gruppe entstehen, die benachteiligt ist. Kalles-Walter ist die Eltern-Vertreterin.
Kleine Zeitung inklusiv/Lebenshilfe Kärnten. Übersetzt von Martina Sattler