Dieses Jahr gibt es Oster-Feuer mit Einschränkungen. Das sagt Gerd Kurath. Er ist Leiter vom Landespresse-Dienst. Ein Landespresse-Dienst informiert die Bürgerinnen und Bürger darüber, was in einem Land passiert. Ein Oster-Feuer als Veranstaltung mit der Dorf-Gemeinschaft darf heuer aber nicht stattfinden. Ein Oster-Feuer wird immer zur Oster-Zeit gemacht. Dabei zündet man einen großen Haufen mit Holz an. Das ist ein Brauch, den es schon sehr lange gibt.
Im privaten Bereich erlaubt
Erlaubt ist das Oster-Feuer aber im privaten Bereich. Also zu Hause.
Hier gibt es aber auch Regeln. Zwischen 6 und 20 Uhr dürfen sich maximal 4 Erwachsene mit 6 Kindern treffen.
Es dürfen nicht mehr als 2 Haushalte sein.
Nach 20 Uhr darf man das Oster-Feuer nur allein oder mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt anzünden. „Das wird als Aufenthalt im Freien zur Erholung gewertet“, sagt Kurath.
Engste Angehörige
Es dürfen nur die engsten Angehörigen mit dabei sein. Das können Eltern und Geschwister sein und Personen denen man sehr nahe steht.
Kleine Zeitung inklusiv/Lebenshilfe Kärnten. Übersetzt von Oliver Kascelan