Susanne Prisching übernahm vor 1 Jahr die Leitung der Kärntner Gleichbehandlungs-Anwaltschaft.
Die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft schaut darauf, dass es keine Diskriminierung gibt.
Diskriminierung heißt, dass ein Mensch wegen bestimmten Merkmalen schlechter behandelt wird, als andere Menschen.
Merkmale sind zum Beispiel: Geschlecht, Haut-Farbe, Alter, Herkunft.
Die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft schaut darauf, dass alle Menschen gleich behandelt werden.
Prisching hat auch die Antidiskriminierungs-Stelle in Kärnten neu aufgebaut.
Seitdem gibt es viel mehr Anfragen.
Die Aufgabe der Gleichbehandlungs-Anwaltschaft ist, betroffene Menschen zu beraten und zu unterstützen.
Das sagt Prisching.
Prisching ist seit heuer auch die Leitung der Gleichbehandlungs-Anwaltschaft in der Steiermark.
Die Menschen kommen mit verschieden Problemen zur Gleichbehandlungs-Anwaltschaft.
Dabei geht es zum Beispiel um Anfragen zu sexueller Belästigung, Herkunft oder Haut-Farbe.
Sexuelle Belästigung ist zum Beispiel, wenn jemand einem anderen Menschen bei gewissen Körper-Stellen anfasst.
Mit Herkunft ist das Land gemeint, aus dem ein Mensch kommt.
Seit Ende 2023 gibt es einen neuen Grund für Diskriminierung.
Der neue Diskriminierungs-Grund ist die Betreuung und Pflege von Kindern und Angehörigen.
Das sagt Andrea Felsberger.
Felsberger ist Gleichbehandlungs-Anwältin.
Dabei geht es um Kinder-Betreuung und Karenz.
Karenz bedeutet, wenn ein Eltern-Teil sich um ein Baby kümmert und in dieser Zeit nicht in einer Firma arbeitet.
Es kommt vor, dass ein Eltern-Teil vom Chef oder Kollegen schlechter behandelt wird.
Das ist auch Diskriminierung.
Neue Mitarbeiterin
Monika Iskandar arbeitet seit 1.11.2024 bei der Gleichbehandlungs-Anwaltschaft.
Oft kommen Menschen zur Gleichbehandlungs-Anwaltschaft, die nicht gut deutsch sprechen.
Deshalb bietet die Gleichbehandlung-Anwaltschaft Beratungen in mehreren Sprachen an.
Die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft bietet auch Vorträge und Informations-Material in verschiedenen Sprachen an.
Das Angebot ist kostenlos.
Damit kann die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft viel mehr Menschen helfen.
Schulung für Mitarbeiter
Im Team gibt es auch Praktikanten und Erst-Berater.
Die Erst-Berater hören als 1. von den Problemen von den Menschen.
In Kärnten gibt es ein neues Projekt.
In diesem Projekt werden Mitarbeiter zu den wichtigsten Themen eingeschult.
Die Mitarbeiter lernen dabei, was Diskriminierung ist.
Die Mitarbeiter lernen auch, wie man seine Rechte schützen kann.
Die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft
Die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft hilft Menschen, die diskriminiert werden.
Die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft hilft bei Belästigung, Rassismus oder schlechterer Behandlung am Arbeits-Platz.
Eine schlechtere Behandlung am Arbeits-Platz passiert zum Beispiel nach einer Karenz oder bei der Pflege von Angehörigen.
Die Beratung ist kostenlos und anonym.
Anonym heißt: Man muss nicht sagen, wie man heißt.
Die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft macht nur dann etwas, wenn der Betroffene das möchte.
Die Gleichbehandlungs-Stelle hat auch Kontakt zu anderen Stellen, die Hilfe anbieten.
Wenn die Person das möchte, leitet die Gleichbehandlungs-Stelle an andere Stellen weiter.
Die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft gehört zum Bundeskanzler-Amt.
Das heißt, die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft arbeitet für die Regierung.
Die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft arbeitet aber selbstständig.
Das Bundeskanzler-Amt kann der Gleichbehandlungs-Anwaltschaft nicht sagen, wie sie ihre Arbeit machen soll.
Zur Erst-Beratung kann man sich über ein Formular anmelden.
Das Formular heißt Melde- und Kontakt-Formular.
Das Formular finden Sie auf der Internet-Seite der Gleichbehandlungs-Anwaltschaft.
Die Internet-Seite lautet: https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/
Sie werden dann von einem Erst-Berater der Gleichbehandlungs-Stelle angerufen.
Wenn Sie das wollen, werden Sie danach zu einer Anwältin weitergeleitet.
Die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft hat noch viele weitere Angebote.
Weitere Angebote sind zum Beispiel:
· Vorträge in Unternehmen
· Wander-Ausstellung zum Thema Gleich-Berechtigung
· Post-Karten zum internationalen Tag der Menschen-Rechte
· Informationen zum Gleichbehandlungs-Gesetz
· Gesetze zur Gleichstellung in Österreich und in der EU umsetzen
Wichtig ist, dass die Beratung anonym ist.
Es wird immer darauf geschaut, was die Betroffenen wollen.
Viele Menschen fühlen sich durch die Diskriminierung verletzt oder schämen sich.
Deswegen ist es der Gleichbehandlungs-Anwaltschaft sehr wichtig, dass die Beratung nach den Wünschen der Betroffenen gemacht wird.
Das sagt Felsberger.
Gleichbehandlungs-Anwältinnen in Kärnten
Susanne Prisching: Prisching ist 57 Jahre alt und kommt aus Graz.
Prisching ist die Leiterin der Gleichbehandlungs-Anwaltschaft Kärnten und Steiermark.
Prisching hat schon viele Jahre in diesem Bereich gearbeitet.
Prisching hat eine Ausbildung als Juristin, als Controllerin und als diplomierter Coach.
Eine Juristin kennt sich gut mit dem Gesetz aus.
Eine Controllerin kontrolliert Zahlen aus der Buch-Haltung in einer Firma.
Die Buch-Haltung sammelt alle Einnahmen und Ausgaben einer Firma und schreibt sie auf.
Ein Coach ist ein Berater.
Diplomierter Coach ist die Bezeichnung einer bestimmten Ausbildung als Berater.
Andrea Felsberger: Felsberger ist 37 Jahre alt und kommt aus Kärnten.
Felsberger ist die stellvertretende Leiterin der Gleichbehandlungs-Anwaltschaft Kärnten und Steiermark.
Felsberger ist Juristin und hat Gender (gesprochen: Tschender) und Sozial-Wissenschaften studiert.
Bei einem Gender-Studium beschäftigt man sich mit den Geschlechtern.
Bei einem Studium in Sozial-Wissenschaften beschäftigt man sich mit dem Zusammen-Leben der Menschen.
Monika Iskandar: Iskandar ist 26 Jahre alt und kommt aus Kärnten.
Iskandar ist Juristin.
Sie arbeitet seit November 2024 bei der Gleichbehandlungs-Anwaltschaft.
Aufgaben der Gleichbehandlungs-Anwaltschaft
Die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft bietet Beratungen an.
Die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft macht auch Vorträge in Firmen.
Die Gleichbehandlungs-Anwaltschaft informiert Menschen über Diskriminierung.
Auf der Internet-Seite kann man auch selbst verschiedenes zum Thema Gleich-Behandlung lernen.
Sie finden die Informationen dazu auf der Internet-Seite unter E-Learning.
E-Learning (gesprochen: I-Lörning) bedeutet Lernen im Internet.
Die Wander-Ausstellung „Wege zur Gleichbehandlung“ kann von Einrichtungen kostenlos ausgeliehen werden.
Eine Wander-Ausstellung ist eine Ausstellung, bei der die Ausstellungs-Stücke immer wieder an anderen Orten aufgebaut werden können.
Das Angebot der Gleichbehandlungs-Anwaltschaft wird sehr gut angenommen.
Prisching sagt, dass sich in den letzten Jahren viel verändert hat.
Früher waren die Firmen oft nicht glücklich, wenn eine Diskriminierung gemeldet wurde.
Heute sehen es viele Firmen anders und nehmen das Thema ernst.