Wenn ein Familien-Mitglied pflegebedürftig wird, übernehmen in vielen Familien Angehörige die Pflege. In der Stadt Graz sollen pflegende Angehörige künftig unter bestimmten Voraussetzungen angestellt werden. Dazu soll das Projekt beitragen, Mitarbeiter-Engpässe bei mobilen Diensten und in Pflege-Heimen zu minimieren. 700.000 Euro sollen dafür investiert werden.

Als Vorbild gilt das Bundesland Burgenland. Schon im Jahr 2019 wurde das Modell für pflegende Angehörige im Burgenland eingeführt.

Pilot-Projekt im Detail:

  • Wer kommt für eine Anstellung infrage?

Es kommen alle Menschen infrage die 18 Jahre oder älter sind. Zudem muss die pflegende Person mit der Pflege-Stufe 3, 4 oder 5 eingestuft sein. Beide Personen müssen in Graz ihren Hauptwohnsitz haben und EU-Bürger sein. Personen die in Karenz sind, kommen nicht infrage.

  • Wo kann ich mich melden?

Betroffene Personen können sich bei pflegedrehscheibe@stadt.graz.at melden. Im November finden dazu 2 Info-Termine statt.

  • Muss ich irgendwelche Kenntnisse nachweisen?

Gefordert werden ein Erste-Hilfe-Kurs und kostenlose Kurse zu unterschiedlichen Themen im Ausmaß von insgesamt 26 Stunden.

  • Wie hoch ist die Entlohnung?

Die Entlohnung erfolgt je nach Stunden-Ausmaß. Möglich sind dabei 20, 30 oder auch 40 Stunden. Ausgezahlt bekommen pflegende Angehörige dafür 1200, 1600 sowie 2000 Euro.

  • Was bedeutet das finanziell für Pflegebedürftige?

Der pflegebedürftigen Person wird 50 Prozent des Pflege-Geldes als Selbst-Behalt abgezogen. Die restliche Finanzierung übernimmt das Sozial-Amt der Stadt Graz.