Der ehemalige österreichische Bundes-Kanzler Sebastian Kurz wird angeklagt. Am 18. Oktober muss Sebastian Kurz vor Gericht. Die Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft (WKStA) wirft ihm vor, dass er eine Falsch-Aussage gemacht habe.
WKStA überprüft Einhaltung von Gesetzen
Die Wirtschafts- und Korruptions-Staatsanwaltschaft (WKStA) überprüft die Einhaltung der Gesetze im Bereich der Wirtschaft und Politik. Sie ist dann zuständig, wenn es um große Geld-Beträge geht. Zum Beispiel, wenn Politiker ihr Amt ausnutzen, um für sich oder andere illegal Geld zu machen.
Untersuchungs-Ausschuss
Laut WKStA hat Sebastian Kurz vor dem Ibiza-Untersuchungs-Ausschuss die Unwahrheit gesagt. Bei einem Untersuchungs-Ausschuss wird überprüft, ob bei einem wichtigen politischen Ereignis die Gesetze eingehalten wurden. Die Mitglieder eines Untersuchungs-Ausschusses können Fragen an die Personen stellen, die möglicherweise daran beteiligt waren. Die Befragten sind verpflichtet, die Wahrheit zu erzählen.
Bei der Befragung ging es darum, welchen Einfluss Sebastian Kurz bei der Reform der ÖBAG hatte. Die ÖBAG verwaltet Firmen, die zum Teil dem Staat Österreich gehören. Es ging unter anderem um die Ernennung von Thomas Schmid zum ÖBAG-Chef.
Neben Sebastian Kurz werden auch Bernhard Bonelli und Bettina Glatz-Kremsner angeklagt. Bernhard Bonelli war Kabinettschef im Bundes-Kanzler-Amt unter Sebastian Kurz und Bettina Glatz-Kremsner war ÖVP-Vizepartei-Chefin.
Die Urteile sollen am 23. Oktober verkündet werden.
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Kleine Zeitung Inklusiv/Team Lebensgroß