Heinz-Christian Strache wurde heute (10. Jänner) vom Straf-Landesgericht in Wien im "Prikraf-Prozess" freigesprochen. Dies ist das 2. Mal, dass es über diese Angelegenheit einen Prozess gab. Der "Prikraf-Prozess" musste nämlich wiederholt werden. Das Urteil des Prozesses im Jahr 2021 wurde vom Ober-Landesgericht Wien aufgehoben. Angeklagt war auch Walter Grubmüller. Er war der Betreiber einer Wiener Privat-Klinik.
Die Richterin im 2. Prozess kam zu der Entscheidung, dass der Tat-Bestand gegen Strache und Grubmüller "nicht erfüllt" ist und die beiden daher freigesprochen werden.
Strache und Grubmüller angeklagt
"Prikraf" ist die Abkürzung für "Privatkrankenanstalten-Finanzierungs-Fonds". Im "Prikraf-Prozess" ging es um den Vorwurf eines möglichen Gesetz-Kaufes. So sollten die Betreiber einer Privat-Klinik in Wien-Währing leichter Zugang zu bestimmten Geld-Leistungen bekommen. Der Betreiber der Privat-Klinik hatte 10.000 Euro an die Freiheitliche Partei Österreich (FPÖ) gespendet.
In einem SMS-Chat fragte Strache, welches Gesetz "gebraucht" werde. Heinz-Christian Strache war von 2017 bis 2019 Vize-Kanzler Österreichs. Grubmüller und Strache sind seit langem befreundet.
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Kleine Zeitung inklusiv/Team Lebenshilfe