Für Menschen, die an Corona erkrankt sind, gibt es ab heute keine Quarantäne mehr. Bisher mussten sie in Quarantäne bleiben und durften ihr Zuhause nicht verlassen. Stattdessen gelten nun Verkehrs-Beschränkungen. Das bedeutet, dass man an bestimmte Orte gehen darf. Diese Regelung gilt ab 1. August in ganz Österreich.

Verkehrs-Beschränkungen mit Maske

Die Verkehrs-Beschränkungen gelten, sobald man einen positiven Anti-Gen-Test hat. Danach muss man einen PCR-Test machen. Ist der PCR-Test negativ, sind die Verkehrs-Beschränkungen beendet. Ist der Test positiv, gelten die Verkehrs-Beschränkungen für 10 Tage. Dabei muss man eine FFP2-Maske tragen, wenn man sein Zuhause verlässt. Nach 5 Tagen kann man sich freitesten.

Wo darf man hingehen?

Grundsätzlich gilt: Wer einen positiven Corona-Test, aber keine Symptome hat, darf die Wohnung verlassen. Wer sich krank fühlt, bleibt zuhause. Man kann sich wieder telefonisch krankmelden.

Personen, für die Verkehrs-Beschränkungen gelten, müssen eine FFP2-Maske tragen, wenn sie von Zuhause weggehen. Die FFP2-Maske darf man nur abnehmen, wenn man im Freien ist und mindestens 2 Meter Abstand zu anderen Personen hat.

Mit FFP2-Maske darf man auch in die Arbeit, ins Schwimmbad, in Discos oder in Restaurants oder um Essen abzuholen. Abnehmen darf man die Maske an diesen Orten aber nicht. Kranken-Anstalten, Pflege-, Behinderten- und Kur-Einrichtungen, Kinder-Betreuungs-Einrichtungen, Volks-Schulen und Horte dürfen überhaupt nicht betreten werden.

Was gilt am Arbeits-Platz?

Corona-positive Menschen dürfen an den Arbeits-Platz, wenn sie keine Symptome haben.Am Arbeits-Platz muss immer eine FFP2-Maske getragen werden. Darauf muss der Arbeit-Geber achten. Tut er das nicht, kann das strafbar sein. Beim Arbeiten mit Kunden-Kontakt, muss man den Kunden sagen, wenn eine corona-positive Person sie bedient. Es ist aber besser, wenn diese Mit-Arbeiter zuhause bleiben.

Corona-Risiko-Personen haben das Recht im Home-Office zu arbeiten oder auf Dienst-Freistellung, wenn es keine passenden Schutz-Maßnahmen gibt. Diese Regelung gilt vorerst bis Oktober.