Das derzeitige Kurz-Arbeits-Modell gilt noch bis Ende Juni 2022. Jetzt wurde angekündigt, dass das Kurz-Arbeits-Modell bis Ende des Jahres 2022 verlängert wird. Das haben das Finanz-Ministerium, das Arbeits-Ministerium und das Arbeits-Markt-Service (AMS) beschlossen. Details werden noch besprochen.
Strengere Überprüfung
Seit März 2020 gibt es die Kurz-Arbeit. Kurz-Arbeit bedeutet, dass man weniger arbeitet, aber man trotzdem einen Teil seines monatlichen Geldes bekommt. Das kann je nach Einkommen unterschiedlich sein.
Um Kurz-Arbeit zu nutzen, müssen Unternehmen einen Antrag einreichen. Bis jetzt wurden die Anträge einfach automatisch angenommen. In Zukunft sollen die Kurz-Arbeits-Anträge noch strenger überprüft werden. Es wird darauf geachtet, ob Unternehmen alle Voraussetzungen für Kurz-Arbeit erfüllen.
Über 50.000 Personen in Kurz-Arbeit
Am Anfang der Woche waren noch ungefähr 53.000 Personen zur Kurz-Arbeit vor-angemeldet. Die meisten Personen in Kurz-Arbeit gab es im April 2020. Damals waren es über 1 Million Menschen.
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Kleine Zeitung Inklusiv/Team Lebenshilfe