Mehrere Menschen mit Behinderungen und mit Vor-Erkrankungen haben in Deutschland eine Beschwerde bei Gericht eingelegt. Sie befürchteten, dass Menschen mit Behinderungen zu wenig Schutz im Falle einer „Triage“ hätten.
Entscheidung über Leben und Tod
„Triage“ kommt vom französischen Wort „trier“. Das bedeutet übersetzt „aussuchen“ oder „sortieren“. Als Triage wird eine Situation in der Medizin bezeichnet. Und zwar dann, wenn es mehr schwer-kranke Menschen als Behandlungs-Möglichkeiten gibt. Dann müssen die Ärzte entscheiden, wen sie retten. Dabei spielen auch bestehende Vor-Erkrankungen und statistische Chancen eine Rolle.
Mehrere Betroffene befürchteten daher, benachteiligt zu werden, weil sie Vor-Erkrankungen haben. Sie befürchteten, dass die Ärzte bei ihnen generell von einer geringeren Überlebens-Chance ausgehen könnten. Und sich gegen eine notwendige intensiv-medizinische Behandlung entscheiden könnten. Diese wäre aber notwendig, um zu überleben.
Benachteiligung darf nicht sein
Das höchste Gericht gab ihnen nun Recht: Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden, wenn es um eine intensiv-medizinische Behandlung geht.
Kleine Zeitung inklusiv/Team Lebenshilfe