Welche Corona-Regeln gelten jetzt?

Für Ungeimpfte gilt wieder ein Lockdown. Sie dürfen das eigene Zuhause nur aus bestimmten Gründen verlassen. Zum Beispiel, um in die Arbeit oder einkaufen zu gehen.

Im Handel, in Lokalen und in Hotels gilt die 2G-Regel. Ab heute gibt es eine Sperr-Stunde ab 22 Uhr. Sie gilt auch zu Silvester. Für Veranstaltungen gelten außerdem strenge Regeln. Ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen sich nicht mehr 25 Personen treffen. Es gilt die 2G-Regel und eine FFP2-Masken-Pflicht. 

Kann ich mein Weihnachts-Geschenk umtauschen?

Grundsätzlich sollte man sich bereits beim Kauf erkundigt, ob ein Umtausch möglich ist. Denn ein Umtausch ist nicht gesetzlich verpflichtend. Das machen die Verkäufer freiwillig. 

Wann sind die Impf- und Test-Straßen offen?

Die steirischen Test-Straßen haben durchgehend offen. Allerdings gibt es andere Öffnungs-Zeiten.
Am 31. Dezember und am 1. Jänner kann man sich von 8 bis 14 Uhr mit oder ohne Termin testen lassen. Am 2. Jänner von 8 bis 12 Uhr.
Impfen ohne Anmeldung ist täglich möglich. Nur nicht am 1. Jänner, da bleiben die Impf-Straßen geschlossen. Dafür kann man sich am 31. Dezember von 10 bis 20 Uhr impfen lassen und am 6. Jänner von 8 bis 18 Uhr (mit Ausnahme der Impf-Straßen in Mürzzuschlag, Murau und Schladming). 

Wie darf ich Silvester feiern?

Für Ungeimpfte wird der Lockdown zu Silvester gelockert. Treffen von bis zu 10 Personen sind erlaubt. Die 2G-Regel gilt in der Gastronomie, im Handel und in Hotels. Die Sperr-Stunde bleibt bei 22 Uhr. 

Darf ich Feuerwerke schießen?

Feuerwerke im Orts-Gebiet sind generell verboten. Öffentliche Feuerwerke wird es voraussichtlich nicht geben. 

Dürfen die Sternsinger heuer kommen? 

Sternsinger müssen sich an Regeln halten. Für die über 15-jährigen Sternsinger gilt die 3G-Regel. Empfohlen ist, dass die Sternsinger draußen bleiben. Wenn sie doch in ein Haus hinein gehen, dann nur mit FFP2-Maske. 

Was muss ich beachten, wenn ich Skifahren gehen will? 

Bei den Liften, bei den Hotels und Ski-Hütten gilt die 2G-Regel. Für Kinder unter 12 Jahren nicht. In geschlossenen Bereichen, in Gondeln und bei Sessel-Liften gilt zusätzlich die FFP2-Masken-Pflicht.