Ganz Österreich ging vor 2 Wochen in einen Lockdown. Der Lockdown soll nächste Woche wieder enden. Das wurde bei einer Presse-Konferenz der Regierung verkündet. Der Lockdown soll aber nur für Geimpfte und Genesene enden. Für Ungeimpfte gelten weiterhin die bekannten Ausgangs-Beschränkungen.

Das Lockdown-Ende bedeutet, dass Handels-Geschäfte und Gastronomie wieder öffnen dürfen. Zur Gastronomie gehören zum Beispiel Hotels und Restaurants. Auch körpernahe Dienst-Leistungen dürfen wieder öffnen. Es wird eine allgemeine FFP2-Masken-Pflicht geben.

Allerdings gibt es bei den Öffnungs-Maßnahmen zeitliche Unterschiede in den 9 Bundes-Ländern. 

Öffnungs-Tage in den Bundes-Ländern

  • Vorarlberg, Tirol, und Burgenland: Am 12. Dezember öffnet die Gastronomie. Am 13. Dezember öffnen die Handels-Geschäfte und körpernahe Dienst-Leistungen.
  • Nieder-Österreich, Salzburg, Kärnten und Steiermark: Am 13. Dezember öffnen die Handels-Geschäfte und körpernahe Dienst-Leistungen. Am 17. Dezember öffnet die Gastronomie.
  • Wien: Am 13. Dezember öffnen die Handels-Geschäfte und körpernahe Dienst-Leistungen. Am 20. Dezember öffnet die Gastronomie.
  • Ober-Österreich: Am 17. Dezember öffnen die Handels-Geschäfte, körpernahe Dienst-Leistungen und die Gastronomie. 

Lockdown-Ende für Geimpfte und Genesene

Der Lockdown endet nur für geimpfte und genesene Personen. Für ungeimpfte Personen gelten die Ausgangs-Beschränkungen weiterhin. Sie dürfen ihr Zuhause nur aus bestimmten Gründen verlassen. 

Die neuen Regeln müssen genau eingehalten werden. Wenn das nicht der Fall ist, dann können die Maßnahmen wieder verschärft werden.

Veranstaltungen und Feste

Folgende Veranstaltungen dürfen mit bestimmten Regeln wieder stattfinden:

  • Christkindl-Märkte öffnen wieder am Sonntag. Eine Ausnahme ist Ober-Österreich.
  • Bei Kultur-Veranstaltungen (Oper, Theater, Konzerte und Kino) dürfen mit fixen Sitz-Plätzen höchstens 2.000 Personen sein. Ohne Sitz-Plätze dürfen sich maximal 25 Personen in einem Raum aufhalten. Es gilt FFP2-Masken-Pflicht.
  • Bei Veranstaltungen im Freien, zum Beispiel Sport-Veranstaltungen, dürfen sich mit fixen Sitz-Plätzen maximal 4.000 Personen aufhalten. Ohne Sitz-Plätze dürfen es höchstens 300 Personen sein.
  • Bei Geburtstags-, Hochzeits- oder Weihnachts-Feiern dürfen ohne fixe Sitz-Plätze höchstens 25 Leute sein.
  • Gelegenheits-Märkte dürfen mit 2G-Regel und FFP2-Masken-Pflicht stattfinden. Wenn es Essen und Getränke gibt, dann dürfen höchstens 300 Personen dort sein.
  • Die Gastronomie hat um 23 Uhr Sperr-Stunde. Der Bar-Betrieb, die Steh-Gastronomie, die Nacht-Gastronomie und Après-Ski sind weiterhin nicht möglich. Ob es dort auch zu Lockerungen kommt, wird erst am 9. Jänner 2022 beraten.

Kinder und Jugendliche

Für Kinder unter 12 Jahren gelten die Ausgangs-Beschränkungen nicht. Für Schüler über 12 gilt der Ninja-Pass als Eintritts-Nachweis. Und zwar bis zu Ferien-Beginn. Dann gilt eine Sonder-Regel. In der Ferien-Zeit können sich Schul-Kinder über 12 Jahren 2-Mal pro Woche testen lassen, um die ganze Woche alles nutzen zu können. Das gilt für Schul-Kinder bis zur Beendigung der Schul-Pflicht.