Was bedeutet die neue 2G-Regel?

2G bedeutet, dass nur geimpfte und genesene Personen Zutritt zu bestimmten Einrichtungen und Veranstaltungen haben.

An welchen Orten gilt die 2G-Regel?

Die 2G-Regel gilt ab heute an folgenden Orten:

  • Bei körpernahen Dienst-Leistungen (zum Beispiel Friseure)
  • In der Gastronomie (zum Beispiel Lokale)
  • In Hotels
  • Im Kultur-Bereich (Kinos, Theater, Konzerte)
  • In Sport-Stätten und Fitness-Studios
  • In Krankenhäusern und Pflege-Einrichtungen. Dort muss man zusätzlich eine FFP2-Maske tragen.

Im gesamten Handel und in den öffentlichen Verkehrs-Mitteln (Straßen-Bahn, Bus, Zug) gilt die 2G-Regel nicht. Hier müssen alle eine FFP2-Maske tragen. Auch im Museum und in der Bibliothek gilt die FFP2-Masken-Pflicht.

So lange gelten die Nachweise im Grünen Pass:

  • Der Nachweis für geimpfte Personen gilt ab der 2. Corona-Impfung. Der Nachweis ist 9 Monate lang gültig. Danach braucht man eine 3. Corona-Impfung.
  • Bis 6. Dezember 2021: Personen, die sich jetzt impfen lassen, können einen PCR-Test machen. Dann dürfen diese Personen auch 2G-Bereiche besuchen. Danach braucht man die 2. Corona-Impfung.
  • Bis 3. Jänner 2022: Personen, die mit dem Impf-Stoff von Johnson&Johnson geimpft wurden, brauchen ab 3. Jänner 2022 eine 2. Corona- Impfung, damit der 2G-Nachweis weiter gültig ist.
  • Der Nachweis für genesene Personen gilt für 6 Monate nach einer nachgewiesenen Corona-Erkrankung.

Kinder unter 12 Jahren sind von der 2G-Regel ausgenommen. Für Schüler reicht der „Ninja-Pass“ als 2G-Nachweis. Dieser gilt auch am Wochenende. Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen. Kinder zwischen 6 und 14 Jahren müssen einen Mund-Nasen-Schutz statt einer FFP2-Maske tragen.

Außerdem: Die Ausreise-Kontrollen aus bestimmten Orten wird es nicht mehr geben.

Was gilt am Arbeits-Platz?

Am Arbeits-Platz gilt die 3G-Regel. Das heißt man muss geimpft, genesen oder getestet sein. Ein PCR-Test ist für 72 Stunden gültig. Das sind 3 Tage. Ein Anti-Gen-Test (zum Beispiel von einer Test-Straße) ist für 24 Stunden gültig. Das ist 1 Tag. Anti-Körper-Nachweise und Anti-Gen-Selbst-Tests sind nicht mehr als Nachweis gültig.

In der Nacht-Gastronomie und bei Veranstaltungen ab 250 Teilnehmern müssen Mitarbeiter, die weder geimpft noch genesen sind, einen gültigen PCR-Test haben. Sie müssen dann auch eine FFP2-Maske tragen. Das gilt auch für Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflege-Bereich. Hier müssen aber geimpfte und genesene Personen zusätzlich einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Was gilt bei Veranstaltungen?

Bei Veranstaltungen gibt es 3 Stufen.

  • Ab 25 Teilnehmern: Der Veranstalter muss die 2G-Nachweise kontrollieren.
  • Ab 50 Teilnehmern: Der Veranstalter muss eine Woche vorher einen Sicherheits-Plan und einen Corona-Beauftragten bekanntgeben.
  • Ab 250 Teilnehmern: Veranstaltungen ab 250 Teilnehmern muss man bewilligen lassen.

Kontrollen und Strafen

Für die Kontrolle der 2G-Regel und der Masken-Pflicht sind die Betreiber der Einrichtungen verantwortlich. Das Gleiche gilt für Veranstalter. Sie müssen die Nachweise überprüfen. Gesundheits-Behörden und die Polizei sollen die Einhaltung der Regeln kontrollieren.

Personen, die die 2G-Regel nicht einhalten, könnten bis zu 500 Euro Strafe zahlen. Betreiber von Einrichtungen könnten bis zu 3.600 Euro Strafe zahlen, wenn sie die Nachweise nicht kontrollieren.