Am 2. November 2020 gab es in der Wiener Innen-Stadt einen Terror-Anschlag. 4 Menschen wurden getötet und 23 zum Teil schwer verletzt. Der Attentäter wurde von der Polizei erschossen.
Ein Kontakt-Mann des Attentäters stand am Landes-Gericht für Straf-Sachen vor Gericht. Er wurde wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation zu 1 Jahr Haft verurteilt.
Foto mit verbotenem Symbol verschickt
Der Anklage-Punkt hat sich auf ein Foto bezogen, das er 2015 in einer Chat-Gruppe weitergeleitet hatte. Auf dem Foto war eine tschetschenische Flagge mit dem Symbol der Terror-Organisation „Islamischer Staat“ (IS) zu sehen. Er soll sich zudem mehrfach mit anderen Personen getroffen haben, die die Aktivitäten des IS unterstützen. Bei 2 dieser Treffen soll auch der Attentäter von Wien dabei gewesen sein. Der Kontakt-Mann behauptete, den Attentäter nicht gut gekannt zu haben.
Untersuchungs-Haft
Der verurteilte Kontakt-Mann befand sich seit 3. November 2020 in Untersuchungs-Haft. Die Untersuchungs-Haft ist eine vorläufige Haft, in der überprüft wird, ob der Beschuldigte zu Recht angeklagt ist.
Der Kontakt-Mann ist jetzt nicht mehr im Gefängnis, weil die Zeit in der Untersuchungs-Haft als Haft-Strafe angerechnet wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Kleine Zeitung inklusiv/Team Lebenshilfe