Heute, am 1. Juli, gibt es weitere Öffnungs-Schritte.
Die Masken-Pflicht wird gelockert. In Bereichen, wo die 3G-Regel gilt, muss man keine Maske mehr tragen. Das heißt, man muss getestet, genesen oder geimpft sein.
Das betrifft folgende Bereiche:
- Gastronomie, also Restaurants, Lokale und Bars
- Tourismus-Bereich
- Freizeit-Bereich
- Kultur-Einrichtungen
- Sport-Einrichtungen
- Schulen
- Veranstaltungen mit über 100 Personen
In einigen Bereichen reicht statt einer FFP2-Maske ein Mund-Nasen-Schutz. Dieser muss an folgenden Orten getragen werden:
- Öffentliche Verkehrs-Mittel, wie Busse, Züge und Straßen-Bahnen
- Handel, wie Lebensmittel-Geschäfte und Einkaufs-Zentren
- Museen
- Krankenhäuser und Pflegeheime
Im Handel fällt auch die Quadratmeter-Beschränkung weg.
Clubs und Diskotheken
Discos dürfen wieder öffnen. Auch die Sperr-Stunde gibt es nicht mehr. Tanzen ist wieder erlaubt. Auch Trinken an den Bars ist wieder möglich. Der Club darf aber nur zu 75 Prozent voll sein. Es dürfen also nicht so viele Personen in den Club, wie es möglich wäre.
Große Veranstaltungen
Bei großen Veranstaltungen gibt es keine Besucher-Begrenzungen mehr. Auch Essen und Trinken ist bei Veranstaltungen wieder erlaubt. Ab 100 Personen muss man eine Veranstaltung bekanntgeben. Ab 500 Personen muss man eine Veranstaltung bewilligen lassen.
Kleine Zeitung inklusiv/Team Lebenshilfe