Viele Menschen haben den Überblick über die Corona-Regeln verloren.

Am Montag hat die Bundesregierung über neue Maßnahmen beraten. Doch wird es keine größeren Lockerungen geben. Die bisherigen Regeln bleiben gültig. Hier die wichtigsten Regeln für den Alltag im Überblick: 

Der Abstand:

Es gilt ein Mindestabstand von zwei Metern. Und zwar an öffentlichen Orten drinnen und draußen sowie am Arbeitsplatz.

Den Abstand müssen nicht einhalten: 

  • Personen, die zusammenwohnen
  • Lebenspartner
  • einzelne engste Angehörige und einzelne wichtige Bezugspersonen
  • Menschen am Arbeitsplatz, wenn es andere geeignete Schutzmaßnahmen gibt (zum Beispiel Plexiglas-Wände) und sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen 

FFP2-Masken-Pflicht:

Die Masken-Pflicht gilt auch für geimpfte Personen und jene, die eine Corona-Erkrankung hatten. Eine FFP2-Maske muss man tragen: 

  • an allen öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen
  • bei derzeit erlaubten Veranstaltungen (zum Beispiel Begräbnisse)
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnsteigen, Haltestellen, Bahnhöfen und Flughäfen
  • bei Fahrgemeinschaften
  • in Seil- und Zahnradbahnen
  • in allen Geschäften und in Dienstleistungs-Betrieben (zum Beispiel Friseure)
  • auf Bauern-Märkten
  • in Behörden und Gerichten
  • in der Gastronomie und beim Abholen von Speisen (die Lokale bleiben geschlossen, dort zu essen ist nicht erlaubt)
  • bei Treffen von Selbsthilfe-Gruppen

Nicht getragen werden muss eine FFP2-Maske: 

  • von Logopäden und deren Patienten während der Behandlung
  • von gehörlosen und schwer hörbehinderten Menschen sowie deren Gesprächs-Partnern während der Kommunikation
  • Kinder bis zum 6. Lebensjahr
  • Kinder zwischen 6 und 14 Jahre können einen eng anliegenden Mund-Nasen-Schutz tragen
  • Personen, denen das Tragen einer FFP2-Maske aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann (ärztliches Attest notwendig)
  • Schwangere; stattdessen ist ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz zu tragen 

Ausgangsbeschränkungen:

Zwischen 6 Uhr früh und 20 Uhr abends dürfen sich maximal 2 Haushalte treffen: maximal 4 Erwachsene mit ihren maximal 6 aufsichtspflichtigen Kindern.

Für die Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr gilt ein Ausgangsverbot.

Die Beschränkungen gelten nicht,

  • wenn es darum geht, eine Gefahr für Leib, Leben und Eigentum abzuwenden
  • wenn man andere Personen betreut und unterstützt
  • wenn man Besorgungen für das tägliche Leben erledigt
  • wenn man sich beruflich weiterbildet und für Ausbildungs-Zwecke
  • wenn man Sport alleine macht oder spazieren geht
  • wenn es sich um unaufschiebbare Termine bei einer Behörde oder einem Gericht handelt 

Alten- und Pflegeheime:

Mitarbeiter müssen alle drei Tage getestet werden und bei Kontakt mit
Bewohnern eine spezielle Maske tragen.
Bewohner dürfen zweimal pro Woche von zwei Personen besucht werden. Ausnahmen bilden Besuche auf Palliativ- und Hospiz-Stationen sowie Seelsorge.
Besucher brauchen einen negativen Test und müssen während des Besuchs eine FFP2-Maske tragen. 

Sport:

  • Kontaktsport ist nicht erlaubt
  • Outdoor-Sportstätten dürfen betreten werden (z. B. Eislaufplatz, Loipen), es gilt ein Abstand von mindestens 2 Metern
  • Seilbahnen sind geöffnet, FFP2-Maskenpflicht ab 14 Jahren (ab 6 Jahren Mund-Nasen-Schutz), es gilt ein Abstand von mindestens 2 Metern
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre dürfen im Freien Sport machen; auch in der Gruppe mit bis zu 10 Personen plus 2 Trainer 

Arbeit:

  • wo möglich, soll auf Homeoffice umgestellt werden
  • Abstandspflicht von mindestens 2 Metern
  • in geschlossenen Räumen muss ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz getragen werden
  • bei engem Kontakt (zum Beispiel mit Kunden) muss es wöchentlich Tests geben und ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden oder eine FFP2-Maske 

Schule:

Die Regelungen für Schulen und Universitäten sind gesondert festgelegt.
Es gibt momentan keine generelle Verlängerung der Osterferien bzw. Distance Learning nach Ostern, sondern die Osterferien enden wie geplant.

Der Schulbetrieb wird nach Ostern im jetzigen Modus fortgeführt: Volksschüler haben eine 5-Tage-Woche, die Unterstufe und die Oberstufe bleiben im Schicht-Betrieb.
Es kann regionale Anpassungen geben. 

Kultur & Freizeit:

  • Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive sind geöffnet
  • Tierparks, Zoos und botanische Gärten sind geöffnet
  • mindestens 2 Meter Abstand müssen eingehalten werden
  • man muss im Freien keine FFP2-Maske tragen, wenn man nur mit Personen aus dem gleichen Haushalt Kontakt hat