Eine FFP2-Maske muss in den öffentlichen Verkehrs-Mitteln und in Geschäften getragen werden. Diese Maske ist auch Pflicht bei Fahr-Gemeinschaften, bei Seil-Bahnen und bei Zahnrad-Bahnen. Bei Behörden-Gängen, bei Essens-Abholungen und in Hotels gilt auch die FFP2-Masken-Pflicht.

Bei der FFP2-Masken-Pflicht gibt es auch Ausnahmen. Diese sind:

  • Schwangere,
  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine FFP2-Maske tragen können,
  • und Kinder ab 6 Jahren. Bei Kindern zwischen 6 und 14 Jahren reicht eine Stoff-Maske. Jüngere Kinder müssen keine Maske tragen.

Wer sich weigert eine FFP2-Maske zu tragen, muss mit einer Strafe von 25 Euro rechnen.

Abstand halten

Ab heute muss man 2 Meter Abstand zu anderen Personen halten. Das gilt in der Öffentlichkeit und am Arbeitsplatz.

Wenn man öffentliche Orte betritt, die sich in geschlossenen Räumen befinden, muss man den Abstand einhalten und eine FFP2-Maske tragen.

Die Abstands-Regeln gelten nicht bei Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben. Wenn der Lebens-Partner in einem anderen Haushalt wohnt, dann gilt die Abstands-Regel auch nicht. Auch bei engen Angehörigen und wichtigen Bezugs-Personen muss man den Abstand nicht einhalten.

Mehr Tests geplant

Im Gesundheits- und im Pflege-Bereich sind regelmäßige Test bereits verpflichtend. Jetzt sind auch Tests für folgende Berufs-Gruppen geplant: Arbeitnehmer mit Kunden-Kontakt (Handel, Dienst-Leistungen und Verkehr), Lehrer und Pädagogen, Arbeiter in der Lager-Logistik (wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann), Personen im öffentlichen Dienst und Spitzen-Sportler