Der harte Lockdown ist ab heute zu Ende. Die Maßnahmen werden gelockert. Einkaufs-Zentren und Geschäfte dürfen wieder öffnen. Die Bundes-Regierung bittet aber, dass nicht gleich am ersten Tag alle Menschen gleichzeitig in die Geschäfte kommen. Bis Weihnachten gäbe es noch genug Möglichkeiten, die Einkäufe zu erledigen. Die Zahl der Neu-Ansteckungen soll weiter sinken, so Gesundheits-Minister Anschober.
Polizei wird kontrollieren
Innen-Minister Karl Nehammer kündigt an, dass die Polizei „engmaschige Kontrollen in Einkaufs-Straßen wie auch Einkaufs-Zentren“ machen wird. Wenn jemand gegen die Maßnahmen verstößt, dann wird es Strafen geben. Besonders dann, wenn die Person nicht einsichtig ist und sich weigert, die Maßnahmen einzuhalten. Wer keine Maske trägt, zahlt 25 Euro Strafe. Wer Abstände nicht einhält, zahlt 50 Euro Strafe.
Geschäfts-Besitzer müssen auch Vorschriften einhalten
Auch Besitzer von Geschäften oder Einkaufs-Zentren können Strafen bekommen, wenn sie sich nicht an die Maßnahmen halten. In Geschäften gibt es eine Personen-Beschränkung. Pro 10 Quadratmeter darf sich nur 1 Kunde aufhalten. Auch in den großen Einkaufs-Zentren darf man nur Einkäufe machen. Essen und Trinken ist verboten. In den Verbindungs-Räumen in Einkaufszentren sollte man sich nicht aufhalten. Um gut regeln zu können, wie viele Kunden in das Geschäft kommen, soll es Boden-Markierungen und Absperrungen geben.
Kleine Zeitung inklusiv/Team Lebenshilfe