Morgen, Dienstag, startet der 2. Lockdown. Die Ausgangs-Beschränkungen werden strenger sein. Noch immer gelten die 1-Meter-Abstands-Regel und die Masken-Pflicht. Geschäfte werden wie schon im Frühjahr wieder geschlossen. Allerdings dürfen mehr Firmen geöffnet bleiben als im 1. Lockdown.
Was offen und was geschlossen bleibt
Handel: Geschäfte, die als lebensnotwendig eingestuft werden, bleiben geöffnet. Dazu gehören Lebensmittel-Geschäfte, Apotheken, Drogerien, Konditoreien, Bäckereien und Fleischereien. Auch Putzereien, Änderungs-Schneidereien, Handwerker-Werkstätten, Fahrrad- und Auto-Werkstätten bleiben offen. Geschlossen bleiben Verkaufs-Räume für Räder und Autos.
Dienstleistungen im Gesundheits-Bereich: Friseure, Fußpfleger, Kosmetiker, Masseure und Tätowierer müssen schließen. Physio-, Ergo- und Psycho-Therapeuten dürfen weiterarbeiten.
Weitere Dienstleistungen: Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen, Tier-Ärzte, Versicherungen, Tankstellen, Banken, Post-Betriebe, Abfall-Entsorgungs-Betriebe, Tabak-Fachgeschäfte und Zeitungs-Kioske, Ticket-Schalter bei Bahnhöfen und U-Bahn bleiben offen.
Gastronomie: Hotels und Restaurants bleiben nach wie vor geschlossen. Allerdings dürfen die Restaurants Essen zum Abholen anbieten. Sie dürfen auch Essen nach Hause liefern.
Baustellen: Für Baustellen ändert sich nichts. Aber es muss auf den Abstand und auf den Arbeitnehmer-Schutz geachtet werden.
Ganztägige Ausgangs-Beschränkungen
Der eigene Wohnbereich darf während des Lockdowns nicht verlassen werden. Es gibt aber Ausnahmen. Man darf die Wohnung verlassen, wenn man zu seinem Zweit-Wohnsitz fährt. Arztbesuche sind ebenfalls erlaubt. Kinder-Spielplätze darf man auch besuchen.
Zur körperlichen und psychischen Erholung darf man seinen Wohnbereich auch verlassen. Allerdings darf man sich dabei nicht mit anderen Personen verabreden. Sport darf man draußen alleine machen. Sportstätten sind für Hobby-Sportler geschlossen. Kontakt-Sportarten sind verboten.
Kontakt zu anderen Personen
Kontakt zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, sollte man vermeiden. Treffen mit engen Familien-Mitgliedern und wichtigen Bezugs-Personen sind möglich. Zu den engen Familien-Mitgliedern gehören Eltern, (volljährige) Kinder und Geschwister. Diese sollte man aber nur einzeln treffen. Eine Ausnahme ist auch der Besuch des Lebenspartners, der nicht im gemeinsamen Haushalt lebt.
Hochzeiten und Begräbnisse
Hochzeiten wird es während des Lockdowns keine geben. Es sind nur unaufschiebbare Behörden-Wege erlaubt. Bei Begräbnissen dürfen höchstens 50 Personen dabei sein. Es gilt Maske tragen und Abstand halten. Öffentliche Gottesdienste gibt es momentan nicht.
Kleine Zeitung inklusiv/Team Lebenshilfe