Amy Coney Barrett ist eine amerikanische Richterin, die zur nächsten Höchstrichterin am Obersten Gerichtshof der USA ernannt wurde. Sie besetzt damit den freien Platz, der nach dem Tod von Ruth Bader Ginsburg freigeworden war. Der Oberste Gerichtshof der USA besteht aus 9 Richtern.
Amy Coney Barrett von Donald Trump vorgeschlagen
Vorgeschlagen worden ist Amy Coney Barrett von US-Präsident Donald Trump. Ein Vorschlag für einen Richter muss dann vom Senat der USA bestätigt werden. Im US-Senat gibt es insgesamt 100 Abgeordnete. Sie werden auch Senatoren genannt.
Republikaner und Demokraten stimmen komplett verschieden
Um zum Höchstrichter gewählt zu werden, muss eine Mehrheit der Abgeordneten für den Vorschlag des Präsidenten stimmen. Weil bei der Wahl 52 Senatoren der Republikanischen Partei für Amy Coney Barrett gestimmt haben, ist sie zur Höchstrichterin ernannt worden. Alle 47 Senatoren der Demokratischen Partei haben gegen Barrett gestimmt.
Richter am Obersten Gerichtshof auf Lebenszeit gewählt
Höchstrichter in den USA werden auf Lebenszeit gewählt. Das bedeutet, dass sie immer Richter bleiben und nicht abgewählt werden können. Nur wenn jemand stirbt oder von sich selber aus nicht mehr als Höchstrichter arbeiten will, wird ein neuer Höchstrichter gewählt.
Oberster Gerichtshof trifft wichtige Entscheidungen für alle Amerikaner
Die Richter des Obersten Gerichtshofes treffen wichtige Entscheidungen zu Gesetzen. Ihre Entscheidungen sind für alle Amerikaner wichtig, weil sie zum Beispiel grundlegende Regelungen bei Themen wie Einwanderung, Abtreibung und Gesundheit bestimmen. Höchstrichter müssen überprüfen, ob die Gesetze der Verfassung der USA entsprechen oder nicht. Die Gesetze, die sie bestätigen oder ändern, gelten für viele Jahre. Höchstrichter in den USA sollen ihre Entscheidungen ohne Einfluss der Parteien machen.
Oberster Gerichtshof müsste Stimmen-Zählung bei der Präsidenten-Wahl überprüfen
Eine weitere Aufgabe des Obersten Gerichtshofes ist es, die Stimmen-Zählung bei der Wahl des Präsidenten zu prüfen, wenn die Wahl knapp ausgeht und die Stimmen gerichtlich kontrolliert werden müssten.
Kleine Zeitung inklusiv/Team Lebenshilfe