Ab Freitag dürfen nur noch 6 Personen bei privaten Feiern in Innenräumen dabei sein. Dabei gibt es aber ein Problem. Diese Regelung gilt im eigenen Haushalt nicht.
Aber gerade zuhause stecken sich angeblich die meisten Menschen mit Corona an. Laut einer Auswertung der Agentur für Gesundheit und Ernährungs-Sicherheit (AGES) entstehen 60 Prozent der Corona-Cluster in Haushalten.
Kontrollen daheim (noch) verboten
Bundes-Kanzler Sebastian Kurz sagt, dass man Kontrollen daheim nicht machen kann. Private Wohnungen und Häuser dürfen Polizisten nicht einfach betreten.
Bernd-Christian Funk ist auf Verfassungsrecht spezialisiert. Er hatte ein Gespräch mit der Kleinen Zeitung. Das aktuelle Corona-Gesetz erlaubt der Polizei nicht die privaten Häuser zu betreten.
Sonder-Regelung bei wichtigen Gründen
Aber wenn die Mehrheit dafür stimmt, dann könnten die Regierungs-Parteien eine Rechts-Grundlage schaffen. Damit hätten die Polizisten mehr Berechtigungen. „Wenn es aus Gründen der Seuchen-Bekämpfung unbedingt erforderlich ist, im Privat-Bereich einzugreifen, könnte so etwas erlaubt werden.“
Wenn es einen guten Grund für diese Maßnahme gibt, könnte diese Maßnahme auch vom Verfassungs-Gerichtshof erlaubt werden.
Kleine Zeitung inklusiv/Team Lebenshilfe