Die Regierung hat heute die neuen Corona-Maßnahmen bekannt gegeben. Die Maßnahmen werden ab Freitag gelten. Die Maßnahmen gelten für mindestens 4 Wochen. Bundes-Kanzler Sebastian Kurz sagte: „Die Schritte sind unpopulär, aber notwendig.“ 

Strengere Regeln bei Veranstaltungen und privaten Treffen

  • ohne zugewiesenen Sitzplatz: Drinnen dürfen sich nur 6 Personen treffen. Draußen dürfen sich 12 Personen treffen. Das betrifft alle Gruppen, wie zum Beispiel Fitness-Kurse oder Wander-Gruppen.
  • Bei Veranstaltungen mit mehr Personen müssen diese Personen einen zugewiesenen Sitzplatz haben. Außerdem muss man diese Veranstaltung bei der Gesundheits-Behörde bekannt geben.
  • Ab 250 Personen muss man eine Veranstaltung bewilligen lassen.
  • Bei allen Veranstaltungen drinnen und draußen muss man einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Bei Veranstaltungen darf man nicht essen oder trinken. Außer man nimmt an Aus- und Weiterbildungen teil, die den ganzen Tag dauern.
  • Bei behördlich genehmigten Veranstaltungen dürfen drinnen höchstens 1.000 Besucher sein. Draußen dürfen höchstens 1.500 Besucher sein.

Im privaten Wohnbereich gelten diese Maßnahmen nicht. „Es gibt aber die dringende Empfehlung, sich dort daran zu halten.“ Außerdem bittet die Regierung darum, zu Halloween und zu Allerheiligen keine Feiern zu machen. Friedhofs-Besuche sollte man nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt machen. 

Maßnahmen in der Gastronomie

  • An einem Tisch dürfen höchstens 6 Menschen sitzen. Minderjährige Kinder zählen nicht dazu.
  • Man darf nach der Sperrstunde vor dem Lokal nichts mehr essen oder trinken.
  • Bei Restaurants ab 50 Plätzen muss es einen Sicherheits-Plan geben.
  • Die Sperrstunde bleibt bei 1 Uhr in der Früh.

Maßnahmen in Alters-Heimen

  • In allen allgemeinen Bereichen im Altersheim muss man einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Bewohner werden bei einer Neu- oder Wieder-Aufnahme getestet.
  • Für die Mitarbeiter gibt es eine einheitliche Mund-Nasen-Schutz-Pflicht. Außerdem werden die Mitarbeiter regelmäßig getestet.
  • Besucher müssen sich vorher anmelden und einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Außerdem wird überprüft, ob die Besucher gesund sind.
  • Alle Einrichtungen müssen einen Hygiene- und Sicherheits-Plan haben.

Personen, die aus dem Ausland einreisen, müssen einen Corona-Test machen, wenn sie einen Beruf haben, bei dem man den Abstand nicht gut einhalten kann. 

Regeln für die Friedhöfe  

In der Steiermark sind 500 Personen bei den Gräber-Segnungen erlaubt. Und man muss 1 Meter Abstand zu Personen haben, mit denen man nicht in einem Haushalt lebt.

Die Diözese Graz-Seckau hat an alle Kirchen Empfehlungen geschickt, wie man Allerheiligen feiern könnte. Es entscheidet aber jede Kirche selbst, wie sie Allerheiligen feiern möchte. Ein Sprecher der Diözese sagt: „In vielen Pfarren ist diese Information auf der Homepage oder im Pfarrblatt zu finden. Ansonsten gibt das Pfarramt Auskunft.“