Immer mehr Eltern erzählen, dass die Direktoren Schüler nach Hause in Quarantäne schicken, wenn sie krank wirken. Die Bildungsdirektorin der Steiermark, Elisabeth Meixner sagt aber: „Die Schulleitung ist nicht berechtigt, Personen in Quarantäne zu schicken oder Distance Learning anzuordnen!“
Absprache mit Bildungs-Direktion notwendig
Wenn ein Direktor der Meinung ist, dass einzelne Schüler oder Klassen nach Hause geschickt werden müssen, dann muss das vorher mit der Bildungs-Direktion des jeweiligen Bundeslandes abgesprochen werden.
Vorgangsweise bei Verdachts-Fall
Wenn ein Direktor glaubt, dass ein Schüler sich mit Corona angesteckt haben könnte, dann muss dieser Schüler räumlich von den anderen Schülern getrennt werden. Dabei muss man auch auf die Einhaltung der Abstands- und Hygiene-Regeln achten. Danach werden die Eltern angerufen, damit sie den Schüler abholen kommen. Die Eltern müssen dann das Gesundheits-Telefon 1450 anrufen. Die Bildungs-Direktion sagt: „Das ist Aufgabe der Eltern.“
Der Direktor muss anschließend der Gesundheits-Behörde und der Bildungs-Direktion Bescheid geben. Diese entscheiden dann über weitere Maßnahmen. Die Schule muss diese Anweisungen nur umsetzen.
Erkrankung am Wochenende
Schüler können aber auch am Wochenende Zuhause krank werden. Sollte es sich dabei um einen Corona-Verdachts-Fall handeln, müssen die Direktoren die Bildungs-Direktion benachrichtigen. Der betroffene Schüler darf so lange nicht in die Schule kommen, bis klar ist, ob der Schüler Corona hat oder nicht. Der Schüler muss mindestens so lange Zuhause bleiben, wie es die Gesundheits-Behörde sagt.
Kleine Zeitung inklusiv/Team Lebenshilfe