Der Nationalrat hat am Mittwoch neue Maßnahmen beschlossen. Sie sollen eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus verhindern.
Im Vorfeld wurde das neue Gesetz heftig kritisiert. Nun aber stimmten ÖVP, SPÖ und Grüne zu. Damit sind die neuen Gesetze nun korrekt gültig und können umgesetzt werden. Damit hat Gesundheits-Minister Rudolf Anschober mehr Handlungs-Spielraum.
Einige der wichtigsten Regeln im Überblick:
Ausgangssperren und Betretungsverbote:
Mit dem neuen Gesetz kann es verboten oder eingeschränkt werden, sich an bestimmten Orten aufzuhalten.
Ausgenommen ist der private Wohnbereich. Es gibt fünf Bereiche, die Ausnahmen bilden: Wenn es sich um einen Notfall oder eine Hilfeleistung handelt, wenn man Einkaufen oder zur Arbeit geht und wenn man hinausgeht, um sich zu erholen (spazieren etwa).
Rückkehr des Babyelefanten:
Sich an bestimmten Orten aufzuhalten, muss aber nicht gleich verboten werden. Anschober kann auch genaue Regeln festlegen. Zum Beispiel, dass an jenem Ort ein gewisser Abstand eingehalten werden muss.
Gerichte werden entlastet:
Bisher musste jeder Mensch in Quarantäne dem zuständigen Bezirksgericht gemeldet werden. In Zukunft soll das nur passieren, wenn die Quarantäne länger als zehn Tage dauert.
Test-Programme an Schulen:
Der Bildungs-Minister soll Corona-Test-Programme an Schulen anordnen können. Schulärzte und Labors soll er mit der Durchführung beauftragen können. So sollen viele Fälle gleichzeitig an einer Schule verhindert werden.
Strafen und Kontrollen:
Polizisten dürfen nun auch Anhaltungen durchführen, um zu überprüfen, ob Auflagen eingehalten werden. Im privaten Bereich darf allerdings nicht kontrolliert werden.
Bei Verstößen drohen Strafen bis zu 1450 Euro. Unternehmer müssen mit bis zu 30.000 Euro Strafe bei Verstößen rechnen.
Größere Veranstaltungen:
Größere Veranstaltungen können und müssen ab sofort mit gewissen Regeln bewilligt werden. Sie können aber auch verboten werden. Die Veranstalter müssen genaue Hygiene-Konzepte vorlegen.
Kleine Zeitung inklusiv/Team Lebenshilfe