Eine Facebook-Nutzerin wollte mit einem Beitrag auf ihrer Facebook-Seite helfen, ein neues Zuhause für einen Hund aus einem Tierheim zu finden. Unter diesem Beitrag schimpfte eine andere Nutzerin über das betreffende Tierheim.
Tierheim drohte Frau mit Klage
Das Schimpfen der fremden Frau hatte für die Frau, der die Seite gehört, Folgen. Sie erhielt Post vom Tierheim. „Man drohte mir mit rechtlichen Schritten, sollte ich dieses Posting nicht sofort löschen.“ Die Frau fragt sich: „Wieso muss ich etwas entfernen, das ich nicht geschrieben habe?“. Sie sagte auch noch: „Ich kenne die Frau, die das geschrieben hat, nicht einmal.“
Privat-Person für Inhalte verantwortlich
Die Rechts-Lage sagt, dass auch Privat-Personen für den Inhalt einer Facebook-Seite verantwortlich sind: Wenn zum Beispiel ein beleidigendes Posting auf einer privaten Facebook-Seite gemacht wird und es eine Beschwerde gibt, muss der Besitzer der Seite sofort reagieren. Wenn eine Person nach einer Beschwerde nicht sofort reagiert und das Posting nicht löscht, kann es eine hohe Strafe geben.
Löschen nach Beschwerde
Privat-Personen müssen nicht ständig beobachten, was auf ihrer Facebook-Seite geschrieben wird. Sobald es aber eine offizielle Beschwerde gibt, muss schnell reagiert werden. Ansonsten handelt es sich um Unterlassung und kann sehr teuer werden.
Kleine Zeitung inklusiv/Team Lebenshilfe