Als „Upskirting“ bezeichnet man das unerlaubte Fotografieren des Intimbereichs. Es ist eine Form von sexueller Belästigung von Frauen.
Mit einem neuen Gesetz soll das Fotografieren unter den Rock mit einem Jahr Haft bestraft werden. Allerdings muss nachgewiesen werden, dass der Täter die Fotos mit Absicht gemacht hat.
„Upskirting“ wird damit rechtlich zu einer Straftat. Das war es bis jetzt nicht. Bisher konnte wenig unternommen werden, wenn man Opfer einer solchen Tat wurde.
Nicht bestraft wird das Fotografieren von Frauen im Bikini oder wenn unter dem Rock eine Leggings getragen wird.
Das Fotografieren von Frauen im Freibad gilt nicht als Straftat.
Kleine Zeitung inklusiv/Team Lebenshilfe