Wenn jemand beleidigende und gewaltandrohende Kommentare im Internet veröffentlicht, dann sind das Hass-Postings. Die betroffenen Menschen sollen sich ab dem 1. Januar 2021 schneller, einfacher und günstiger wehren können.
Besser verfolgt und bestraft werden können in Zukunft „Verhetzung“ gegen Personen-Gruppen und Einzel-Personen. Hetze bedeutet, dass man mit Kommentaren Hass gegen bestimmte Bevölkerungs-Gruppen oder Personen erzeugt.
Schnell-Verfahren für Betroffene
Es gibt damit für die Betroffenen die Möglichkeit, ein kostenloses Schnell-Verfahren zu machen, wenn sie in Internet-Foren beleidigt oder bedroht werden. Beleidigungen und Bedrohungen auf Sozialen Medien wie Facebook, Instagram oder Twitter sollen so strafbar werden. Ein Forum ist ein virtueller Ort, an dem die Nutzer einer Seite Kommentare schreiben können.
Das neue Gesetz gilt für alle "in- und ausländischen Anbieter von Kommunikationsplattformen" mit mehr als 100.000 Nutzern. Jede Plattform muss es einen Zuständigen haben. Eindeutig rechtswidrige Postings müssen innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. Wenn eine genaue Prüfung notwendig ist, können es 7 Tage sein. Die gelöschten Postings müssen 10 Wochen lang gespeichert werden.
Wenn die Betroffenen mit einem Beschwerde-Verfahren nicht einverstanden sind, können sie sich zusätzlich auch an die Medienbehörde KommAustria wenden. Diese kann Strafen bis zu 10 Millionen Euro verhängen, wenn es wiederholt zu Verstößen kommt.
Plattformen wie Wikipedia und Medien ausgenommen
Ausgenommen von diesem Gesetz sind Wissens-Plattformen wie Wikipedia und Medien-Plattformen. Gemeint sind damit beispielsweise die Foren österreichischer Zeitungen. Auch Handels-Plattformen wie Willhaben sind ausgenommen.
Upskirting ab jetzt strafbar
Es gibt jetzt auch ein Gesetz gegen Upskirting: Wenn man einer Frau absichtlich und heimlich unter den Rock blickt und sie dabei auch noch fotografiert, kann man ab jetzt bis zu einem Jahr Haft bekommen.
Kleine Zeitung inklusiv/Team Lebenshilfe