Die ungarische Regierung verschärft die Corona-Maßnahmen. Der Grund sind die steigenden Ansteckungs-Zahlen. Deswegen wurden die Grenzen des Landes ab Dienstag geschlossen. Man darf nicht mehr über die ungarischen Grenzen fahren. Es gibt aber auch Ausnahmen.
Quarantäne-Pflicht für Heimkehrer
Ab dem 1. September müssen ungarische Staatsbürger, wenn sie wieder heimkommen, für 14 Tage in Quarantäne. Während dieser Quarantäne müssen sie zwei Corona-Tests machen. Diese müssen in einem Abstand von zwei Tagen gemacht werden. Erst dann dürfen sie die Quarantäne beenden.
Internationaler Grenz-Übergang nur noch in Nickelsdorf
Sieben Grenz-Übergänge sind 24 Stunden täglich geöffnet. Drei zusätzliche Grenz-Übergänge sind nur tagsüber geöffnet. Personen mit Autos und Lastwagen mit Waren dürfen nur am Autobahn-Grenzübergang Nickelsdorf auf der Autobahn A4 über die Grenze nach Ungarn fahren.
Geschäfts-Reisen eingeschränkt
Geschäfts-Reisen von Österreich nach Ungarn sind verboten. Geschäfts-Reisen sind nur dann erlaubt, wenn eine österreichische Firma einen Standort in Ungarn hat.
Sonder-Regelung für Pendler
Menschen, die täglich in Ungarn arbeiten, aber nicht dort wohnen, dürfen nur in einem Umkreis von 30 Kilometern nach Ungarn einreisen. Sie dürfen nicht länger als 24 Stunden in Ungarn bleiben.
Kleine Zeitung inklusiv/Team Lebenshilfe