Mit dem Verbots-Gesetz wurde in Österreich unter anderem die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) verboten. Aber nicht nur diese Partei wurde verboten. Verboten ist auch alles, was den Nationalsozialismus wiederbeleben könnte. Und es ist verboten, die Verbrechen der Nationalsozialisten abzustreiten und den Nationalsozialismus zu verherrlichen.
Der Nationalsozialismus war eine Diktatur unter Adolf Hitler. Sie dauerte in Deutschland von 1933 bis 1945, in Österreich von 1938 bis 1945. Es gab nur eine Partei, die NSDAP. Gegner der Partei wurden verhaftet oder ermordet. Während des Nationalsozialismus wurden unzählige Juden, Roma und Sinti und Menschen mit Behinderung ermordet.
Angriffe auf Synagoge
Vor kurzem wurde die Synagoge in Graz angegriffen. Am 22. August wurde der Präsident der Jüdischen Gemeinde, Elie Rosen, angegriffen. Der Täter wurde festgenommen. Er hat die Tat gestanden. Er soll aus „islamistischen Motiven“ gehandelt haben. Weil er absichtlich jüdische Einrichtungen angegriffen hat, spricht man von Antisemitismus.
Überarbeitung des Verbots-Gesetzes geplant
Es ist schon länger geplant, das Verbots-Gesetzt zu überarbeiten. Die Angriffe auf die Synagoge sind nun ein weiterer Grund, das Verbots-Gesetz schneller zu überarbeiten. Justizministerin Alma Zadic hatte vor dem Fall in Graz schon ein Gespräch mit dem Mauthausen Komitee und dem Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW). Es soll in Zukunft auch strafbar sein, Ereignisse wie zum Beispiel die Verfolgung und Ermordung von Juden im Zweiten Weltkrieg teilweise als unwahr zu bezeichnen.
Neue Gesetze gegen „Hass im Netz"
Bald schon sollen auch neue Gesetze gegen „Hass im Netz“ präsentiert werden. Damit sollen beispielsweise Beschimpfungen und Bedrohungen im Internet besser bestraft werden.
Kleine Zeitung inklusiv/Team Lebenshilfe