Es gibt in Österreich viele Berufe, die nicht so beliebt sind. Genau für diese Berufe werden Arbeitskräfte gebraucht. Jetzt stellt sich die Frage, ob abgelehnte Asyl-Werber, die eine Lehre abgeschlossen haben, bleiben dürfen oder ob sie wieder in ihre Heimat müssen.
Asyl-Werber sind Menschen, die außerhalb ihres Heimatlandes Schutz beantragen. Wenn dieser Antrag genehmigt wird, dürfen die Asyl-Werber im Land bleiben. Ansonsten müssten sie zurück in ihr Heimatland.
Es wurde nur die Ausbildung zugesagt
Die Grünen, die ÖVP, die SPÖ und die Neos haben Ende 2019 beschlossen, dass Asyl-Werber ihre Lehre in Österreich abschließen dürfen. Sie dürfen das auch dann machen, wenn ihr Asyl-Antrag abgelehnt wurde.
Viele Asyl-Werber müssen Land verlassen
Einer dieser Menschen ist der Afghane Ali Ahmed Amiri. Er kam 2015 nach Österreich. Er lernte Deutsch und begann eine Lehre als Koch in einem Lokal. Nun ist die Lehrzeit beendet und er muss Österreich verlassen.
„Ali ist fleißig, macht alles, wir bilden ihn aus, investieren in ihn. Und dann das. Das ist nicht logisch, es ist eine Katastrophe für uns.“, sagt sein Chef Daniel Freismuth. Es gibt schon wenige Menschen die in der Gastronomie arbeiten. Auch wenn sie jemanden suchen, gibt es kaum Bewerbungen.
Antrag für die „Rot-Weiß-Rot-Card“
Mit der „Rot-Weiß-Rot-Card“ können Menschen aus dem Ausland in Österreich arbeiten, wenn sie einen Mangelberuf gelernt haben. Das Problem ist, dass man diese Karte nur im jeweiligen Heimatland beantragen kann.
Für Ali Amiri wäre das in Islamabad in Pakistan. Das ist ein Problem. Ali Amiri hat keine Papiere, kein Visum für Pakistan und keine Familie, die dort lebt.
Parteien sind sich uneinig
Wegen solcher Fälle fordern die Grünen, dass man die „Rot-Weiß-Rot-Card“ auch in Österreich beantragen darf. Laut einer Umfrage der Zeitschrift „profil“ sind die Hälfte der Österreicher dafür, dass Menschen mit einer abgeschlossenen Lehre im Land bleiben dürfen.
Im Parlament sind sich die Parteien noch nicht einig.
Kleine Zeitung inklusiv/Team Lebenshilfe