Hier muss der Mund-Nasen-Schutz getragen werden: 

  • im öffentlichen Verkehr (dazu gehören Bus, Zug, Straßenbahn), in Taxis und Seil-und Zahnradbahnen 
  • beim Einkaufen in Supermärkten, Bäckereien und Fleischereien 
  • in der Bank, bei der Post oder Tankstellen 
  • in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Kur-Anstalten 
  • bei Demonstrationen, wenn der 1-Meter Abstand nicht eingehalten wird 
  • bei Friseuren oder Masseuren, wenn der 1-Meter Abstand nicht eingehalten wird 

Veranstaltungen

An Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen maximal 500 Personen teilnehmen. An Veranstaltungen im Freien dürfen maximal 750 Personen teilnehmen, wenn Sitzplätze zugewiesen sind. Gibt es diese zugewiesenen Sitzplätze nicht, sind nur 200 Personen erlaubt.

Ab September könnten mehr Menschen an Veranstaltungen teilnehmen.

Im Lokal  

In der Gastronomie müssen die Gäste am Weg vom und zum Sitzplatz den 1-Meter-Abstand einhalten. Sperrstunde ist um 1 Uhr in der Nacht. 

Einreise nach Österreich 

Wer aus dem Ausland nach Österreich einreist, muss beachten, von wo er kommt. Auf der Internet-Seite des Gesundheits-Ministeriums gibt es eine Liste mit den Ländern und der Corona-Lage dort. Wer aus einem Land mit vielen Corona-Kranken kommt, braucht ein aktuelles ärztliches Attest. Wer kein Attest hat, muss für 10 Tage in Quarantäne gehen.