Das Standes-Amt in Steyr hat zum ersten Mal eine Geburts-Urkunde ausgestellt, in der die Bezeichnung „inter“ beim Geschlecht eingetragen ist.
„Inter“ steht für Inter-geschlechtlich. Das bedeutet, dass ein Mensch sowohl männliche als auch weibliche Geschlechtsmerkmale haben. Viele dieser Menschen sehen sich weder als Frau oder Mann. Sie möchten lieber als „inter“, „divers“ oder „offen“ bezeichnet werden. Intergeschlechtlichkeit ist noch immer ein großes Tabu in der Gesellschaft.
Seit 2 Jahren im Gesetz
Bis vor zwei Jahren war es in Österreich nur möglich, entweder „männlich“ oder „weiblich“ in der Geburts-Urkunde einzutragen. Seit 2018 dürfen Menschen das Geschlecht eintragen lassen, das sie sich wünschen. Dies könne auch „inter“, „divers“ oder „offen“ sein.
Bisher haben die Behörden aber nur sehr wenige Eintragungen dieser Art in Dokumenten gemacht.
Komitee setzt sich für Rechte ein
Das Rechts-Komitee Lambda setzt sich für die Rechte von inter-geschlechtlichen Menschen ein. Mitte Juni hatte Lambda eine Klage gegen Innen-Minister Karl Nehammer eingebracht. Auch sein Vorgänger Herbert Kickl wurde angezeigt, weil das Urteil des Verfassungs-Gerichtshofes noch immer nicht richtig umgesetzt wurde.
Der Vorsitzende von Lambda, Helmut Graupner, ist davon sehr enttäuscht. Er hätte sich gewünscht, dass das Urteil schon viel früher umgesetzt worden wäre.
KLeine Zeitung inklusiv/Team Lebenshilfe