Seit heute Mittwoch, 1. Juli gibt es in Österreich weniger Regeln, die wegen des Corona-Virus eingehalten werden müssen.
Lockerungen in manchen Bereichen
Die Kellner müssen ab heute keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen. Lokale dürfen schon ab 5 Uhr morgens öffnen und Buffets mit Selbst-Bedienung darf es auch wieder geben. Es gibt ab sofort keine Sperr-Stunde für Lokale, in denen geschlossene Veranstaltungen stattfinden. Geschlossene Veranstaltungen heißt, dass nicht jeder zufällig hingehen kann, sondern eingeladen werden muss.
Sport
Mannschafts-Sportarten sind ab heute wieder erlaubt. Es gibt keinen Mindest-Abstand mehr beim Sport. Es muss Anwesenheits-Listen mit den Namen der Teilnehmer geben. Die Hygiene-Regeln müssen auch eingehalten werden. Dazu gehört zum Beispiel regelmäßiges Hände-Waschen.
Veranstaltungen wieder erlaubt
Es dürfen wieder Veranstaltungen stattfinden. Die Gäste bekommen einen Sitzplatz und können sich nicht selber aussuchen, wo sie sitzen. Drinnen sind ab jetzt bis zu 250 Personen erlaubt, bei Veranstaltungen draußen bis zu 500 Personen.
Trotz der Lockerungen ist es immer noch wichtig, einige Regeln einzuhalten. Es könnte sonst sein, dass sich wieder mehr Menschen anstecken und die Regeln wieder strenger werden.
Wo der Mund-Nasen-Schutz weiterhin getragen werden muss
Ab heute muss der Mund-Nasen-Schutz nur noch in Bus und Bahn getragen oder wenn man in die Apotheke, zum Arzt oder ins Krankenhaus geht. Wenn man zum Beispiel in den Supermarkt geht und der Sicherheits-Abstand nicht eingehalten werden kann, muss der Mund-Nasen-Schutz auch getragen werden. Den Mund-Nasen-Schutz muss man auch tragen, wenn man zum Friseur geht. Bei Demonstrationen muss er ebenfalls getragen werden.
Strafen, wenn die Regeln nicht eingehalten werden
Es wird kontrolliert, ob der Mund-Nasen-Schutz in diesen Bereich getragen wird oder nicht. Die Polizei wird überwachen, ob der Sicherheits-Abstand eingehalten wird. Wenn man sich nicht an die Regeln hält, kann es Strafen geben. Wenn man in Bus und Bahn keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, kann die Strafe bis zu 25 Euro sein. Wenn der Mindest-Abstand nicht eingehalten wird, ist die Strafe bis zu 50 Euro.
Kleine Zeitung inklusiv/Team Lebenshilfe