Im Arbeits- und Sozialgericht in Salzburg wird der Fall eines jungen Mannes verhandelt, der die Pensionsversicherungsanstalt verklagt hat. Der Mann ist HIV-positiv und hat psychische Probleme, weswegen er eine Invaliditätspension bekommen möchte. In Österreich bekommen Menschen, die wegen einer Krankheit dauerhaft nicht arbeiten können, Unterstützung und Geld vom Staat.

HIV ist eine Erkrankung, bei der das Abwehrsystem des Körpers langfristig geschwächt wird. Wenn das HIV-Virus Auswirkungen auf den Körper hat und die Krankheit ausbricht, spricht man von Aids.

Von älterem Mann angesteckt

Der 30-jährige, homosexuelle Mann zog 2009 vom Land nach Wien. In Wien lernte er einen älteren Mann kennen, mit dem er ungeschützten Sex hatte. Das heißt, dass sie Sex ohne Kondom hatten, wodurch Krankheiten übertragen werden können. Der ältere Mann verschwieg ihm absichtlich, dass er seit mehreren Jahren HIV-positiv ist und steckte den jungen Mann an. Er war damals erst 20 Jahre alt.

Dass er sich angesteckt hatte, erfuhr der junge Mann ein paar Monate später. Er ging vor Gericht und der Mann, der ihn angesteckt hatte, wurde verurteilt. Der Täter bekam drei Jahre unbedingte Haft und eine Geld-Strafe von 5000 Euro. Bei einer unbedingten Haft geht man für eine bestimmte Zeit ins Gefängnis.

Der ältere Mann drohte ihm, dass er sich nach seiner Freilassung rächen wird. Der ältere Mann stalkte ihn danach im Internet. Wenn man jemanden „stalkt“, verfolgt man ihn. Der junge Mann entschied sich deswegen, von Wien nach Deutschland umzuziehen. 

Depressionen und Panik-Attacken 

Über mehrere Jahre hinweg machte der junge Mann Psychotherapie. Trotz der Behandlungen hat der junge Mann Depressionen und Angst-Attacken. Zusätzlich hatte er Angst, dass sich die HIV-Virus-Erkrankung verschlechtert. Diese psychische Belastung konnte er nicht mehr aushalten und so hat er bei der Pensionsversicherungsanstalt in Österreich einen Antrag auf Invaliditätspension gestellt. Die Belastung ist für ihn zu groß, er kann sich nicht vorstellen wieder zu arbeiten.

Der Antrag auf die Invaliditätspension wurde noch nicht bewilligt, der junge Mann reichte eine Klage gegen die Pensionsversicherungsanstalt ein. In der ersten Verhandlungsrunde war ein Tonband unvollständig, sodass es zu einer weiteren Verhandlungsrunde gekommen ist.

Aus medizinischer Sicht könnte der junge Mann arbeiten, urteilte ein Gutachten. Was die psychische Situation betrifft, ist der Fall komplizierter. Mehrere Gutachten aus Deutschland sind sich einig, dass der psychische Zustand des Mannes nicht mehr besser werde und er nicht mehr arbeiten könne. In den letzten Jahren war der junge Mann pro Jahr 20 Wochen im Krankenstand, das sind fünf Monate.  

Gutachter nicht einig

Es gibt aber auch noch andere Gutachten aus der Psychologie und Psychiatrie: Diese Gutachten besagen, dass der Gesundheitszustand des Mannes verbessert werden kann. Dazu müsste die richtige Mischung aus Medikamenten, regelmäßiger Psychotherapie und Krankenhausaufenthalt gefunden werden. Dann wäre es möglich, dass der junge Mann zumindest teilweise arbeitsfähig ist.

Es ist derzeit unklar, ob der Mann Geld von der österreichischen Pensionsversicherungsanstalt bekommen kann, weil er in Deutschland lebt. Deshalb befasst sich der Europäische Gerichtshof mit dem Fall. Der 30-Jährige kann und will nicht mehr lange warten, denn momentan lebt er von nur 300 Euro im Monat. Ein Urteil wird in den nächsten Wochen erwartet.