Die Shopping City Seiersberg, kurz SCS, ist 2003 eröffnet worden. Sie hat an die 180 Geschäfte und ist mit knapp 85.000 Quadratmeter Fläche das größte Einkaufszentrum der Steiermark und eines der größten in ganz Österreich. Es besteht aus fünf Gebäuden, die miteinander verbunden sind.
Prüfung auf höchster Ebene
Nun interessiert sich auch die EU-Kommission für die Rechts-Situation der SCS. Grundsätzlich geht es um die Frage, ob Shopping City Seiersberg als ein einziges großes Einkaufszentrum gilt oder ob die fünf Gebäude jeweils als ein eigenes Einkaufszentrum im rechtlichen Sinn gelten.
Das macht einen großen Unterschied, denn die ursprüngliche Bewilligung für die Shopping City Seiersberg bezieht sich auf die Regelung mit den fünf einzelnen Einkaufszentren.
Die Shopping City ist sehr wichtig für die Gemeinde Seiersberg, da an die 2100 Menschen in der Shopping City arbeiten und das Einkaufszentrum Steuer-Einnahmen von knapp einer Million Euro für die Gemeinde erwirtschaftet. Wenn die rechtliche Situation nicht geklärt wird, müsste die Shopping City Seiersberg schließen und viele Menschen würden die Arbeit verlieren.
Viele Gegner
Die SCS hat viele Befürworter, aber auch viele Gegner. Die Gegner kritisieren, dass die Grazer Innenstadt gegenüber der SCS im Nachteil ist, weil die Geschäfte im Einkaufszentrum viel leichter zu erreichen sind als die in der Stadt und so mehr Menschen in die Shopping City als in der Stadt einzukaufen. Dadurch sterben die Geschäfte in der Stadt aus und der Innenstadt geht es schlechter.
Ein weiterer Nachteil ist der starke Verkehr, der wegen der vielen Autos in der Gemeinde Seiersberg entsteht. Die Shopping City Seiersberg befindet sich direkt neben der Autobahn und kann somit leicht von vielen Autofahrern bei der Durchfahrt erreicht werden.
Ein langer Streit geht voraus
Im Jahr 2016 hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass die Shopping City Seiersberg die Bewilligung verlieren wird, da es sich doch um ein einziges, baulich nicht getrenntes Einkaufszentrum handelt.
Die Betreiber der Shopping City Seiersberg haben damals eine Frist bis zum Jahr 2017 bekommen, bis zu der sie das Einkaufszentrum noch weiter offen haben durften. In der Zwischenzeit hat das Land Steiermark auf die Situation reagiert und versucht, die Rechts-Situation der Shopping City Seiersberg zu ändern. Dazu hat das Land Steiermark im Oktober 2016 eine sogenannte Einzel-Standort-Verordnung eingebracht. Um so eine Einzel-Standort-Verordnung zu bekommen, sind aber eine Reihe von Gutachten, Stellungnahmen, Studien und Analysen notwendig. Das dauert natürlich alles dementsprechend lange.
In der Zwischenzeit hat das Land Steiermark nach einer weiteren Lösung gesucht und hat mehrfach das Straßenverwaltungsgesetz angepasst. Die Zugangswege, die die fünf Gebäude voneinander trennen, durften dann auch von den Kunden der Shopping City Seiersberg verwendet werden. Diese Zugangswege wurden als „Interessentenwege“ bezeichnet. Der Verfassungsgerichthof hat dies als unzulässig eingestuft und gesagt, dass auf diesen „Interessentenwegen“ nur örtlicher Verkehr, also von Menschen, die im Gebiet wohnhaft sind, verwendet werden darf.
Daraufhin hat das Land Steiermark bewilligt, dass es auch „überörtlichen“ Verkehr auf den Interessentenwegen geben darf. Im April 2020 lag dann endlich eine Entscheidung bezüglich der Einzelstandortverordnung vor: fünf der sieben Mitglieder im steirischen Raumordnungsbeirat haben entschieden, dass die Mitglieder mehrheitlich die ersehnte Einzel-Standort-Verordnung befürworten.
Damit musste nur noch die steirische Landesregierung ihre Entscheidung bekanntgeben. Kommende Woche wird im steirischen Landtag darüber abgestimmt, die ÖVP und die SPÖ wollen die Einzel-Standort-Verordnung mit ihren Stimmen beschließen. Damit wäre der Bau der Shopping City Seiersberg rechtlich abgesichert, wenn auch erst spät im Nachhinein.
EU schaltet sich ein
Möglicherweise kommen jetzt auf die Betreiber Shopping City Seiersberg aber neue Probleme zu: Die Gegner der SCS haben Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt. Die EU-Kommission kümmert sich darum, dass die gemeinsamen Regeln und Gesetze der Länder in der Europäischen Union eingehalten werden. In einem Brief der EU-Kommission geht es um die fehlende „strategische Umweltprüfung“, die bei der Erstellung der Sonderverordnung hätte gemacht werden müssen.
Meistens schaltet sich die EU-Kommission nicht ein, aber im Fall der SCS findet sie es für notwendig. Es wird ein Verfahren gestartet, um mit den Betreibern, dem Land Steiermark und Österreich eine gemeinsame Lösung zu finden.
Kleine Zeitung inklusiv/Team Lebenshilfe